Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 606

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 606 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 606); 606 Gesetzblatt Teil II Nr. 55 Ausgabetag: 27. September 1972 für Pflanzkartoffeln: a) Sortenechtheit und Sortenreinheit vom Zeitpunkt der Entgegennahme bis zur Feststellung des Mangels im Feldbestand, spätestens jedoch bis zur Vollblüte der vertraglich vereinbarten Sorte im Feldbestand, 1.5. Der Herbsttransport von Pflanzkartoffeln wird ausgeschlossen, für Partien, bei denen festgestellt wurde, daß qualitätsbestimmende Erfordernisse der Pflanzkartoffelproduktion nicht eingehalten oder angewendet wurden, wenn Partien von Rohware vor der Aufbereitung losschalig oder eingeregnet sind oder einen Besatz mit Braun- oder Naßfäule aufweisen, b) Virusbesatz: bei den der amtlichen Pflanzgutkontrolle (Augenstecklingsprüfung) unterliegenden Sorten und Stufen bis zum Eingang des Ergebnisses der amtlichen Pflanzgutkontrolle beim Lieferer, spätestens jedoch bis zum 28. Februar des neuen Anbaujahres, c) alle anderen Qualitätsmerkmale: 48 Stunden seit Entgegennahme.“ §3 Abschnitt II Ziffern 6.2. und 6.3. erhalten folgende Fassung: „6.2. Bei Pflanzkartoffeln: Bei Mängeln der Sortenechtheit und Sortenreinheit hat die Mängelanzeige unverzüglich nach Feststellung zu erfolgen. Es ist ein Feldbestandsgutachten bei der Zentralstelle für Sortenwesen innerhalb von 2 Tagen nach Feststellung der Mängel zu beantragen. Der Zeitpunkt der Begutachtung soll dem Leistenden und dem Dritten, so rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt werden, daß deren Teilnahme an der Begutachtung möglich ist. Bei Qualitätsbeanstandungen ist der zuständige VEB Saat- und Pflanzgut innerhalb der Garantiefrist von 48 Stunden fernschriftlich oder telegrafisch zu benachrichtigen, der dann die Begutachtung veranlaßt. Das Ergebnis der Begutachtung über die Qualität ist dem zuständigen VEB Saat- und Pflanzgut innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Begutachtung zu übersenden. 6.3. Inhalt des Telegramms oder Fernschreibens Das Telegramm oder Fernschreiben zur Qualitätsbeanstandung hat zu enthalten: Nummer dey Transportmittels Angabe der Sorte und Stufe Name der Verladestation Bezeichnung des Lagerortes.“ §4 Abschnitt III wird durch folgende Ziffern ergänzt: „1.4. Der VEB Saat- und Pflanzgut hat vom Vermehrer die Pflanzkartoffeln verbindlich abzunehmen. Die verbindliche Abnahme erfolgt zur Herbstlieferung, wenn die vertraglich vereinbarten ackerpflanzenbaulichen und agrotechnischen Erfordernisse eingehalten wurden und keine planmäßige Einlagerung zwischen dem Vermehrer und dem VEB Saat- und Pflanzgut vereinbart wurde. wenn das Pflanzgut nach der Aufbereitung nicht die Qualitätsparameter der gültigen TGL erreicht, für Sorten, die auf Grund ihrer Beschädigungsempfindlichkeit nicht zum Herbstumschlag geeignet sind. Diese Sorten sind jährlich den Vermehrungsbetrieben beim Vertragsabschluß bekanntztf-geben. 1.6. Mit der verbindlichen Abnahme am jeweiligen Transportmittel übernimmt der VEB Saat- und Pflanzgut die Verantwortung und das Risiko einschließlich für Qualitätsverschlechterung. 1.7. Der VEB Saat- und Pflanzgut ist verpflichtet, bei innerhalb von 48 Stunden vom Empfänger geltend gemachten Beanstandungen, eine Qualitätsüberprüfung zu veranlassen. Bei Überschreitung der Mängelhöchstgrenze der gültigen TGL entscheidet der VEB Saat- und Pflanzgut nach Abstimmung mit dem Empfänger über die weitere Verwendung der Ware.“ § 5 (1) Die Überschrift der Ziff. 2 des Abschnitts III erhält folgende Fassung: „2. Verpflichtungen des Vermehrers und des Pflanzkartoffelempfangsbetriebes“ . (2) Abschnitt III wird durch folgende Ziffern ergänzt: „2.5. Der Vermehrungsbetrieb ist verpflichtet, die Produktion auf der Grundlage von betriebsbezogenen Technologien durchzuführen, die auf der Basis von Besttechnologien zu erarbeiten sind. Vertragspartner bei der Pflanzkartoffelvermehrung sind verpflichtet, wichtige qualitätsbeein-' flussende Produktionsverfahren entsprechend den Vorschlägen des VEB Saat- und Pflanzgut als Vertragsgegenstand in die Vermehrungsverträge aufzunehmen oder durch zusätzliche Verträge zu vereinbaren. Sie sind verpflichtet, Schlagkarteien zu führen und darin die ackerpflanzenbaulichen und agrotechnischen Erfordernisse nachzuweisen. 2.6. Die Vermehrungsbetriebe haben die Eigenkontrolle für den gesamten Produktionsprozeß bis zur Qualitätsabnajime zu entwickeln. 2.7. Die Vermehrungsbetriebe sind zur. Überlagerung der planmäßigen Einlagerungsmengen und der;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 606 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 606) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 606 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 606)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X