Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 568

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 568 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 568); 568 Gesetzblatt Teil II Nr. 50 Ausgabetag: 1. September 1972 Produktionstechnologien sind so zu ergänzen, daß sie die Namen der für die Prüfung der Qualität verantwortlichen Mitarbeiter, die notwendigen Festlegungen über den erforderlichen Prüfumfang sowie die zu erfüllenden Qualitätsparameter einschließlich der zulässigen Toleranzen enthalten. (2) Die für die Bauausführung freigegebenen Projektierungsunterlagen müssen mit dem Vermerk „für die Bauausführung freigegeben“ gekennzeichnet sein. (3) Die betrieblichen Prüflabors sind entsprechend ihren Aufgaben den Produktionsbereichen und -kollektiven der Betriebe zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung zuzuordnen. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Arbeitsweise der betrieblichen Prüflabors sind diese durch die TKO anzuleiten und zu kontrollieren. Laborkapazitäten, die sich auf Grund ihrer Aufgabenstellung nicht eindeutig einem Produktionsbereich oder -kollektiv des Betriebes zuordnen lassen, können der TKO unterstellt werden. (4) Die Tätigkeit der TKO hat so zu erfolgen, daß das Entstehen von Fehlern und Mängeln vorbeugend verhindert wird. Die TKO hat die Kollektive der Betriebe entsprechend dem Prinzip der fehlerfreien Arbeit für ihre eigenverantwortlichen Produktions- und Erzeugniskontrollen und Nachweisführungen anzuleiten, sie durch die Schaffung von objektiven Kontrollkrite-rien zu unterstützen und eigene Stichprobenkontrollen durchzuführen. Sie hat den sozialistischen Wettbewerb um hohe Qualitätsziele zu unterstützen. (5) Die TKO hat an der Weiterentwicklung der betrieblichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung mitzuwirken, deren Wirksamkeit ständig zu kontrollieren und durch ihre Analysentätigkeit Grundlagen für die Leitung und Planung zur Verbesserung der Qualität zu schaffen. Die Analysentätigkeit ist zu konzentrieren auf die Qualitätsentwicklung im Stadium Forschung und Entwicklung sowie Projektierung, die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele in der Bauproduktion, verbunden mit einer umfassenden Fehleruntersuchung, das Gebrauchsverhalten, insbesondere die Zuverlässigkeit der Bauwerke und Bauwerksteile. §5 (1) Die Staatliche Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) Gründsatzregelungen für die Qualitätssicherung in den Betrieben zu treffen und den ständigen Erfahrungsaustausch zur Qualifizierung der Leiter der TKO zu organisieren. Die Staatliche Bauaufsicht führt die Anleitung der TKO in den Betrieben in Auswertung ihrer eigenen Kontrollergebnisse, der Qualitätsanalysen der TKO und auf der Grundlage ihrer Kenntnisse über neue technische Entwicklungen durch. Außerdem erfolgt die Anleitung durch regelmäßige Schulungen. (2) Die Aufgaben der von den örtlichen Organen gemäß § 9 Abs. 1 der Qualitätssicherungsverordnung vom 18. Dezerriber 1969 einzusetzenden TKO-Verantwort-lichen sind im Bauwesen durch die für das Territorium zuständige Staatliche Bauaufsicht wahrzunehmen. §6 (1) Für die Aufgaben und Stellung der TKO im Betrieb sowie die Rechte und Pflichten des Leiters der TKO, für die Entlohnung und Prämiierung der Mitarbeiter der TKO gilt die Erste Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1970 zur Verordnung über die Sicherung und Steigerung der Qualität der Erzeugnisse in den Kombinaten und Betrieben. Die Rechte und Pflichten des DAMW werden durch die Staatliche Bauaufsicht wahrgenommen. (2) Die Leiter der Betriebe haben Qualitätsanalysen der TKO regelmäßig und andere Prüf- und Kontrollergebnisse, die die Qualität der Erzeugnisse betreffen, auf Anforderung oder nach Vereinbarung der zuständigen Staatlichen Bauaufsicht zu übergeben. (3) Die Leiter der TKO der Betriebe haben der zuständigen Staatlichen Bauaufsicht und dem Leiter des Betriebes Qualitätsverstöße, die erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen haben oder die Stand- und Funktionssicherheit der Gebäude und baulichen An-' lagen wesentlich beeinträchtigen, sowie Verstöße gegen die Qualitätssicherungsverordnung vom 18. Dezember 1969 unverzüglich zu melden. §7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig verlieren die von der Staatlichen Bauaufsicht für Prüflabors erteilten Zulassungen ihre Gültigkeit. Berlin, den 7. August 1972 Der Minister für Bauwesen I. V.: Martini Staatssekretär Anordnung über die Statuten der Institute für Lehrerbildung und Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen vom 8. August 1972 Im Einvernehmen mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen wird angeordnet: §1 Für die Institute für Lehrerbildung und Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen gelten die vom Minister für Volksbildung auf Grund des § 6 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. Mai 1971 zur Verordnung über die Aufgaben der Ingenieur- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 55 S. 485) erlassenen Statuten.* * veröffentlicht in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung und des Staatssekretariats für Berufsbildung Nr. 17 72;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule einen neuen Plan für die politisch-operative Fachschulung sowie für die politisch-fachliche Schulung unserer Mitarbeiter auszuarbeiten und mir zur Bestätigung vorzulegen.

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