Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 695

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 695 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 695); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 3. November 1972 695 treffen. Die Träger der Feriengestaltung finanzieren die Aufwendungen aus ihren Mitteln. Die Gewinnung, der Einsatz und die Befähigung der Leiter, Gruppenleiter und Helfer in der Feriengestaitung § 12 (1) Für die Gewinnung, den Einsatz und die Befähigung der Leiter, Gruppenleiter, Helfer, Rettungsschwimmer und Gesundheitshelfer sind die Träger der Feriengestaltung verantwortlich. (2) Leiter, Gruppenleiter bzw. Helfer der Feriengestaltung kann sein, wer fest mit unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat verbunden ist, ein gutes Verhältnis zur Jugend hat und die Fähigkeit besitzt, gemeinsam mit den Mädchen und Jungen ein vielseitiges und interessantes, der sozialistischen Erziehung dienendes Ferienleben zu gestalten. §13 Bei der Gewinnung und dem Einsatz von Leitern, Gruppenleitern bzw. Helfern für die Feriengestaltung haben die Träger der Feriengestaltung folgende Prinzipien durchzusetzen: / Es ist anzustreben, daß die zu gewinnenden Kräfte auch über mehrere Jahre in der Feriengestaltung tätig sein können. Arbeiter, Pädagogen und Pionierleiter sind vor allem in die Leitungen der Ferieneinrichtungen einzusetzen. Die Leiter und die verantwortlichen Gruppenleiter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Anteil der Studenten als Gruppenleiter, Arbeitsgemeinschaftsleiter, Rettungsschwimmer und Gesundheitshelfer in Ferienlagern ist zu erhöhen. Dazu schließen die Träger der Feriengestaltung Vereinbarungen mit den Universitäten, Hoch- und Fachschulen und deren FDJ-Leitungen ab. In verstärktem Maße sind durch die Träger der Feriengestaltung in enger Zusammenarbeit mit den Leitungen des Jugendverbandes Mitglieder der Freien Deutschen Jugend aus den Klassen 9 .bis 12 als Helfer für die Feriengestaltung zu gewinnen. In die Leitung der kollektiven Urlaubsgestaltung der Lehrlinge und Feriengestaltung der Studenten sind in Übereinstimmung mit den FDJ-Leitungen in stärkerem Maße Lehrlinge und Studenten selbst einzubeziehen. §14 (1) Die Befähigung der in der Feriengestaltung eingesetzten Kräfte wird unter Verantwortung der Träger der Feriengestaltung gesichert. Sie legen die erforderlichen Schulungsmaßnahmen fest. (2) Die Träger der Feriengestaltung haben zu sichern, daß die Leiter, Gruppenleiter und Helfer für ihre Leistungen eine hohe gesellschaftliche Anerkennung erhalten. Aufgaben der Staatsorgane zur weiteren Verbesserung der Leitung und Planung der Feriengestaltung der Schüler und Studenten sowie der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge §15 - (1) Die Träger der Feriengestaltung sind Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, Oberschulen, Berufsschulen, Hoch- und Fachschulen, Handwerkskammern und gesellschaftliche Organisationen. Sie sind für die Vor- bereitung und Durchführung der Feriengestaltung in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich. (2) Die Träger der Feriengestaltung sind dafür verantwortlich, -daß entsprechend ihrem Verantwortungsbereich die Feriengestaltung in die Entwicklung der Ar-beits- und Lebensbedingungen der Werktätigen eingeordnet und in der Volkswirtschaftsplanung gesichert wird. Die Durchführung der Maßnahmen ist zu kontrollieren; die inhaltliche Tätigkeit der Feriengestaltung geleitet wird; eine sorgfältige und langfristige Auswahl und gewissenhafte Schulung befähigter Leiter, Gruppenleiter, Gesundheitshelfer und Wirtschaftskräfte gewährleistet wird; die materiellen und finanziellen Voraussetzungen für die Feriengestaltung im Rahmen der Völkswirt-schafts- und Haushaltsplanung gewährleistet, vorhandene und dafür geeignete Einrichtungen zur Verfügung gestellt und ausgestattet werden; die nachgeordneten Organe bzw. Leitungen bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften und Beschlüsse der gesellschaftlichen Organisationen zur Feriengestaltung kontrolliert werden und eine straffe Information im Rahmen ihrer Berichterstattungen gewährleistet wird; die Bereitschaft der Ferieneinrichtungen vor Beginn der Feriengestaltung überprüft, eine den Rechtsvorschriften entsprechende termingerechte Anmeldung gesichert und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden; die besten Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung ausgewertet und verallgemeinert werden. §16 (1) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sind verantwortlich, daß die Leiter der ihnen unterstellten wirtschaftsleitenden Organe die Entwicklung der Feriengestaltung in zentralen Pionierlagern, Betriebsferienlagern, Lagern der Erholung und Arbeit sowie die freiwillige produktive Tätigkeit der Schüler als festen Bestandteil des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses gewährleisten. Sie nehmen darauf Einfluß, daß die Kombinate, Betriebe und Einrichtungen die Ferienspiele und andere Formen der Feriengestaltung der Schulen sowie die örtlichen Ferienveranstaltungen mit Schülern ab Klasse 5 wirksam unterstützen. (2) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sichern den Einfluß der Arbeiterklasse auf die sozialistische Bildung und Erziehung in der Feriengestaltung, insbesondere durch die Auswahl und Delegierung bewährter Arbeiter sowie über vielfältige Möglichkeiten der Verbindung der Arbeiterklasse zu den Schülern, Lehrlingen und Studenten. §17 (1) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen analysiert und koordiniert auf der Grundlage des Jugendgesetzes und der anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik die planmäßige und zielgerichtete Entwicklung der Feriengestaltung durch die Staatsorgane. Er unterbreitet neue Vorschläge und kontrolliert die Realisierung der Maßnahmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungen zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und operativ klug auf diese Anrufer reagiert wird.

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