Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 699

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 699 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 699); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 3. November 1972 699 (3) Für die Instandhaltung von Grundmitteln in zentralen Pionierlagern haben die Trägerbe triebe zu Lasten der Selbstkosten jährlich finanziere Mittel in Höhe von 2,5 % je 100 M Grundmittel wert bereitzustellen. Darüber ist im Rahmen von Rechnungsführung und Statistik ein kontrollfähiger Nachweis zu führen. Die Abschreibungen erfolgen auf der Grundlage der gültigen Abschreibungssätze für Grundmittel. (4) Die Leiter der Trägerbetriebe führen in Zusammenarbeit mit den Bezirksleitungen der Freien Deutschen Jugend in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Feriengestaltung Kontrollberatungen über die Erfüllung der in den Volkswirtschaftsplänen und Entwicklungsprogrammen festgelegten Aufgaben einschließlich des Einsatzes der anfallenden Abschreibungen für Reparaturen und Instandsetzung durch. (5) Die Leiter der Trägerbetriebe sind verantwortlich, daß im engen Zusammenwirken mit den Leitungen der Freien Deutschen Jugend Und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie mit den anderen gesellschaftlichen Organisationen des Trägerbetriebes jährlich Maßnahmen festgelegt werden, durch die der gesellschaftliche Einfluß des Trägerbetriebes über vielfältige Verbindungen der Werktätigen zu den Jungen Pionieren und FDJ-Mitgliedern auf die inhaltliche Gestaltung des Ferienlebens in den zentralen Pionierlagern gesichert wird. (6) Auf der Grundlage der im Rahmenkalkulationsund Richtstellenplan für zentrale Pionierlager ausgewiesenen Normative planen die Trägerbetriebe die Aufwendungen und Einnahmen und sichern auf dieser Grundlage die Besetzung der Planstellen für das Wirtschaftspersonal, für Gesundheitshelfer und Rettungsschwimmer. Sie schließen die dazu erforderlichen Arbeitsverträge ab. § 3 Die Verantwortung der zentralen und örtlichen Staatsorgane (1) Die Minister der Industrieministerien und die Minister für Bauwesen und für Verkehrswesen sichern im Rahmen ihrer staatlichen Kennziffern über die Trägerbetriebe eine planmäßige Rekonstruktion und Modernisierung der in ihrem Verantwortungsbereich liegenden zentralen Pionierlager. Sie sind verantwortlich, daß regelmäßig der materielle Zustand der in ihrem Verantwortungsbereich liegenden zentralen Pionierlager analysiert wird. Zur Durchsetzung der Maßnahmen in den Plandokumenten sind mit den WB bzw. Kpmbinaten und Trägerbetrieben jährlich ökonomische Konferenzen der zentralen Pionierlager durchzuführen. Die Entwicklung der zentralen Pionierlager erfolgt entsprechend der in der Anlage festgelegten Standorte und Höhe der Unterkunftskapazitäten für Kinder während der Sommerferien. Veränderungen von Trägerbetrieben bedürfen der Zustimmung des Leiters des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Der Minister für Gesundheitswesen hat über die Staatliche Hygi'eneinspektion die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften und Richtlinien für Gesundheit und Hygiene einschließlich der Sicherheit des Badebetriebes durchzuführen und den Einsatz des medizinischen Personals durch die örtlichen Organe des Gesundheitswesens zu koordinieren. (3) Die örtlichen Räte unterstützen die Trägerbetriebe bei der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Pio- nierläger. Bau- und Reparaturkapazitäten sind vorrangig zur Verfügung zu stellen und zu bilanzieren. Die Verantwortung der Lager- und Wirtschaftsleiter der zentralen Pionierlager §4 Die Leiter der zentralen Pionierlager sind Funktionäre der Freien Deutschen Jugend. Sie werden durch die FDJ-Bezirksleitungen in Abstimmung mit dem Leiter des jeweiligen Trägerbetriebes berufen bzw. abberufen. Ihre Tätigkeit organisieren sie auf der Grundlage einer Arbeitsordnung des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend. §5 Die Wirtschaftsleiter sind Funktionäre der Trägerbetriebe. Als erste Stellvertreter der Leiter der zentralen Pionierlager sind sie für Wirtschaft, Verwaltung und Brandschutz verantwortlich. Der Abschluß der Arbeitsverträge erfolgt durch die Trägerbetriebe im Einvernehmen mit den Bezirksleitungen der Freien Deutschen Jugend. Die Wirtschaftsleiter führen ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines durch die Trägerbetriebe erarbeiteten Funktionsplanes aus. Grundsätze zur Nutzung der zentralen Pionierlager §6 (1) Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend sichern die volle Auslastung der zentralen Pionierlager während der Sommerferien in 3 Durchgängen. Sie sind vorwiegend durch Gruppenkollektive der Thälmann-Pioniere und FDJ-Mitglieder auszulasten. Der Aufenthalt in einem zentralen Pionierlager ist eine Auszeichnung und die Delegierung erfolgt über die Bezirksleitung der Freien Deutschen Jugend. (2) Die Delegierung von Kindern der Angehörigen der Trägerbetriebe ist auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den Bezirksleitungen der Freien Deutschen Jugend und den Trägerbetrieben zu regeln. (3) Entsprechend dem Ausstattungsgrad stehen die zentralen Pionierlager zu allen Ferienzeiten für die Feriengestaltung der Schüler und die Urlaubsgestaltung der Lehrlinge zur Verfügung. §7 (1) Außerhalb der Ferienzeiten sind die zentralen Pionierlager vorrangig den Mitgliedern der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ zur außerunterrichtlichen Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. (2) Uber die Belegung der zentralen Pionierlager außerhalb der Ferienzeiten entscheiden die Bezirksleitungen der Freien Deutschen Jugend im Einvernehmen mit der Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport bei den Räten der Bezirke. §8 Die Trägerbetriebe sind verpflichtet, mit den Nutzern der Lager Verträge abzuschließen. Bei Belegungen der zentralen Pionierlager außerhalb der Feriengestaltung durch die Schuljugend gelten die für die Jugendherbergen festgelegten Ubernachtungssätze. Nutzer gemäß § 7 Abs. 1 tragen nur die Kosten für Transport, Verpflegung und Bettwäsche. Andere Nutzer tragen den kostendeckenden Preis. Für schuldhaft verursachte Schäden hat der Vertragspartner in voller Höhe aufzukommen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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