Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil II Nr. 59 Ausgabetag: 11. Oktober 1972 und zu dem Personenkreis gehört, dem gemäß Verordnung vom 24. November 1971 über die Förderung des Baues von Eigenheimen (GBl. II Nr. 80 S. 709) die Zustimmung zum Bau eines Eigenheimes erteilt werden kann, oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Von diesen Grundstücken kann ein Teil in Anspruch genommen werden, wenn diese größer sind, als das bei Grundstücken gleicher Zweckbestimmung ortsüblich ist. (5) Die in Anspruch genommenen Grundstücke sind durch die Verleihung des Nutzungsrechtes Bürgern zum Bau von Eigenheimen zur Verfügung zu stellen. §3 Zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden können Grundstücke in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind; der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen und sich andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses nicht als zweckmäßig erweisen. §4 (1) An dem in Anspruch genommenen Grundstück entsteht gemäß § 9 des Gesetzes vom 25. April 1960 über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz (GBl. I Nr. 26 S. 257) Volkseigentum. (2) Die Durchführung des Entschädigungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. April 1960. (3) Die erforderlichen Mittel für die Entschädigung von Grundstücken, die für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, sind aus dem Staatshaushalt bereitzustellen. (4) Werden für Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Grundstücksteile in Anspruch genommen, kann das Restgrundstück im Einvernehmen mit dem Eigentümer oder dem sonstigen Verfügungsberechtigten in die Inanspruchnahme einbezogen werden, wenn es nicht mehr entsprechend seiner bisherigen oder einer anderen zumutbaren Bestimmung zu verwenden ist. Dieses kann auch mit anderen Grundstücken des Eigentümers erfolgen, sofern diese mit dem in Anspruch genommenen Grundstück eine wirtschaftliche Einheit bilden. §5 (1) Der zuständige Rat der Stadt oder Gemeinde hat die Einleitung des Verfahrens zur Aufbaugebietserklärung und zur Inanspruchnahme entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften* zu beantragen. (2) Der Antragsteller hat die Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung eines Inanspruch- * Durchführungsverordnung vom 7. Juni 1951 zum Aufbaugesetz (GBl. Nr. 69 S. 552) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 28. August 1958 zur Durchführung des Aufbaugesetzes (GBl. I Nr. 57 S. 661), Anordnung vom 27. August 1951 zur Durchführungsverordnung zum Aufbaugesetz (MinBl. Nr. 27 S. 163) nahmeverfahrens gemäß §§ 2 und 3 nachzuweisen. Dieser Nachweis ist bei den für die Aufbaugebietserklärung und die Inanspruchnahmeentscheidung zuständigen örtlichen Staatsorganen zu registrieren. §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 29. September 1972 Der Minister für Bauwesen Junker Anordnung Nr. Pr. 95 über die Ergänzung und Änderung von Preisregelungen auf dem Gebiet des Bauwesens vom 8. September 1972 §1 (1) Die Änderungen zur Anordnung vom 28. Oktober 1969 über die Ergänzung der Preisanordnung Nr. 4410 Neubauleistungen (Erd- und Felsarbeiten Gewinnungsklassen 7 bis 10) (Sonderdruck Nr. 643 des Gesetzblattes) werden in Kraft gesetzt.* (2) Es treten außerdem in Kraft: 1. die 1. Nachträge zu den Berichtigungen der Hefte 2, 6, 9, 14, 25 und 31 der Preisanordnung Nr. 4410*, 2. der 2. Nachtrag zu den Berichtigungen des Heftes 7 der Preisanordnung Nr. 4410*. §2 Diese Anordnung tritt am 1. November 1972 in Kraft. Berlin, den 8. September 1972 Der Minister für Bauwesen Junker * Die Veröffentlichung erfolgt ln den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 10/1972. Richtlinie Uber gemeinsame Investitionen vom 26. September 1972 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes festgelegt: I. Gemeinsame Investitionen 1. Diese Richtlinie gilt für die Leitung, Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nutzung von gemeinsamen Investitionen auf der Grundlage des Beschlusses vom 16. Dezember 1970 über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds Auszug (GBl. II 1971 Nr. 1 S. 1). Diese Richtlinie gilt nicht für die Beteiligung von Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften der Land- und Forstwirtschaft an gemeinsamen Investitionen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und hat sich in jedem Fall als zweckmäßig erwiesen. Obwohl Vergünstigungen nicht an das Aussageverhalten des Beschuldigten gekoppelt sind, ist durch das Mitspracherecht des Untersuchungsführers im, Interesse der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaf tssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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