Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 677

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 677 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 677); 677 Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 25. Oktober 1972 lung, eine effektive Verwertung der landwirtschaftlichen Rohstoffe für eine planmäßige stabile Versorgung der Bevölkerung in hoher Qualität gesichert wird. Dabei obliegt ihnen, auf der Grundlage des ständig wachsenden Bewußtseins und der sich erhöhenden Qualifikation der Genossenschaftsmitglieder den Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung planmäßig so zu gestalten, daß schrittweise industriemäßige Formen der landwirtschaftlichen Produktion auf dem Wege der Kooperation entwickelt werden und größere Produktionseinheiten in der Tierproduktion entstehen. Sie stützen sich hierbei auf die Tätigkeit der Kooperationsverbände und Erzeugerbeiräte. (2) Die VEB Kombinat Fleischwirtschaft, die Organe des sozialistischen Konsumgüter-Groß- und Einzelhandels sowie die WB Kühl- und Lagerwirtschaft haben im Rahmen ihrer Leitungs- und Planungstätigkeit bei der Gestaltung der vertraglichen Beziehungen ihrer Betriebe darauf Einfluß zu nehmen, daß auf der Grundlage einer Bedarfsforschung und der Warenfonds eine stabile, planmäßige und ständige Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung erreicht wird. Sie stützen sich hierbei auf die Tätigkeit der Erzeugnisgruppen. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und die VEB Kombinat Fleischwirtschaft haben in ihrer Leitungsund Planungstätigkeit die auf staatlichen Plänen oder Orientierungsziffern beruhenden abgeschlossenen Wirtschaftsverträge zu berücksichtigen. Sie sind verpflichtet, Leitungs- und Planungsmaßnahmen, die eine Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen beeinträchtigen, mit den Betrieben abzustimmen und Maßnahmen zur Abwendung von Vertragsverletzungen festzulegen. Ist die Aufhebung oder Änderung von Verträgen erforderlich oder die Abwendung von Vertragsverletzungen nicht möglich, haben sie für einen finanziellen Ausgleich der dem Betrieb entstandenen Aufwendungen oder Schäden zu sorgen. Diese Verpflichtung besteht nicht bei Verträgen, die mit der Entwicklungsrichtung des Betriebes im Widerspruch stehen. ' §3 ✓ Aufgaben der Wirtschaftsverträge Die Vertragspartner haben die Wirtschaftsverträge so zu gestalten und zu erfüllen, daß sie ausgehend vom Produkt und der dazugehörenden Technologie auf die weitere Steigerung der Produktion, auf eine Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung, auf den schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Produktionsverfahren auf dem Wege der Kooperation sowie eine planmäßige stabile und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch und Fleischerzeugnissen in hoher Qualität bei effektivster Verwertung des Rohstoffes Fleisch aktiv Einfluß nehmen. §4 Organisation der Abnahme Die Vertragspartner haben die Liefer- und Abnahmetermine so zu vereinbaren und die Disposition so zu treffen, daß eine rationelle und kurzfristige Abnahme der Erzeugnisse gesichert ist. Entstehen den Vertragspartnern durch Nichteinhaltung von vereinbarten Liefer- und Abnahmezeiten zusätzlich Kosten, so sind diese vom verursachenden Vertragspartner zu erstatten., In den Verträgen sollten Tourenzeitpläne mit Toleranzen vereinbart werden. §5 Ausgleichslieferungen, vorfristige oder zusätzliche Lieferungen (1) Die Lieferer sind berechtigt, Ausgleichslieferungen zwischen Schlachtrind und Schlachtschwein bzw. zwischen Rind- und Schweinefleisch bis zu 10 % vorzunehmen, ausgenommen sind Lieferungen zur Langlagerung. Diese Ausgleichslieferungen sind nur zulässig, wenn die Nichterfüllung der Vertragsmengen durch Umstände bedingt ist, die die Lieferer nicht abwenden konnten. (2) Die Vertragspartner können eine vorfristige oder zusätzliche Lieferung oder die Aufholung von Lieferrückständen vereinbaren. Bei überbezirklichen Lieferungen sind diese Vereinbarungen bei der Wochendisposition vorzunehmen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, innerhalb von 2 Werktagen das Angebot anzunehmen oder einen neuen Liefertermin zu benennen. (3) Ist der Lieferer nicht in der Lage, die für einen Liefertag vertraglich vereinbarten Mengen bereitzustellen, so hat er den Besteller hiervon 2 Werktage vorher bzw. bei der Wochendisposition zu informieren. §6 Lieferungen aus Sperrbezirken und Schutzzonen (1) Die Lieferungen von Schlachttieren aus Sperrbezirken und Schutzzonen erfolgen auf Grund von Entscheidungen der zuständigen Bezirkstierärzte. Die Bezirkstierärzte haben in Abstimmung mit den VEB Kombinat Fleis.chwirtschaft hierfür einen entsprechenden Schlachtbetrieb zu benennen. Überbezirkliche Lieferungen von Fleisch aus Sperrviehschlachtungen sind zwischen den zuständigen Bezirkstierärzten abzustimmen. (2) Der Lieferer ist verpflichtet, beim Transport von Schlachttieren und Fleisch aus Sperrbezirken und Schutzzonen die seuchenhygienischen Bestimmungen zu beachten und den Begleitpapieren oder Frachtbriefen ein Veterinärzeugnis beizufügen. §7 Transport (1) Die Betriebe der VEB Fleischwirtschaft haben den Transport der Schlachttiere ab Hof der LPG, VEG und ihrer kooperativen Einrichtungen zu organisieren. Die LPG, VEG und ihre kooperativen Einrichtungen sind für die fachgerechte Beladung verantwortlich. Soweit die Transportkapazitäten der Betriebe der VEB Kombinat Fleischwirtschaft nicht ausreichen, haben die LPG, VEG und ihre kooperativen Einrichtungen als Zwischenlösung die Schlachttiere bis zur vereinbarten Abnahmestelle anzuliefern. (2) Für die Lieferungen zwischen den Betrieben der VEB Kombinat Fleisch Wirtschaft ist der Lieferer im Aufträge des Bestellers zur Verladung der Schlacht-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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