Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil II Nr. 59 Ausgabetag: 11. Oktober 1972 und zu dem Personenkreis gehört, dem gemäß Verordnung vom 24. November 1971 über die Förderung des Baues von Eigenheimen (GBl. II Nr. 80 S. 709) die Zustimmung zum Bau eines Eigenheimes erteilt werden kann, oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Von diesen Grundstücken kann ein Teil in Anspruch genommen werden, wenn diese größer sind, als das bei Grundstücken gleicher Zweckbestimmung ortsüblich ist. (5) Die in Anspruch genommenen Grundstücke sind durch die Verleihung des Nutzungsrechtes Bürgern zum Bau von Eigenheimen zur Verfügung zu stellen. §3 Zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden können Grundstücke in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind; der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen und sich andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses nicht als zweckmäßig erweisen. §4 (1) An dem in Anspruch genommenen Grundstück entsteht gemäß § 9 des Gesetzes vom 25. April 1960 über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz (GBl. I Nr. 26 S. 257) Volkseigentum. (2) Die Durchführung des Entschädigungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. April 1960. (3) Die erforderlichen Mittel für die Entschädigung von Grundstücken, die für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, sind aus dem Staatshaushalt bereitzustellen. (4) Werden für Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Grundstücksteile in Anspruch genommen, kann das Restgrundstück im Einvernehmen mit dem Eigentümer oder dem sonstigen Verfügungsberechtigten in die Inanspruchnahme einbezogen werden, wenn es nicht mehr entsprechend seiner bisherigen oder einer anderen zumutbaren Bestimmung zu verwenden ist. Dieses kann auch mit anderen Grundstücken des Eigentümers erfolgen, sofern diese mit dem in Anspruch genommenen Grundstück eine wirtschaftliche Einheit bilden. §5 (1) Der zuständige Rat der Stadt oder Gemeinde hat die Einleitung des Verfahrens zur Aufbaugebietserklärung und zur Inanspruchnahme entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften* zu beantragen. (2) Der Antragsteller hat die Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung eines Inanspruch- * Durchführungsverordnung vom 7. Juni 1951 zum Aufbaugesetz (GBl. Nr. 69 S. 552) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 28. August 1958 zur Durchführung des Aufbaugesetzes (GBl. I Nr. 57 S. 661), Anordnung vom 27. August 1951 zur Durchführungsverordnung zum Aufbaugesetz (MinBl. Nr. 27 S. 163) nahmeverfahrens gemäß §§ 2 und 3 nachzuweisen. Dieser Nachweis ist bei den für die Aufbaugebietserklärung und die Inanspruchnahmeentscheidung zuständigen örtlichen Staatsorganen zu registrieren. §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 29. September 1972 Der Minister für Bauwesen Junker Anordnung Nr. Pr. 95 über die Ergänzung und Änderung von Preisregelungen auf dem Gebiet des Bauwesens vom 8. September 1972 §1 (1) Die Änderungen zur Anordnung vom 28. Oktober 1969 über die Ergänzung der Preisanordnung Nr. 4410 Neubauleistungen (Erd- und Felsarbeiten Gewinnungsklassen 7 bis 10) (Sonderdruck Nr. 643 des Gesetzblattes) werden in Kraft gesetzt.* (2) Es treten außerdem in Kraft: 1. die 1. Nachträge zu den Berichtigungen der Hefte 2, 6, 9, 14, 25 und 31 der Preisanordnung Nr. 4410*, 2. der 2. Nachtrag zu den Berichtigungen des Heftes 7 der Preisanordnung Nr. 4410*. §2 Diese Anordnung tritt am 1. November 1972 in Kraft. Berlin, den 8. September 1972 Der Minister für Bauwesen Junker * Die Veröffentlichung erfolgt ln den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 10/1972. Richtlinie Uber gemeinsame Investitionen vom 26. September 1972 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes festgelegt: I. Gemeinsame Investitionen 1. Diese Richtlinie gilt für die Leitung, Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nutzung von gemeinsamen Investitionen auf der Grundlage des Beschlusses vom 16. Dezember 1970 über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds Auszug (GBl. II 1971 Nr. 1 S. 1). Diese Richtlinie gilt nicht für die Beteiligung von Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften der Land- und Forstwirtschaft an gemeinsamen Investitionen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung weiterer schädlicher Auswirkungen und Folgen sowie zur Verhinderung von Informationsverlusten. Die Besichtigung des Ereignis ortes, verbunden mit einer ersten Lage eins chätzung als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit zu ermöglichen. Bas Ziel der Beweisanträge Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen.

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