Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 640

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 640 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 640); 640 Gesetzblatt Teil II Nr. 58 Ausgabetag: 5. Oktober 1972 an den zentralen Haushalt mit der richtigen Kontobezeichnung für die Haushaltsrechnung des abgelaufenen Planjahres gemäß Abs. 8 vorgenommen werden. Das gilt auch für Abverfügungen von Haushaltskonten. (6) Werden Änderungen der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung des abgelaufenen Planjahres nach den festgelegten Kontenschlußterminen durch die Staatliche Finanzrevision beauflagt, so sind die sich daraus in Rechnung des abgelaufenen Planjahres ergebenden Zu- oder Abführungen über die Haushaltsrechnung des Folgejahres vorzunehmen. (7) Die Abführungen der WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe sind bis zum 3. Werktag nach Abgabetermin für den Jahresfinanzkontrollbericht an den zentralen Haushalt auf das Konto „Gewinne und andere Abführungen“ des zuständigen Ministeriums bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, zugunsten der Haushaltsrechnung des abgelaufenen Planjahres vorzunehmen, soweit an anderer Stelle keine davon abweichenden Termine und Konten festgelegt sind. Die Termine für Abführungen der Betriebe und Kombinate an die WB werden vom Generaldirektor der WB, für Abführungen der volkseigenen Betriebe des Kombinats an das volkseigene Kombinat vom Kombinatsdirektor in eigener Verantwortung festgelegt. (8) Für die auf Grund dieser Anordnung festgelegten Abführungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe an den zentralen Haushalt zugunsten der Haushaltsrechnung des abgelaufenen Planjahres werden bei den zuständigen Banken gesonderte Konten geführt. Die WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, den ihnen unterstellten volkseigenen Betrieben und Kombinaten die von den zuständigen Ministerien bzw. anderen zentralen Staatsorganen mitgeteilten EDV-Kontonummern für die Abrechnung des abgelaufenen Planjahres bekanntzugeben, soweit nicht die in dieser Anordnung genannten speziellen Kontonummern zutreffen. §14 örtlichgeleitete volkseigene Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitende Organe Für die den örtlichen Räten unterstehenden volkseigenen Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft, volkseigenen Handelsbetriebe und wirtschaftsleitenden Organe des Handels sowie deren volkseigene Betriebe, volkseigenen Betriebe und Kombinate des Verkehrswesens und die den Bauämtern unterstehenden volkseigenen Betriebe und Kombinate gelten folgende besonderen Festlegungen: a) Die Termine der Abführungen durch die volkseigenen Betriebe und Kombinate bzw. wirtschafts- leiteriden Organe auf die betreffenden Haushaltskonten werden vom Leiter der Abteilung Finanzen des zuständigen örtlichen Rates in Übereinstimmung mit der Anweisung des Ministers der Finanzen über den Jahresabschluß der Haushalte der Räte der Bezirke, Kreise und Stadtbezirke* festgelegt. Das gleiche gilt für Zuführungen aus dem Haushalt des zuständigen örtlichen Rates. b) Die Abführung von nicht durch eigene ökonomische Leistungen erzielten Gewinnen gemäß den geltenden Finanzierungsrichtlinien hat an den Haushalt des zuständigen örtlichen Rates zu erfolgen. IV. Schlußbestimmungen §15 Übergangsbestimmungen (1) Die in volkseigenen Betrieben (einschließlich volkseigene Betriebe der Kombinate) zum 31. Dezember 1972 auf den Werbefonds noch vorhandenen Bestände sind ergebniswirksam aufzulösen. Das Bankkonto Werbefonds ist per 31. Dezember 1972 zu löschen. (2) Die in den volkseigenen Betrieben zum 31. Dezember 1972 auf dem Repräsentationsfonds vorhandenen Bestände sind zugunsten der Kosten aufzulösen. Volkseigene Kombinate und WB führen diese Bestände dem Gewinnfonds zu. (3) Die im § 1 Abs. 1 Buchst, b genannten volkseigenen Betriebe lösen zum 31. Dezember 1972 vorhandene Bestände des Fonds Wissenschaft und Technik und des Reparaturfonds ergebniswirksam auf. Die entsprechenden Bankkonten sind zu löschen. §16 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Die in der Finanzierungsrichtlinie für 1972 vom 29. November 1971 (GBl. II Nr. 78 S. 685) enthaltenen Festlegungen zur Übertragbarkeit finanzieller Fonds sind für den Jahresabschluß zum 31. Dezember 1972 nicht anzuwenden, Berlin, den 21. September 1972 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär * Wird den Beteiligten direkt zugestellt. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 0,75 M Einzelabgabe bis zum Umfang von a Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Selten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 26: Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817 ’ i i I '■ ■ vv.n l öq U VM. Lft * £ 0';v* I II t M / t r: t{ ncAon;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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