Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 558

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 558 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 558); 558 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 23. August 1972 Lfd. Bezeichnung Nr. ELN-Nr. 3. Schmuck 168 86 90 0 aus Leder 168 86 91 0 aus Kunstleder 168 86 92 9 aus Folie 168 86 93 0 aus textilen Flächengebilden 168 86 94 0 aus sonstigen Materialien 168 86 99 0 4. Gürtel 168 89 10 0 aus Leder 168 89 11 0 aus Kunstleder 168 89 12 0 aus Plaste (ohne Gewebebasis) 168 89 13 0 aus sonstigen Materialien 168 89 19 0 5. Nadeln und Broschen aus Bernstein und Polybern 182 42 44 0 aus Nichtedelmetallen 182 42 54 0 aus Glas und Porzellan 182 42 64 0 aus Perlmutt 182 42 74 0 aus Plaste 182 42 84 0 6. Colliers und Collierketten aus Bernstein und Polybern 182 42 42 0 aus Nichtedelmetallen 182 42 52 0 aus Glas und Porzellan 182 42 62 0 aus Perlmutt 182 42 72 0 aus Plaste 182 42 82 0 7. Anhänger aus Bernstein und Polybern 182 42 47 0 aus Nichtedelmetallen 182 42 57 0 aus Glas und Porzellan 182 42 67 0 aus Perlmutt 182 42 77 0 aus Plaste 182 42 87 0 S. Kunstblumen Modeblumen aus Textilien 182 45 11 0 Modefrüchte 182 45 41 0 Federn und Modeblumen 182 45 61 0 9. Schnallen, Schließen, Gürtelteile ab einem Betriebspreis von 2 M/Stück Anordnung zur Gewährung der Sicherheit für Besucher und Personal in Schwimm- und Badeanlagen der Deutschen Demokratischen Republik vom 10. August 1972 Zur weiteren Verbesserung des Bade- und Schwimmbetriebes, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit in den Schwimm- und Badeanlagen in der Deutschen Demokratischen Republik, wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und dem Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes in der Deutschen Demokratischen Republik folgendes angeordnet : I. Geltungsbereich §1 Diese Anordnung gilt für alle Frei- und Hallenschwimmbäder sowie Bäder an natürlichen und künstlichen Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich Ostseebäder, die durch die Rechtsträger zur allgemeinen Nutzung freigegeben sind. II. Verantwortung des Rechtsträgers von Schwimm- und Badeanlagen §2 (1) Der Rechtsträger von Schwimm- und Badeanlagen hat die Sicherheit der Badenden Und Sporttreibenden in seinem Objekt in vollem Umfang zu gewährleisten. Das erstreckt sich insbesondere auf die Beaufsichtigung der Badenden und die Erste-Hilfe-Leistung, die Betriebssicherheit der Bade- und Schwimmanlage, der Rettungsgeräte sowie der Sportgeräte. (2) In Verbindung mit der Leitung der Schwimm- und Badeanlage ist vom Rechtsträger eine Betriebsordnung zu erarbeiten und als verbindlich zu erklären, welche folgende Regelungen enthalten muß: Festlegung und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und der Rechte und Pflichten des Leiters der Schwimm- und Badeanlage und seiner Mitarbeiter, Festlegung der Qualifikation des Leiters der Schwimm- und Badeanlage und seiner Mitarbeiter, Festlegung von Maßnahmen bei Eintritt von Unfällen und besonderen Vorkommnissen. §3 (1) Für die Aufsicht in Schwimm- und Badeanlagen dürfen nur Schwimmeister bzw. Rettungsschwimmer mit gültiger Einsatzberechtigung eingesetzt werden. (2) Aufsichtführende Schwimmeister und deren Hilfskräfte sind durch entsprechende Kleidung zu kennzeichnen. (3) Während des Badebetriebes darf der aufsicht-führende Schwimmeister mit keiner anderen Arbeit beauftragt werden. Zu anderen Arbeiten zählen auch der Schwimmunterricht sowie die Wartung der technischen Anlagen. (4) Kommen Gruppen zum Baden und Schwimmen, sind die Leiter der Gruppen verpflichtet, sich beim Schwimmeister an- und abzumelden. Der Schwimmmeister hat eine Belehrung des Gruppenleiters vorzunehmen. Vom Schwimmeister sind geeignete Maßnahmen einzuleiten, um einen gefahrlosen Badebetrieb zu garantieren. §4 Der Rechtsträger ist verpflichtet, für die Schwimm-und Badeanlagen eine Badeordnung zu erarbeiten, für verbindlich zu erklären und gut sichtbar anzubringen. Die Badeordnung hat folgendes zu beinhalten: 1. die Öffnungszeiten, 2. die Nutzungsgebühren, 3. die Nutzungsverbote, 4. die hygienischen Forderungen und Maßnahmen zur Einhaltung der Sauberkeit, 5. das Tragen von Badekappen in Hallenschwimmbädern, 6. die pflegliche Behandlung und Erhaltung von Einrichtungen, Geräten und Anlagen, 7. den Gebrauch von Rettungseinrichtungen und Maßnahmen bei deren Mißbrauch,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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