Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 598

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 598 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 598); 598 Gesetzblatt Teil II Nr. 54 Ausgabetag: 22. September 1972 Anlage zu vorstehender Dritter Verordnung Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ §1 (1) Der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit" (nachfolgend Ehrentitel genannt) ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Die Anerkennung als „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ ist eine gesellschaftliche Wertschätzung beständiger, beispielgebender Leistungen des Kollektivs und jedes einzelnen Mitglieds des Kollektivs im sozialistischen Wettbewerb, in der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ bei de Erreichung hoher Arbeitsergebnisse, eines hohen politischen, kulturellen und fachlichen Niveaus und der Einhaltung der Normen der sozialistischen Moral und Ethik. §2 Der Ehrentitel kann Arbeitskollektiven verliehen werden, die kollektive und persönliche Verpflichtungen übernommen haben mit dem Ziel, sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben und dabei folgende Anforderungen verwirklichen: die Planaufgaben allseitig erfüllen und zielgerichtet übererfüllen, zur höchstmöglichen. Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen, ständig Qualitätsarbeit leisten, die Kosten senken und so einen eigenen Beitrag zur höheren Effektivität der Produktion leisten ; aktiv an der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts mitwirken, als Neuerer und Rationalisator tätig sind und dabei vor allem die sowjetischen Erfahrungen studieren und anwenden; mit anderen vergleichbaren Kollektiven in einen gegenseitigen Wettstreit treten, kameradschaftlich Zusammenarbeiten, Erfahrungen austauschen und sozialistische Hilfe leisten; auf der Grundlage persönlicher Verpflichtungen, z. B. arbeiten nach persönlich-schöpferischen Plänen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, aktiv das Wetteifern des eigenen Kollektivs beeinflussen sowie am Wettbewerb um den Besten der Berufsgruppe und an anderen individuellen Wettbewerbsformen teilnehmen; aktiv und schöpferisch an der Leitung und Planung im Betrieb und Territorium teilnehmen; an der Erreichung einer hohen Arbeitskultur und einem strengen Regime der Ordnung, Sauberkeit. Sicherheit und Disziplin im Arbeitsprozeß mitwirken, unfallfrei arbeiten, sich für die Einhaltung der Prinzipien des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und für eine gesunde Lebensweise einsetzen, aktiv an der ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen mitwirken, schöpferisch an der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation teilnehmen und den Grundsatz „Neue Technik neue Normen“ in der täglichen Arbeit verwirklichen; im Geiste des Marxismus-Leninismus ständig das politische und fachliche Wissen und Können der Kollektivmitglieder vertiefen, ein vielseitig geistigkulturelles und sportliches Leben entwickeln, ihre kulturellen und geistigen Talente und Fähigkeiten entfalten, die Entwicklung zu sozialistischen Per sönlichkeiten, als gebildete und überzeugte Er bauer des Sozialismus fördern; dazu z. B. Kultur und Bildungspläne ausarbeiten, Schulen der sozia listischen Arbeit organisieren u. a.; bewußt ihre staatsbürgerliche Verantwortung un Pflichten im Betrieb, in der Familie, im Territoriur wahrnehmen, mit vorbildlichem Einsatz an der Er höhung der Verteidigungsbereitschaft mitwirker ihrer Verantwortung für die klassenmäßige Erzie hung der jungen Generation gerecht werden, eine: aktiven Beitrag zur Verwirklichung des sozialisti sehen Internationalismus, besonders der Festigun der Freundschaft zur Sowjetunion und den. andere; sozialistischen Ländern und der Klassensolidaritäi leisten. §3 Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen und di' Vorstände der Genossenschaften (nachfolgend Leite genannt) haben in Übereinstimmung mit den zu ständigen Gewerkschaftsleitungen alle Voraussetzun gen zu schaffen, um die schöpferische Initiative de Kollektive entsprechend den steigenden Anforderungei zu entfalten. Dazu gehört: eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologi sehe Arbeit; die sachkundige Information und regelmäßige Rechenschaftslegung; die Planaufschlüsselung bzw. die Worgabe fest um rissener Aufgaben; eine differenzierte Aufgabenstellung für die Kollek tive entsprechend den konkreten Bedingungen unc dem erreichten Entwicklungsstand im jeweiliger Kollektiv; die Organisierung von Leistungsvergleichen und Er fahrungsaustauschen sowie die Verallgemeinerung der besten Erfahrungen. Die Leiter sind verpflichtet, den Kollektiven und ihrer Mitgliedern ständig Hilfe zu geben, damit sie ihn Verpflichtungen zielstrebig erfüllen können. §4 (1) Mit dem Ehrentitel können Arbeitskollektive au; der materiellen Produktion sowie aus anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die meß- bzw. kontrollierbare Verpflichtungen gemäß § 2 übernommer und erfüllt haben und in denen die Mehrheit der Mitglieder mit staatlichen bzw. betrieblichen Auszeichnungen geehrt wurden, in a) volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und Einrichtungen, b) Genossenschaften, c) staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Wissenschaft und Volksbildung ausgezeichnet werden. (2) Mit dem Ehrentitel können nicht ausgezeichnet werden: a) zeitweilig gebildete Kollektive, wie sozialistische Arbeits- und Forschungsgemeinschaften und N euererkollekti ve, b) gewählte Kollektive,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der hat als Bestandteil de: ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen. Darüber hinaus notwendige gesonderte Einschätzungen der Wirksamkeit der haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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