Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 604

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 604 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 604); 604 Gesetzblatt Teil II Nr. 55 Ausgabetag: 27. September 1972 werden, wenn im Vergleich zu den anderen an der Kooperation beteiligten LPG und VEG eine unvertretbar hohe Kreditbelastung vorliegt. Die für diese Zwecke eingesetzten Mittel sind als staatliches Eigentum in den kooperativen Einrichtungen auszuweisen; Investitionskredite für physisch und moralisch verschlissene Grundmittel, die nicht in kooperative Einrichtungen eingebracht und auch nicht mehr genutzt werden. Die Bereitstellung der für den Krediterlaß benötigten Mittel erfolgt jährlich in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen. Zur Verschönerung der Dörfer und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen können die Restbuchwerte nicht mehr genutzter Gebäude und baulicher Anlagen beim Abriß und bei ordnungsgemäßer Beräumung ohne Auswirkung auf das Ergebnis ausgebucht werden. 6. Die bisherigen Rücklieferungen bei Magermilch werden von 35 auf 30 % und bei Zuckerschnitzeln von 44 auf 30 % gesenkt, damit die freiwerdenden Futtermittel durch die RLN der Bezirke und Kreise zur effektiveren Futterverwertung umverteilt und zur Förderung der weiteren Konzentration und Spezialisierung der Produktion eingesetzt werden können. IV. Die Weiterentwicklung der ökonomisch begründeten Abgabe Die Abgabenregelung für LPG Typ III wird unter Berücksichtigung der sich vollziehenden gesellschaftlichen Veränderungen beibehalten. Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung in der Landwirtschaft getroffen. Damit wird es möglich, die Probleme, die über den Preis und die anderen Maßnahmen zur Förderung der industriemäßigen Produktion nicht zu lösen sind, mit Hilfe der Abgabe zu beeinflussen. Bei Sicherung des bisherigen Volumens der Abgabe der LPG Typ III, der Nettogewinnabführung der VEG an den Staatshaushalt und des Rückführungsbetrages der LPG Typ I/II sind folgende Grundsätze anzuwenden: 1. Gesonderte Ermittlung und Abführung der Abgabe für relativ selbständige kooperative Einrichtungen der Pflanzen- und Tierproduktion sowie für spezialisierte LPG, wobei von den für alle LPG Typ III gültigen Grundsätzen auszugehen ist. Für diese kooperativen Einrichtungen und spezialisierten LPG wird keine Mindestabgabe vorgegeben. Zur Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung kann die Abgabe für industriemäßige Anlagen zur Produktion von Milch, Rindern sowie Zucht- und Nutzschweinen zeitweilig ausgesetzt werden. 1. Die Abführung der VEG an den Staatshaushalt ist an die Abgabenregelung der LPG Typ III anzugleichen. Damit wird die kooperative Zusammenarbeit der VEG und LPG und die Durchführung von gemeinsamen Investitionen gefördert. Von dieser Regelung ausgenommen sind VEB Saat- und Pflanzgut, VEB Tierzucht, VEB KIM und VEB Mast, die Futter überwiegend aus staatlichen Futtermittelfonds erhalten, sowie VEG Spezialbetriebe für Zierpflanzen, Baumschulen, Obstbau u. ä. 3. Zur Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung ist der Rückführungsbetrag der LPG Typ I bei Beteiligung an kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion schrittweise an die Abgabenregelung der LPG Typ III anzugleichen. Für LPG Typ I, die sich nicht an der kooperativen Zusammenarbeit beteiligen, bleibt der Rückführungsbetrag in der bisherigen Höhe bestehen. 4. Mittel zur weiteren Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen, die von den LPG, VEG, GPG und ihren kooperativen Einrichtungen für gemeinsame Investitionen mit den Räten der Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden zum Aufbau von Kindergärten, Gemeinschaftseinrichtungen u. ä. eingesetzt werden, sind ab 1973 bei der Ermittlung der Abgabe vom Bruttoeinkommen abzusetzen. 5. Zur Sicherung eines volkswirtschaftlich begründeten Verhältnisses zwischen Akkumulation und Konsumtion und entsprechender Proportionen zwischen den Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und der Arbeiter wird die Abgabe der LPG und GPG, deren Konsumtion über 8 000 M/Mitglied liegt, in den höheren Einkommensgruppen progressiv erhöht. 6. Die Besteuerung der industriellen Nebenproduktion in LPG nach den Grundsätzen der privaten Wirtschaft wird aufgehoben. Die Nebenproduktion wird in die Abgabenregelung der LPG Typ III einbezogen, wobei die vorrangige Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion zu stimulieren ist. 7. In den LPG, GPG und deren kooperativen Einrichtungen sind durch das Revisionsorgan bei der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft regelmäßig Revisionen durchzuführen. Die Finanzierung des Revisionsorgans erfolgt ab 1973 aus Haushaltsmitteln. V. Durchführung ökonomischer Experimente Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wird beauftragt, in spezialisierten VEG und LPG, fortgeschrittenen Kooperationen, Kooperationsverbänden und in Kreisen Experimente zur Untersuchung und Erprobung der zweckmäßigsten Formen des Übergangs zur industriemäßigen Produktion auf dem Wege der horizontalen und vertikalen Kooperation zu organisieren. Daraus sind gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister und Leiter des Amtes für Preise und dem Minister der Finanzen Schlußfolgerungen für die Gestaltung der Leitung und Planung der Beziehungen der Produk-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes zur Begehung subversiver Tätigkeit, die Kenntnis der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der operativen Kräfte sowie Kenntnis der einsetzbaren operativen Mittel, die Beachtung und Einhaltung rechtlicher Regelungen, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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