Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 7

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 7 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 7); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 14. Januar 1972 7 gabenstellung zum Inhalt haben, gewissenhaft und verantwortungsbewußt auf ihre Verwertbarkeit geprüft und erforderlichenfalls präzisiert werden. Sie haben alle Maßnahmen zu einer umfassenden Verwertung der Ideen und Anregungen der Werktätigen zu veranlassen. Die Werktätigen haben das Recht, entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen an der Verwirklichung ihrer Ideen und Anregungen mitzuwirken. Sie sind über das Ergebnis der Maßnahmen zu informieren. Die Leiter würdigen besondere Initiativen bei der Durchsetzung solcher Ideen und Anregungen, die verwertet werden. (2) Auf die von den Werktätigen unterbreiteten Ideen und Anregungen finden die Bestimmungen über Neuerungen und Erfindungen keine Anwendung. Ergibt jedoch die Prüfung der Ideen und Anregungen, daß die Merkmale eines Neuerervorschlages gegeben sind, dann ist die unverzügliche Registrierung und Bearbeitung als Neuerervorschlag zu veranlassen. 4. Unterabschnitt Sicherung der Rechte der Neuerer §22 Die Rechte der Neuerer (1) Die Neuerer haben das Recht auf 1. Entschei3ung über ihre vereinbarten Neuererleistungen und Neuerervorschläge (im folgenden Neuerungen genannt) innerhalb der festgelegten Fristen, 2. Teilnahme an der Vorbereitung der Entscheidung über die jeweilige Neuerung in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, 3. Prüfung ihrer Neuerungen hinsichtlich des Vorlie-gens schutzfähiger Merkmale und auf rechtliche Sicherung der Erfindungen im erforderlichen Umfang durch den Betrieb, 4. planmäßige Überleitung und Benutzung ihrer Neuerungen und auf Teilnahme an der Überleitung entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen, 5. moralische und materielle Aberkennung entsprechend den Rechtsvorschriften. (2) Bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Neuerer außerhalb der Arbeitszeit im Betrieb oder als Neuererinstrukteur eintreten, richtet sich der Versicherungsschutz nach den Bestimmungen über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen. (3) Zur Sicherung der Rechte der Neuerer, deren Tätigkeit mit Kooperationsleistungen der Betriebe im Zusammenhang steht, sollen die Kooperationspartner die erforderlichen Vereinbarungen über die Verantwortung für die Organisierung der Neuerertätigkeit, die Bearbeitung und umfassende Benutzung der Neuerungen sowie für die Anerkennung der Leistungen der Neuerer treffen. §23 Innerbetrieblicher Vorrang Mit der Übergabe einer vereinbarten Neuererleistung, dem Eingang eines Neuerervorschlages oder dem Eingang einer überbetrieblich verbreiteten Neuerung im Betrieb steht diesen Neuerungen der innerbetriebliche Vorrang gegenüber anderen Neuerungen zu, die 1. die gleiche Lösung zum Inhalt haben und 2. später dem Betrieb übergeben wurden oder später bei ihm eingegangen sind. §24 Geltungsdauer von Neuerungen (1) Bei einer Neuerung, die gemäß § 17 Abs. 1 zurückgewiesen oder deren Benutzung gemäß § 17 Abs. 4 oder § 20 Abs. 1 vollständig oder teilweise abgelehnt wurde, behält die Neuerung innerhalb einer Frist von 2 Jahren, vom Tag der Entscheidung an gerechnet, den innerbetrieblichen Vorrang gemäß § 23. Führt in diesem Zeitraum der Vorschlag eines anderen Einreichers zur Benutzung, so ist diese Initiative durch eine Prämie anzuerkennen. (2) Zur Sicherung einer umfassenden Benutzung des Ideenreichtums der Neuerer haben die Leiter vor Ablauf der im Abs. 1 genannten Frist zu prüfen, ob neue Bedingungen für eine effektive Benutzung der betroffenen Neuerung gegeben sind. Eine Überprüfung muß auch dann erfolgen, wenn die Neuerer Gründe für eine Benutzung darlegen, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt worden sind. (3) Nach Ablauf der Frist von 2 Jahren erlöschen alle Rechte an den im Abs. 1 genannten Neuerungen. Die Frist läuft nicht während der Zeit, in welcher eine Überprüfung der Neuerung stattfindet. §25 Schutzfähig erscheinende Neuerungen (1) Die Neuerungen sind sofort nach ihrem Eingang im Betrieb und nach ihrer Registrierung im BfN auf Schutzfähigkeit zu prüfen. Bei der Bearbeitung von Erfindungen ist bis zur Vornahme der Schutzrechtsanmeldungen die erforderliche Geheimhaltung zu gewährleisten. (2) Erfindungen sind unverzüglich durch den Betrieb beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen zur Erteilung eines Wirtschaftspatents oder Geheimpatents anzumelden. Die Anmeldung schließt die Mitteilung über den Umfang und das Ergebnis der betrieblichen Prüfung auf Schutzfähigkeit ein. (3) Für Anmeldungen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik gilt der § 2 des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. Juli 1963 (GBl. I Nr. 9 S. 121). Die Anmeldungen sind durch den Betrieb so rechtzeitig vorzunehmen, daß der Erwerb von Schutzrechten nicht gefährdet wird. §26 Überleitung und umfassende Benutzung (1) Zur Sicherung einer hohen Effektivität der Neuerertätigkeit haben die Leiter dafür zu sorgen, daß Neuerungen im Betrieb unbürokratisch, planmäßig und umfassend benutzt weiden. Die zur raschen Überleitung und zur umfassenden betrieblichen Benutzung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die technisch-organisatorischen Maßnahmen, die Festlegungen über Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände und über finanzielle Mittel, sind unter Ausnutzung aller Reserven in die entsprechenden Pläne aufzunehmen. (2) Ist die Überleitung von Neuerungen mit technischen, technologischen und organisatorischen Veränderungen verbunden, so sind die vorhandenen Normen oder anderen Leistungskennziffern unter Einbeziehung der Werktätigen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

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