Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 696

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 696 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 696); 696 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 3. November 1972 (2) Im Auftrag des Ministerrates leitet der Leiter des Amtes für Jugendfragen den Zentralen Ausschuß für Feriengestaltung beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Zur Entwicklung der Feriengestaltung erläßt er spezielle Richtlinien: über den Freundschaftsaustausch von Kinder- und Jugendgruppen in der Feriengestaltung; über die Lager der Erholung und Arbeit; über die Schulung der Leiter, Gruppenleiter und Helfer; über die Finanzierung der Ferjengestaltung; über die Aufgaben und Arbeitsweise der Ferienausschüsse; über die materielle und finanzielle Sicherung der zentralen Pionierlager; über die Herstellung und Verwendung einheitlicher Vordrucke. §18 (1) Der Minister für Volksbildung gewährleistet über die Bezirks- und Kreisschulräte die Leitung und Planung der örtlichen Ferienspiele, Schulwanderungen, Schullager und Spezialistenlager im Bereich der Volksbildung. (2) Der Minister für Volksbildung regelt grundsätzlich den Einsatz der Lehrer und Erzieher und in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend sowie in Zusammenarbeit mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen den Einsatz der Studenten pädagogischer Hoch- und Fachschulen. Für die pädagogische Qualifizierung der Leiter, Gruppenleiter und Ferienhelfer sichert er über die Fachpresse die Veröffentlichung praktisch-methodischer Erfahrungen und Hilfen. § 19 Der Staatssekretär für Berufsbildung erläßt die erforderlichen speziellen Regelungen zur Entwicklung der Formen der Urlaubsgestaltung und zur Schaffung der materiellen Voraussetzungen durch die Träger. §20 (1) Der Minister für Kultur gewährleistet über die Abteilungen Kultur der Räte der Bezirke und Kreise die erhöhte Wirksamkeit der Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden in der Feriengestaltung. Es sind die kadermäßigen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen, um eine entsprechende niveauvolle kulturelle Selbstbetätigung der Schüler und Lehrlinge für Inhaltsreiche und interessante kulturelle Veranstaltungen, besonders für die Schüler ab Klasse 5 in den Städten und Gemeinden sowie die Durchführung von Spezialistenlagern der musischen Erziehung, zu sichern. (2) Der Minister für Kultur legt in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und in Zusammenarbeit mit dem Minister für Hoch-und Fachschulwesen Maßnahmen für den Einsatz der Studenten der ihm unterstehenden Bildungseinrichtungen in Ferienlagern fest. §21 (1) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen ist für die Sicherung der Feriengestaltung der Studenten verantwortlich. Er regelt in Zusammenarbeit mit dem Minister für Volksbildung, dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und den anderen Trägern der Feriengestaltung die Gewinnung, den Einsatz und die Befähigung von Studenten als Leiter, Gruppenleiter, Arbeitsgemeinschaftsleiter, Rettungsschwimmer und Gesundheitshelfer. (2) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen ist verantwortlich, daß in den Monaten Juli und August in den Internaten und Mensen der ihm unterstellten Bildungseinrichtungen ein größtmögliches Angebot an Unterkünften für die Feriengestaltung der Studenten zur Verfügung steht. Er stimmt mit den anderen Staatsorganen, denen Hoch- und Fachschulen unterstehen, ab, welche Platzkapazitäten für die Feriengestaltung der Studenten zur Verfügung gestellt werden. (3) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen unterstützt den Zentralrat der Freien Deutschen Jugend bei der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung der FDJ- und internationalen Studentenbrigaden. Er ist für den Abschluß entsprechender Vereinbarungen über den Praktikantenaustausch mit den zuständigen Ministerien der sozialistischen Länder verantwortlich. (4) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen erläßt die erforderlichen speziellen Regelungen zur Entwicklung der Formen und zur Schaffung der materiellen Voraussetzungen durch die Träger. §22 Der Minister für Gesundheitswesen kontrolliert die Einhaltung der gesundheitlichen und hygienischen Bestimmungen in der Feriengestaltung und gewährleistet die ärztlichen Voruntersuchungen aller Schüler für die Sommerferiengestaltung sowie' der Teilnehmer für die Winterferiengestaltung. Er sichert die ärztliche Betreuung aller Teilnehmer der Feriengestaltung und die ärztliche Untersuchung und Betreuung der Lagerleiter, Gruppenleiter und Wirtschaftskräfte sowie die Anleitung der Lagerleiter und die hygienische Überwachung der Feriengestaltung über die örtlichen Organe des Gesundheitswesens. Er ist verantwortlich für die Feriengestaltung für körperbehinderte Kinder. §23 (1) Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft trifft Maßnahmen zur wirksamen Leitung und Planung der Feriengestaltung durch die LPG, VEG, GPG und kooperativen Einrichtungen sowie durch die Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. (2) Den LPG, VEG, GPG und kooperativen Einrichtungen wird empfohlen, gemeinsam bzw. mit den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen im Territorium Ferienlager für die Feriengestaltung zu errichten, dafür entsprechende materielle und finanzielle Mittel im Betriebsplan festzulegen, diese Lager gemeinsam zu nutzen, zu unterhalten und finanzielle Mittel zur Durchführung der Lager zur Verfügung zu stellen. (3) Damit die bereitgestellten materiellen und finanziellen Mittel effektiv eingesetzt und schnell wirksam werden, legen die Räte der Kreise die Entwicklungsschwerpunkte für den Aufbau von Ferienlagern bei ausgewählten LPG oder bei den RLN der Kreise fest. Es ist anzustreben, daß die neu zu errichtenden Ferienlager eine Kapazität von 150 bis 200 Plätzen haben. (4) Die RLN der Bezirke und Kreise sichern die Vorbereitung und Durchführung der Lager der Erholung und Arbeit in den Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und unterstützen die örtlichen Ferienspiele und -Veranstaltungen. §24 Der Minister der Finanzen gewährleistet die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Fonds für die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Arbeit mit den einzelnen auf der Grundlage individueller Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen erfolgt.

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