Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 6

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 6 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 6); 6 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 14. Januar 1972 (4) Alle in Erfüllung der Neuerervereinbarung erzielten Ergebnisse sind unverzüglich dem Betrieb zu übergeben. Die erbrachten Neuererleistungen sind im BfN zu registrieren. (5) Wenn die Erfüllung der Neuerervereinbarung nicht mehr erforderlich oder durch unabwendbare Umstände unmöglich geworden ist, sollen die Partner die Aufhebung vereinbaren. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so können die Partner durch eine mit Gründen versehene schriftliche Erklärung von der Vereinbarung zurücktreten. Von der Aufhebung oder dem Rüdetritt ist die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung zu informieren. Der Rücktritt durch den Betrieb bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. §17 Entscheidung (1) Der für die Entscheidung zuständige Leiter hat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, vom Tage der Übergabe der vereinbarten Neuererleistung an gerechnet, über die Annahme oder die Zurückweisung der Leistung zu entscheiden. Die Entscheidung muß die erforderlichen Festlegungen zur materiellen Anerkennung, zu den zu erstattenden Aufwendungen und zu Art und Umfang erforderlicher Nacharbeiten enthalten. (2) Die Entscheidung gemäß Abs. 1 ist dem Kollektiv durch das BfN schriftlich mitzuteilen. Im Fall der Zurückweisung der Leistung oder einer Festlegung über erforderliche Nacharbeiten ist die Entscheidung zu begründen und hat einen Hinweis auf die Möglichkeit zu enthalten, die Durchführung eines Verfahrens bei der Konfliktkommission oder Schiedskommission beantragen oder Klage bei dem zuständigen Gericht erheben zu können. (3) Zur Vorbereitung seiner Entscheidung übergibt der Leiter die vereinbarte Neuererleistung der zuständigen Neuererbrigade zur Beurteilung oder legt die Verteidigung vor einem sachkundigen Gremium fest. (4) Soll eine vereinbarte und bereits angenommene Neuererleistung ganz oder teilweise nicht benutzt werden, so ist die Entscheidung darüber den Neuerern schriftlich mitzuteilen. Sie ist mit Gründen zu versehen und hat einen Hinweis auf das Recht der Beschwerde zu enthalten. (5) Die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung ist über Entscheidungen gemäß den Absätzen 1 und 4 zu informieren. 2. Unterabschnitt Neuerervorschläge § 18 Begriff Als Neuerervorschläge werden Vorschläge der Werktätigen gewertet, die 1. die Lösung einer wissenschaftlich-technischen oder anderen Aufgabenstellung enthalten und die für die Benutzung im Betrieb wesentlichen Mittel und Wege aufzeigen, 2. geeignet sind, einen wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteil für die Gesellschaft (Nutzen) zu erbringen und 3. im Betrieb nicht bereits angewendet werden oder nicht nachweisbar zur Benutzung vorgesehen sind. § 19 Einreichung und Registrierung (1) Neuerervorschläge sind von den Werktätigen bei dem zuständigen Leiter oder dem BfN schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben. Die Neuerer sind erforderlichenfalls bei der schriftlichen Darlegung ihrer Neuerervorschläge zu unterstützen. Wird der Neuerervorschlag bei einer nicht zuständigen Stelle einge-redcht, so hat diese den Neuerervorschlag unverzüglich an das BfN weiterzuleiten. (2) Als Neuerervorschläge eingereichte Vorschläge sind sofort im BfN zu registrieren. Der Zeitpunkt des Eingangs und die Registrierung sind den Einreichern innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Registrierung schriftlich zu bestätigen. (3) Neuerervorschläge können auch von Personen eingereicht werden, die nicht Angehörige des Betriebes sind. § 20 Entscheidung (1) Der für die Entscheidung zuständige Leiter hat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, vom Zeitpunkt des Eingangs des Neuerervorschlages an ge-,rechnet, über die Benutzung zu entscheiden. Kann innerhalb dieser Frist eine Entscheidung begründet nicht getroffen werden, so veranlaßt der Leiter innerhalb dieser Frist die erforderlichen Maßnahmen, die eine Entscheidung in einer weiteren angemessenen und vom Leiter festzusetzenden Frist ermöglichen. (2) Neuerervorschläge, für deren Benutzung der Betrieb, in dem sie eingereicht worden sind, fachlich nicht zuständig ist, sind von diesem Betrieb an einen fachlich zuständigen Betrieb oder an sein übergeordnetes Organ abzugeben. Die Betriebe haben die an sie abgegebenen wie bei ihnen eingereichte Neuerervorschläge zu bearbeiten. (3) Die Entscheidungen gemäß den Absätzen 1 und 2 sind dem Einreicher durch das BfN schriftlich mitzuteilen. Im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Benutzung sowie im Fall einer Abgabe an andere sind die Entscheidungen zu begründen und haben einen Hinweis auf das Recht der Beschwerde zu enthalten. (4) Zur Vorbereitung der Entscheidung sind die Neuerervorschläge innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Eingang dem zuständigen Leiter zur Beurteilung in der Neuererbriga de zuzuleiten. Die Neuererbrigade beurteilt die Neuerervorschläge auf betriebliche und überbetriebliche Benutzbarkeit und prüft dabei insbesondere die Einhaltung der Arbeitssicherheit. Die Neuererbrigade empfiehlt dem Leiter die Annahme oder die Ablehnung der Benutzung, Maßnahmen zur weiteren Beurteilung, Maßnahmen zur Vervollkommnung der Neuerervorschläge, Maßnahmen zur Überleitung und umfassenden betrieblichen und überbetrieblichen Benutzung. Zur Beurteilung von Neuerervorschlägen, deren Bedeutung über den Zuständigkeitsbereich einer Neuererbrigade hinausgeht, kann ein besonderes sach-kundigies Gremium gebildet werden. 3. Unterabschnitt Anregungen zu Aufgabenstellungen § 21 (1) Die Leiter sichern, daß die von den Werktätigen unterbreiteten Ideen und Anregungen, die eine Auf-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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