Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 565

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 565 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 565); Gesetzblatt Teil II Nr. 50 Ausgabetag: 1. September 1972 565 Anordnung über das Statut des Zentralinstituts für Information und Dokumentation der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juli 1972 Stellung und Aufgaben §1 (1) Das Zentralinstitut für Information und Dokumentation der Deutschen Demokratischen Republik (ZIID) ist als staatliche Einrichtung für die Gestaltung und Entwicklung des Informationssystems Wissenschaft und Technik verantwortlich. Es koordiniert und kontrolliert die Informationstätigkeit der Informationseinrichtungen für Wissenschaft und Technik. Das ZIID ist dem Minister für Wissenschaft und Technik unterstellt. (2) Das ZIID führt seine Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften sowie der Weisungen des Ministers für Wissenschaft und Technik durch. (3) Das ZIID arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben mit den zentralen staatlichen Organen und Einrichtungen, besonders mit der in deren Aufgabenbereich jeweils verantwortlichen Informationseinrichtung sowie mit gesellschaftlichen Organisationen zusammen. (4) Das ZIID ist juristische Person. Sein Sitz ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. (5) Das ZIID ist Haushaltsorganisation. Seine Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft und Technik. §2 (1) Das ZIID hat die weitere Entwicklung des Informationssystems Wissenschaft und Technik der DDR zu fördern und dessen Wirksamkeit für die Volkswirtschaft durch die systematische Bereitstellung wissenschaftlich-technischer Informationen für die Qualifizierung der Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik ständig zu erhöhen. Es ist verantwortlich für die Verallgemeinerung der Erfahrungen der Informationseinrichtungen der DDR einschließlich der Ergebnisse aus Neuerertätigkeit und organisiert gemeinsam mit gesellschaftlichen Organisationen den Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet. Das ZIID sorgt für die Übernahme von Erkenntnissen und Ergebnissen der wissenschaftlich-technischen Informationstätigkeit aus der UdSSR und den anderen Mitgliedsländern des RGW durch die Informationseinrichtungen der DDR. (2) Das ZIID hat folgende Hauptaufgaben zu lösen: Es sichert die Entwicklung des Informationssystems Wissenschaft und Technik der DDR gemäß den Anforderungen an die Ausarbeitung und Durchführung der Pläne Wissenschaft und Technik. Es gewährleistet die Einordnung des Informationssystems Wissenschaft und Technik der DDR in das gemäß Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW zu schaf- fende internationale System der wissenschaftlichen und technischen Information und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Mitgliedsländern des RGW sowie mit internationalen Organisationen und Einrichtungen auf diesem Gebiet. Es sichert das Zusammenwirken der Informationseinrichtungen durch einheitliche methodische Regelungen auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Information und durch Koordinierung des rationellen Einsatzes der technischen Ausrüstungen. Es organisiert die inhaltliche Erschließung wissenschaftlich-technischer Dokumente und erbringt Informationsleistungen. Es koordiniert die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einschließlich der Standardisierungsaufgaben auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Information. Es unterstützt die staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, bei der Aus-und Weiterbildung der Informationsfachkräfte und bei der Schulung von Informationsnutzern. Es kontrolliert die Einhaltung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften über die wissenschaftlich-technische Information. §3 (1) Das ZIID führt das Register der wissenschaftlich-technischen Informationseinrichtungen der DDR sowie den Zentralen Übersetzungsnachweis der DDR. Es führt das Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Thesauren auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet durch und bestätigt die Fachbereichstandards auf dem Gebiet der Information und Dokumentation sowie des Bibliothekswesens. (2) Das ZIID gibt Informationsmittel und andere Publikationen heraus und wirkt in diesem Rahmen als Verlag. Leitung, Arbeitsweise und Struktur §4 (1) Das ZIID wird von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung und persönlichen Verantwortung auf der Grundlage kollektiver Beratung geleitet. Der Direktor ist dem Minister für Wissenschaft und Technik rechenschaftspflichtig. Der Direktor stützt sich in seiner Leitungstätigkeit auf die kollektive Beratung und gewährleistet die Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte. Bei Verhinderung wird er von einem seiner Stellvertreter vertreten. (2) Der Direktor wird durch den Minister für Wissenschaft und Technik, die Stellvertreter des Direktors werden auf Vorschlag des Direktors vom Minister für Wissenschaft und Technik berufen und abberufen. (3) Dem Direktor obliegt die Begründung, Änderung und Aufhebung der Arbeitsrechtsverhältnisse.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR; der Unterstützung des gegnerischen Vorgehens gegen die zur persönlichen Bereicherung Erlangung anderweitiger persönlicher Vorteile, des Verlassene der und der ständigen Wohnsitznahme im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in der Beherrschung der Regeln der Konspiration: F.inschätzungs- und Urteiljfahigkpil. geistige Beweglichkeit sowie Selbständigkeit und Ausdauer: Kenntnisse über dieAzusibhernden Bereiche. Territorien. Objekte und Personenkreise. rv-rv.

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