Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 643

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 643 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 643); Gesetzblatt Teil II Nr. 59 Ausgabetag: 11. Oktober 1972 643 an gemeinsamen Investitionen im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW. 2. Die Investitionsauftraggeber sind verpflichtet, gemeinsame Investitionen durchzuführen, wenn durch eine Zusammenfassung einzelner Investitionsvorhaben bzw. Objekte eine effektivere volkswirtschaftliche Lösung erreicht wird. Effektivere Lösungen sind insbesondere durch eine bessere Auslastung der Grundmittel, eine Senkung des Investitionsaufwandes und des Aufwandes bei der Nutzung der Grundmittel, durch eine rationellere Inanspruchnahme territorialer Ressourcen, ' z. B. von Arbeitskräften und Flächen, sowie durch eine wirksamere Gestaltung der Kooperationsbeziehungen anzustreben. Gemeinsame Investitionen können unter anderem umfassen: gemeinsame Produktionsanlagen und -einrich-tungen; gemeinsame Hilfs- und Nebenanlagen und -ein-richtungen; gemeinsame Maßnahmen im Bereich der sozialen und technischen Infrastruktur, z. B. zur Kinderbetreuung, Erschließung zusätzlichen Wohnraumes, Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und des Bildungswesens, Arbeiterversorgung und Entwicklung des Handels, Schul- und Kinderspeisung, Gesunderhaltung und für die Körperkultur, den Sport und die Erholung, Verbesserung der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen und für sonstige Maßnahmen zur Entwicklung der sozialistischen Arbeits- und Lebensbedingungen im Territorium. An gemeinsamen Investitionen können sich auch gesellschaftliche Organisationen bei voller Wahrung der Eigentumsrechte an den von ihnen eingebrach-ten Anteilen beteiligen. 3. Die Räte der Bezirke und Kreise haben im Rahmen territorialer Abstimmungen über Investitionen alle Möglichkeiten der Zusammenfassung von Einzelinvestitionen zu gemeinsamen Investitionen zu prüfen und den Investitionsauftraggebern dazu Vorschläge zu unterbreiten bzw. im Rahmen ihrer Kompetenzen Auflagen zu erteilen. Für Erholungsbauten sind diese Vorschläge mit dem zuständigen Bezirksvorstand des FDGB auszuarbeiten. 4. Die beteiligten Investitionsauftraggeber haben die Investitionsvorentscheidung gemeinsam vorzubereiten und zu treffen. Die an der gemeinsamen Investition beteiligten Investitionsauftraggeber bilden eine Investitionsgemeinschaft. Für Investitionsgemeinschaften gilt die Verordnung vom 12. März 1970 über Kooperationsgemeinschaften (GBl. II Nr. 39 S. 287). Die Bildung der Investi- i . ff ■ v-, r Mi * * * ? ji-i.- tionsgemeinschaften erfolgt durch den Abschluß eines Organisationsvertrages zwischen den Beteiligten, in dem insbesondere Vereinbarungen zu treffen sind über den Inhalt und den Umfang der gemeinsamen Investitionen sowie über die damit zu erreichende Zielstellung; den Hauptauftraggeber, der für die weitere Vorbereitung und Durchführung der gemeinsamen Investition verantwortlich ist; den Anteil der von den Beteiligten zweckgebunden bereitzustellenden materiellen und finanziellen Fonds sowie die Termine für die Bereitstellung; die Aufgaben der Beteiligten bei der weiteren Vorbereitung und Durchführung der gemeinsamen Investition; die Rechtsträgerschaft und die Nutzung der - Grundmittel nach Durchführung der gemeinsamen Investition, insbesondere die sich aus den Anteilen der Beteiligten ergebenden Rechte auf Lieferungen und Leistungen. Der Organisationsvertrag ist durch die übergeordneten Organe der Beteiligten zu bestätigen. 5. Als Hauptauftraggeber ist der Beteiligte einzusetzen, der dafür die besten Voraussetzungen hat, z. B. auf Grund seines Aufgabenprofils, der Größe seines Anteils, des Standortes der gemeinsamen Investition oder der späteren Nutzung (Rechtsträger). Der Hauptauftraggeber hat die gemeinsame Investition entsprechend den Grundsätzen für die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds (Anlage 1 zum Beschluß vom 16. Dezember 1970 über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds) vorzubereiten und durchzuführen. Als Hauptauftraggeber können auf vertraglicher Grundlage auch bereits bestehende volkseigene Hauptauftraggeberbetriebe, z. B. die Hauptauftraggeber des komplexen Wohnungsbaues oder andere Betriebe, die auf Grund ihres Aufgabenprofils fachlich dafür zuständig sind, z. B. die VEB Gebäudewirtschaft, eingesetzt werden. Die zuständigen Räte ’ der Bezirke und Kreise sind über die Bildung der Investitionsgemeinschaft mit der Vorlage des Orga-nisatiqnsvertrages durch den Hauptauftraggeber zu informieren. 6. Die Beteiligten haben auf der Grundlage der Grundsatzentscheidung die erforderlichen materiellen und finanziellen Fonds in Höhe ihres Anteils an der gemeinsamen Investition entsprechend den Rechtsvorschriften in ihre Jahres- und längerfristigen Pläne zweckgebunden aufzunehmen. Eine planwirksame Übertragung der staatlichen Plankennziffer Investition (materielles Volumen), darunter Bau und Ausrüstungen, entsprechend den Anteilen der Investitionsauftraggeber an der gemeinsamen Investition auf den Hauptauftraggeber in der Phase der Durchführung der gemeinsamen Investition ist möglich. Die Investitionsauftraggeber haben die finanziellen Fonds (einschließlich Kredite) für die gemeinsame Investition aus den für Investitionen vorgesehenen Finanzierungsquellen zu den vereinbarten Termi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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