Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 583

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 583 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 583); Gesetzblatt Teil II Nr. 52 Ausgabetag: 15. September 1972 583 Zu § U der Verordnung: § 10 Die Leiter und verantwortlichen Mitarbeiter der Staatlichen Bauaufsicht unterzeichnen Prüfbescheide in grüner Farbe. Eintragungen in Unterlagen und Zeichnungen erfolgen ebenfalls in grüner Farbe. Anderen Personen ist die Verwendung grüner Farbe für Stempel, Unterschriften und Eintragungen auf den von der Staatlichen Bauaufsicht zu prüfenden Unterlagen untersagt. Schriftstücke dokumentarischen Charakters sind mit dem grünen quadratischen Dienststempel der Staatlichen Bauaufsicht zu versehen. Zu § 13 der Verordnung: §11 (1) Ausführungsprojekte und Bauunterlagen, die der Staatlichen Bauaufsicht zur Registrierung übergeben werden, müssen der endgültigen Bauausführung entsprechen. Soweit erforderlich, sind sie zu ergänzen bzw. zu berichtigen. (2) Ausführungsprojekte und Bauunterlägen sind nach dem territorialen Grundschlüssel gemäß den geltenden Rechtsvorschriften* zu registrieren. (3) Ausführungsprojekte und Bauunterlagen dürfen nur herausgegeben werden an staatliche Organe, die durch Rechtsvorschriften zum Empfang oder zur Einsichtnahme berechtigt sind, volkseigene Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, die Projektierungsleistungen ausführen, bei Nachweis der Notwendigkeit gegen eine vom verantwortlichen Leiter auszustellende Quittung. Ausgeliehene Ausführungsprojekte und Bauunterlagen sind kurzfristig und vollzählig zurückzugeben. (4) Mitglieder der Ständigen Kommissionen für Bauwesen, der Beschwerdeausschüsse der Volksvertretungen oder der Bauaktivs können Ausführungsprojekte und Bauunterlagen einsehen. Sonstigen Einrichtungen und Personen kann beim Vorliegen berechtigter Interessen mit Zustimmung des Rechtsträgers oder Eigentümers des registrierten Bauwerkes Einsicht in die Unterlagen gewährt werden. Zu § 18 der Verordnung: §12 (1) Auf Antrag der Räte der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke können diesen von den Räten der Kreise bauaufsichtliche Befugnisse übertragen werden. Die bauaufsichtlichen Befugnisse können von den Räten der Kreise entzogen werden, wenn die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der bauaufsichtlichen Aufgaben bei den Räten der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke nicht mehr gegeben sind. (2) Soweit in kreisangehörigen Städten Organe der Staatlichen Bauaufsicht bestehen, bestimmt sich ihre Verantwortung nach §17 Ziffern 1, 4, 5, 6 und 7 der Verordnung. * Zur Zeit gilt die Anordnung vom 5. Dezember 1968 über die Anwendung des territorialen Grundschlüssels bei der Untergliederung der Territorien der Stadtkreise, der kreisangehörigen Städte. Stadtbezirke und Gemeinden (GBl. IJI Nr. 12 S. 86). Zu § 19 der Verordnung: § 13 (1) Zur Lösung ihrer Aufgaben wendet die Staatliche Bauaufsicht differenzierte Köntrollformen an, wie komplexe Prüfungen ausgewählter volkswirtschaftlich wichtiger Bauvorhaben und solcher Bauwerke, die einen hohen technischen Schwierigkeitsgrad aufweisen, sowie von Angebots- und Serienerzeugnissen, Experimentalbauten, Import- und Exportleistungen, gezielte Tiefenprüfungen zu volkswirtschaftlich bedeutsamen Schwerpunkten der Bautätigkeit und in Fällen von Verletzung der Staats- und Plandisziplin, . Einzelprüfungen über die Bausicherheit und die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Vorbereitung, Errichtung, Veränderung oder Nutzung von Bauwerken, operative Prüfungen, insbesondere im Zusammenwirken mit anderen Kontrollorganen. (2) Die Staatliche Bauaufsicht ist berechtigt, an der Beratung oder Verteidigung der Investitionspläne und Baubilanzen der Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und wirtschaftsleitenden Organe teilzunehmen. Zu § 22 der Verordnung: § 14 (1) Auf Antrag der Leiter können zur Wahrnehmung der bauaufsichtlichen Aufgaben in Kombinaten und Betrieben, die nicht dem Bauwesen zugeordnet sind, hauptamtliche Beauftragte der Staatlichen Bauaufsicht eingesetzt werden. Die hauptamtlichen Beauftragten der Staatlichen Bauaufsicht unterstehen dem Leiter des Kombinates oder Betriebes und dem Leiter des zuständigen Organs der Staatlichen Bauaufsicht. Sie sind gegenüber dem zuständigen Leiter der Staatlichen Bauaufsicht für die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Kombinates oder Betriebes hat die personellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine wirksame bauaufsichtliche Kontrolltätigkeit zu schaffen. Die Begründung oder Aufhebung des Arbeitsrechtsverhältnisses der hauptamtlichen Beauftragten der Staatlichen Bauaufsicht ist in Übereinstimmung mit dem Leiter der zuständigen Staatlichen Bauaufsicht durchzuführen. (2) Nebenberuflich tätige Beauftragte der Staatlichen Bauaufsicht sind gegenüber dem zuständigen örtlichen Rat und dem zuständigen Leiter der Staatlichen Bauaufsicht für die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Für eine vergütungspflichtige Tätigkeit gemäß § 22 Abs. 3 der Verordnung erhalten sie ein steuerfreies Honorar von 5 M je Stunde.~Mit diesem Honorar sind alle Aufwendungen abgegolten mit Ausnahme von Fahrgeld. Die vergütungspflichtige Tätigkeit darf 240 Stunden je Jahr nicht übersteigen. (3) Beauftragte der Staatlichen Bauaufsicht dürfen Prüfungen nur für das in der Zulässungsurkunde festgelegte Prüfungsgebiet ausführen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 583 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 583) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 583 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 583)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen.

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