Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 61 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 61); Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 1. Februar 1972 61 (6) Bei Wirtschaftsverträgen über die Übernahme von Aufgaben der Investitionsauftraggeber bedürfen Vertragsstrafen der Vereinbarung. §34 Materielle Verantwortlichkeit bei erhöhtem Risiko Haben die Betriebe die Anwendung wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse, für die noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, vereinbart, so können für hieraus entstehende Leistungsstörungen von den Rechtsvorschriften abweichende Vereinbarungen über die Rechtsfolgen der materiellen Verantwortlichkeit getroffen werden. Dies gilt nicht, wenn das sich aus der Anwendung solcher wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse ergebende Risiko bei der Preisbildung berücksichtigt werden kann. §35 Ansprüche nach Ablauf des Garantiezeitraumes Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung verpflichtet, wenn ihm nachgewiesen wird, daß der Mangel auf eine gröbliche Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung, insbesondere auf einen groben Verstoß gegen elementare Grundsätze der Konstruktion, der Projektierung oder der Fertigung und Montage von Ausrüstungen sowie die anerkannten Regeln der Bautechnik zurückzuführen ist. 7. Abschnitt Übergangs- und Schlufibestimmungen §36 Ü bergangsbestimmungen Bestehende Verträge über die Wahrnehmung von Aufgaben der Investitionsauftraggeber sind unbeschadet der Vorschrift des § 19 zu erfüllen. §37 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsverordnung tritt am 1. Februar 1972 in Kraft. Sie findet auf alle Wirtschaftsverträge Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten zu erfüllen sind. (2) Gleichzeitig tritt die Achte Durchführungsverordnung vom 25. April 1968 zum Vertragsgesetz Investitionsleistungsverträge (GBl. II Nr. 60 S. 341) außer Kraft. Berlin, den 12. Januar 1972 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Rauchfuß Stellvertreter des Vorsitzenden Verordnung über die Regelung von Finanzbeziehungen der Konsumgenossenschaften zum Staatshaushalt vom 26. Januar 1972 §1 Diese Verordnung gilt für den Verband Deutscher Konsumgenossenschaften, die Konsumgenossenschaftsverbände der Bezirke, die Konsumgenossenschaften, das Zentrale Konsum-Handels- und Produktions-Unternehmen „konsument“, die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln und die zu ihrem Bereich gehörenden Wirtschaftsvereinigungen Obst, Gemüse, Speisekartoffeln der Bezirke, Betriebe und Kombinate einschließlich der Außenhandelsgesellschaft „Fruchtimex“, die juristisch selbständigen Betriebe und Kombinate der konsumgenossenschaftlichen Organisation I (nachstehend Konsumgenossenschaften genannt). §2 (1) Die Konsumgenossenschaften entrichten eine Fondsabgabe und eine Nettogewinnabgabe an den Staatshaushalt. (2) Der Minister der Finanzen trifft die Festlegungen über dieIöhe und das Verfahren der Erhebung der Abgaben gemäß Abs. 1 in Übereinstimmung mit dem Minister für Handel und Versorgung und in Abstimmung mit dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften. §3 (1) Der Verband Deutscher Konsumgenossenschaften, soweit er keine Handels- und Produktionstätigkeit ausübt, ist von der Fondsabgabe und Nettogewinnabgabe befreit. (2) Die Höhe der Verwaltungskostenumlage, die vom Verband Deutscher Konsumgenossenschaften und von den Konsumgenossenschaftsverbänden der Bezirke zur Deckung ihrer Kosten erhoben wird, ist vom Minister der Finanzen zu bestätigen. (3) Im Zusammenhang mit der Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen struktureller Art im Bereich der konsumgenossenschaftlichen Organisation stehende wirtschaftliche Vorgänge lösen Keine Abgaben-und Steuerpflichten aus. §4 (1) Konsumgenossenschaften entrichten auf die in ihrem Eigentum stehenden und die in ihrer Rechtsträgerschaft befindlichen volkseigenen Gebäude und baulichen Anlagen Grundsteuer.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 61 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 61) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 61 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 61)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Dezernaten der Deutschen Volkspolizei. Es wurden die Voraussetzungen für ein effektives und abgestimmtes System zur Sicherung einer aufgabenbezogenen Ausbildung der Offiziersschüler an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X