Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 687

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 687 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 687); Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 26. Oktober 1972 687 (4) Vorschläge aus dem Bereich des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für die Stufen Gold, Silber und Bronze sind durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen beim Minister für Bauwesen einzureichen. § 4 (1) Uber die Anträge zur Verleihung der Medaille entscheiden für die Stufe Gold: der Minister für Bauwesen in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz; für die Stufe Silber: der Minister für Bauwesen, der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, der Minister für Verkehrswesen, die Industrieminister und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand bzw. den Bezirksvorständen der Industriegewerkschaft Bau Holz; für die Stufe Bronze: die Leiter der zentralgeleiteten WB, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, die Bezirksbaudirektoren, der Präsident der Bauakademie der DDR, die Vorsitzenden der RLN der Bezirke, der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, der Leiter der zuständigen Hauptverwaltung im Ministerium für Verkehrswesen in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung. (2) Die Verleihung der Medaille erfolgt für die Stufe Gold: durch den Minister für Bauwesen; für die Stufe Silber: durch den Generaldirektor der WB oder des Kombinates, durch den Bezirksbaudirektor, durch den Vorsitzenden des RLN des Bezirkes, durch den Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, durch den Leiter der zuständigen Hauptverwaltung im Ministerium für Verkehrswesen; für die Stufe Bronze: durch die Leiter der Betriebe und Einrichtungen. §5 (1) Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel zum „Tag des Bauarbeiters“. (2) Zur Medaille gehören eine Urkunde und eine Prämie von 1 000 M für die Medaille in der Stufe Gold, von 500 M für die Medaille in der Stufe Silber, von 250 M für die Medaille in der Stufe Bronze. (3) Die Mittel für die Verleihung der Medaille sind bereitzustellen in den Stufen a) Gold: aus dem Staatshaushalt, b) Silber: aus den zu planenden Fonds des ver- leihenden Organs bzw. aus dem Staatshaushalt, c) Bronze: aus den betrieblichen Prämienfonds. §6 (1) Die Medaille ist rund und hat einen Durchmesser von 30 mm. Sie besteht aus Hartmetall und ist je nach der Stufe vergoldet, versilbert oder bronziert. (2) Auf der Vorderseite der Medaille sind symbolisch Bauwerke des Industrie-, Gesellschafts- und Wohnungsbaues dargestellt. Auf der Rüdeseite befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik mit der Inschrift „Für hervorragende Leistungen im Bauwesen der DDR“. (3) Die Medaille wird an einer rechteckigen Spange, bezogen mit einem blauen Band, in dem an beiden Seiten ein gelber Streifen eingewebt ist, getragen. (4) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. §7 Die Medaille wird auf der linken oberen Brustseite getragen. §8 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363). * § Anordnung über die staatliche Förderung des durch LPG, VEG,- GPG und deren kooperative Einrichtungen finanzierten Wohnungsbaues vom 2. Oktober 1972 Zur staatlichen Förderung des durch LPG, VEG, GPG und deren kooperative Einrichtungen finanzierten Wohnungsbaues wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: § 1 Staatlicher Zuschuß für den Neubau von Wohnungen (1) LPG, VEG, GPG und deren kooperative Einrichtungen erhalten für den Neubau von Wohnungen, den sie aus eigenen Mitteln bzw. Krediten finanzieren, einen staatlichen Zuschuß. (2) Der staatliche Zuschuß beträgt einheitlich 7 000 M je Wohnungseinheit. (3) Die Bereitstellung der Mittel für den staatlichen Zuschuß erfolgt nach Fertigstellurfg der Wohnungen auf Antrag und Nachweis der LPG, VEG, GPG und deren kooperative Einrichtungen durch die Räte der Kreise, in deren Territorien die Wohnungseinheiten errichtet wurden. (4) Die staatlichen Zuschüsse sind in den Haushalten der Räte der Kreise in Abstimmung mit den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Kreise jährlich zu planen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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