Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 646

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 646 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 646); 646 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 13. Oktober 1972 landwirtschaftlichen Produktionsprozesses durch. Sie konzentrieren sich insbesondere auf die industriemäßige Durchführung folgender Aufgaben: Umschlag, Lagerung und Transport von Mineraldüngemitteln und Zwischenlagerung von Pflanzenschutzmitteln sowie anderer Agrochemikalien, die für die Ertragssteigerung und für die Verbesserung der Qualität pflanzlicher Erzeugnisse von besonderer Bedeutung sind. Umschlag, Lagerung und Transport sind so durchzuführen, daß der volle Gebrauchswert der Agrochemikalien erhalten bleibt. Mineraldüngung und Pflanzenschutzmaßnahmen nach den neuesten wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen. Dazu gehört die gemeinsame Ausarbeitung von jährlichen Düngungsplänen zu den einzelnen Kulturen unter Nutzung der schlagbezogenen Düngungsempfehlungen mit den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion und den spezialisierten LPG und VEG der Pflanzenproduktion. Organisation des Einsatzes von Agrarflugzeugen in Kooperation zwischen mehreren ACZ auf der Grundlage von langfristigen Charterverträgen mit der Interflug, Betrieb Agrarflug. Diese Aufgabe schließt die Bildung von spezialisierten Brigaden für den Agrarflugeinsatz und die Schaffung der materiell-technischen Voraussetzungen für eine hohe Auslastung der Agrarflugzeuge ein. (2) Auf der Grundlage der Rechtsvorschriften nehmen die ACZ wichtige Aufgaben des Pflanzenschutzes wahr. Dazu gehören aktive Mitarbeit im Pflanzenschutzwarndienst, Anleitung und Kontrolle zur Einhaltung der An-wendungsvorschrTften und Karenzzeiten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und anderen Agrochemikalien, Mitarbeit bei der Erarbeitung von Gutachten und ■ 1 der Ermittlung von Schadensfällen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Agrochemikalien. Zur Erfüllung dieser Aufgaben organisieren die Leiter der Abteilungen Pflanzenschutz der ACZ im Interesse der einheitlichen Leitung, Planung und Durchführung" von Pflanzenschutzmaßnahmen eine enge Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzagrbnomen der kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion sowie der spezialisierten LPG und VEG der Pflanzenproduktion. (3) Bei voller Wahrnehmung der Aufgaben zur Chemisierung der Pflanzenproduktion durch die jeweiligen ACZ kann, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, die Zuordnung von zwischenbetrieblichen landwirtschaftlichen Transporteinrichtungen als Abteilung landwirtschaftliche Transporte der ACZ erfolgen. Dabei ist davon auszugehen, daß die technologisch bedingten Transporte im Bereich der Pflanzenproduktion der LPG, GPG, VEG und deren kooperativen Einrichtungen von diesen in dem Maße selbst durchgeführt werden, wie eine ökonomische Auslastung der Transportkapazitäten ganzjährig erfolgen kann. Die Zuordnung von zwischenbetrieblichen landwirtschaftlichen Transporteinrichtungen zu ACZ bedarf der Zustimmung des Produktionsleiters des Bezirkes. §2 Arbeitsweise der ACZ (1) Das ACZ übt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, der Volkswirtschaftspläne, des Statuts des ACZ und des bestätigten Betriebsplanes wirtschaftliche Tätigkeit aus. Das Statut ist auf der Grundlage des Musterstatuts für kooperative Einrichtungen der LPG, GPG, VEG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels zu erarbeiten. Das ACZ arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über eigene Fonds, die aus den Fonds und den Mitteln der am ACZ beteiligten Kooperationspartner und dem eigenen finanziellen Ergebnis gebildet werden. Der Anteil des Volkseigentums einschließlich der Mittel der VdgB/ BHG an den Grund- und Umlaufmittelfonds der ACZ ist gesondert auszuweisen. (2) Die Leitungsorgane der ACZ sind der Leiter des ACZ und der Rat des ACZ. Die Leitung des ACZ durch den Leiter des ACZ erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung. Der Rat des ACZ trifft seine Entscheidungen nach dem Prinzip der kollektiven Beratung und Beschlußfassung. (3) Das ACZ erarbeitet auf der Grundlage staatlicher Planaufgaben und Kennziffern in Abstimmung mit den Plänen der am ACZ beteiligten LPG, GPG, VEG sowie deren kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion den Betriebsplan. Es geht dabei von wissenschaftlich begründeten Formen und Methoden der Organisation der Produktion aus und sichert das ständige Anwachsen der Produktionsergebnisse in hoher Qualität mit geringstem Aufwand an Arbeit und Mitteln. Der Betriebsplan ist nach Abstimmung mit den beteiligten Kooperationspartnern und Beratung durch die im ACZ Beschäftigten vom Rat des ACZ zu beschließen. Der beschlossene Betriebsplan bedarf der Bestätigung durch den Produktionsleiter des Kreises. (4) Die Berechnung der Leistungen des ACZ für die Kooperationspartner erfolgt zu Preisen, die auf der Grundlage von begründeten Kostennormativen entsprechend den unterschiedlichen Bedingungen differenziert kalkuliert werden.* Diese Preise enthalten die Mittel für die Zuführung zum Prämien-, Kultur- und Sozialfonds für die Werktätigen in den ACZ und für die erweiterte Reproduktion der ACZ. Die Preise sind vom Produktionsleiter des Bezirkes zu bestätigen. Zur Förderung des materiellen Interesses und der Verantwortung der Werktätigen in den ACZ an hohen und stabilen Erträgen in der Pflanzenproduktion ist ein Teil des zu bildenden Prämienfonds der ACZ an die Erreichung der geplanten Erträge in der Pflanzenproduktion zu binden. Bei mangelhafter Qualität der ausgeführten Leistungen sind zu Lasten des Betriebsergebnisses Preisabschläge bis zu 20% zu gewähren bzw. sind notwendige Nacharbeiten kostenlos durchzuführen. (5) Bis zur Einführung der Lohn- und tarifrechtlichen Bestimmungen entsprechend der Richtlinie vom 10. Juni 1972 für den schrittweisen Übergang zu einer einheitlichen Geldvergütung nach der Leistung für Arbeiter und Genossenschaftsmitglieder in kooperativen Einrichtungen der Pflanzen- und Tierproduktion (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für * Zur Zeit gelten für die Kostenkalkulation der Preise die vom Zentralvorstand der VdgB herausgegebenen vorläufigen Zeit- und Kosten rieh twerte für die Arbeitsnormung und Kostenkalkulation im Bereich AgrochemieTransport.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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