Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 59 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 59); Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 1. Februar 1972 59 die Befugnisse des Auftraggebers zur selbständigen Wartung, die Beendigung des Rechtsverhältnisses bei unbefristeten Verträgen. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen dem Auftraggeber Vorschläge zur Anwendung dieser Erkenntnisse bei dem zu wartenden Grundmittel zu unterbreiten. (4) Ist der Auftragnehmer zugleich Hersteller des zu wartenden Grundmittels, so soll der Vertrag Vereinbarungen darüber enthalten, wie anfallende Garantieleistungen mit der planmäßigen Wartung verbunden werden. 2. Unterabschnitt Instandsetzungsverträge §26 Gegenstand und Vertragsabschluß (1) Instandsetzungsleistungen im Sinne dieser Durchführungsverordnung sind alle Leistungen, die auf die Wiederherstellung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Grundfonds gerichtet sind und keine Investitionen darstellen. (2) Die Hersteller der Grundmittel oder spezielle Instandsetzungsbetriebe haben im Rahmen ihrer staatlichen Plankennziffern und volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern mit den Nutzern der Grundmittel Instandsetzungsverträge abzuschließen. (3) Die Betriebe sollen grundsätzlich langfristige Instandsetzungsverträge abschließen. §27 Vertragsinhalt (1) Im Instandsetzungsvertrag sind insbesondere Vereinbarungen zu treffen über den Gegenstand, .die Art und den Umfang der Instandsetzungsleistung, die kurzfristige Versorgung mit austauschfähigen Teilen oder Baugruppen, die Zuführungs-, Baufreiheits- oder Fertigstellungstermine, die vom Auftraggeber bereitzustellenden Dokumentationen, den Reinigungsgrad des instand zu setzenden Gegenstandes, die Gewährleistung der Schutzgüte, die anzuwendenden Verfahren der Qualitätsprüfung, die Art und Weise der Abnahme, den Umfang der Garantieleistung, den Preis und die Preiszu- und -abschläge, die Beendigung des Rechtsverhältnisses bei unbefristeten Verträgen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen dem Auftraggeber Vorschläge zur Anwendung dieser Erkenntnisse bei der Nutzung des Grundmittels zu unterbreiten. §28 Verbindliches Leistungsangebot (1) Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers ein verbindliches Leistungsangebot abzugeben. Wird das Leistungsangebot vor Abschluß des Instandsetzungsvertrages gefordert, so ist über die Abgabe des Leistungsangebotes ein Wirtschaftsvertrag abzuschließen. Der § 6 findet entsprechende Anwendung. / (2) Das Angebot hat zu enthalten: / den vom Auftragnehmer garantierten Grad der Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, den Kostenanschlag, den voraussichtlichen Leistungszeitraum. (3) Bei Instandsetzungsleistungen geringeren Umfanges kann sich das Angebot auf den Kostenanschlag beschränken. §29 / Leistungsumfang (1) Kann der Leistungsumfang im einzelnen nicht bestimmt werden, so haben die Partner Vereinbarungen über die Art und Weise der Ermittlung des Leistungsumfanges zu treffen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für die Ermittlung des Leistungsumfanges durchgeführten Leistungen auch dann zu vergüten, wenn er nach Kenntnis des Leistungsumfanges von der Instandsetzung absieht. (2) Stellt der Auftragnehmer während der Instandsetzung fest, daß die Ausführung zusätzlicher Arbeiten mit .einer Überschreitung des Kostenanschlages von mehr als 10% erforderlich ist, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Unterläßt er dies, so ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung des den Kostenanschlag übersteigenden Betrages verpflichtet. Die Partner können etwas anderes vereinbaren. (3) Sind die zusätzlichen Leistungen zur Abwendung einer Gefährdung der Betriebs-, Arbeits- oder Verkehrssicherheit erforderlich und hat der Auftraggeber die Zustimmung zur Durchführung dieser Arbeiten verweigert, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im Prüfbericht oder im Übergabeprotokoll auf die Mängel und möglichen Auswirkungen hinzuweisen. Bei einer schwerwiegenden Gefährdung hat der Auftragnehmer die Durchführung der Instandsetzung zu unter-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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