Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 556

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 556 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 556); 556 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 23. August 1972 geleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, dem Minister für Elektrotechnik und Elektronik und dem Minister für Materialwirtschaft folgendes angeordnet: §1 (1) Betriebe und Einrichtungen aller Eigentumsformen, die Reparaturen an Fernsehgeräten durchführen (im folgenden Reparaturbetriebe genannt), sind verpflichtet, alle unbrauchbar gewordenen Bildröhren zu erfassen. (2) Der VEB Fernsehkolbenwerk (915.10034) Friedrichshain (NL) ist verpflichtet, folgende Typen unbrauchbarer Bildröhrenkolben von den Reparaturbetrieben abzunehmen: 43 cm mit Ablenkung von 70 Grad, 53 cm mit Ablenkung von 110 Grad. (3) Die Kosten für den Transport trägt der VEB Fernsehkolbenwerk Friedrichshain (NL). Für die Übersendung dürfen keine Gebühren berechnet werden. (4) Unbrauchbare Bildröhren, die gemäß Abs. 2 nicht vom VEB Fernsehkolbenwerk Friedrichshain (NL) abgenommen werden, sind von allen Reparaturbetrieben entschädigungslos zurückzunehmen und sachgemäß zu vernichten. §2 (1) Der VEB Fernsehkolbenwerk Friedrichshain (NL) ist verpflichtet, für abgelieferte wiederverwendungsfähige Bildröhrenkolben der im § 1 Abs. 2 genannten Typen eine Vergütung zu zahlen. Ablieferungen im Rahmen von Garantieleistungen sind hiervon ausgenommen. (2) Die Vergütung beträgt für einen 43-cm-Bildröhrenkolben mit 70 Grad Ablenkung insgesamt 12 M, 53-cm-Bildröhrenkolben mit 110 Grad Ablenkung insgesamt 15 M. Hiervon sind vom Reparaturbetrieb dem Kunden 50% zu vergüten. §3 (1) Die Vernichtung unbrauchbarer Bildröhren, die vom VEB Fernsehkolbenwerk Friedrichshain (NL) nicht abgenommen werden, hat nur durch die Reparaturbetriebe unter Beachtung und Einhaltung besonderer Sicherheitsvorkehrungen gegen Implosionsgefahr sowie der Vorschriften der Arbeitsschutzanordnung Nr. 215 vom 8. Juli 1966 Fernsehempfangsgeräte (GBl. II Nr. 91 S. 583) zu erfolgen. (2) Die Vernichtung unbrauchbarer Bildröhren durch die Reparaturbetriebe hat in solchen massiven Behältern zu erfolgen, daß das Eintreten von Schäden durch Splitterwirkungen ausgeschlossen wird. Der Konus der unbrauchbaren Bildröhre ist abzudecken. Die Belüftung der Bildröhre hat am Pumpstutzen zu erfolgen. Der Pumpstutzen ist möglichst mit einem Glasschneider anzuritzen und danach abzubrechen. Bei der Belüftung ist eine entsprechende Schutzkleidung und eine Schutzbrille zu tragen. Die generellen Vorschriften über den Umgang mit Bildröhren gemäß §5 der Arbeitsschutzanordnung Nr. 215 sind einzuhalten. §4 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 15. April 1970 über die Rückführung und den Einsatz von Bildröhrenkolben (GBl. II Nr. 38 S. 283) außer Kraft. Berlin, den 19. Juni 1972 Der Minister für Glas- und Keramikindustrie Dr. B e 11 i n Anordnung Nr. Pr. 93 über die Bildung von Industrieabgabe-und Einzelhandelsverkaufspreisen für Erzeugnisse der Konfektionsindustrie mit Ausstattungszubehör vom 30. Juni 1972 Auf der Grundlage des Beschlusses vom 22. Dezember 1971 zur Änderung des Beschlusses über die Bestätigung der Verbraucherpreise für Konsumgüter nach staatlichen Nomenklaturen und zur Erhöhung der Verantwortung des Amtes für Preise (GBl. II Nr. 82 S. 725) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für Betriebe aller Eigentumsformen, die Ausstattungszubehör gemäß der Anlage zu dieser Anordnung herstellen (nachstehend Hersteller genannt), als Produktionsmittelhandel Ausstattungszubehör an Konfektionsbetriebe liefern, Erzeugnisse aus dem Geltungsbereich der Preisanordnungen Nr. 4341 Herren- und Juniorenoberbekleidung 4342 Oberbekleidung für Damen und jugendliche Damen 4343 Kinderoberbekleidung unter Verwendung von Ausstattungszubehör herstellen. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung sind von den unter Abs. 1 genannten Konfektionsbetrieben auch dann anzuwenden, wenn Lieferungen an solche Abnehmer erfolgen, die zum Betriebspreis oder Industrieabgabepreis zu beliefern sind. Die Bestimmungen des § 4 Abs. 3 sind in solchen Fällen sinngemäß anzuwenden. (3) Soweit für die im Abs. 1 genannten Erzeugnisse Kataloge für die Ermittlung von Verbraucherpreisen zur Anwendung kommen, die bereits Zuschläge für Ausstattungszubehör beinhalten, entfällt für diese Erzeugnisse die Anwendung dieser Anordnung. §2 Begriffsbestimmung Ausstattungszubehör im Sinne dieser Anordnung sind die in der Anlage genannten Erzeugnisse.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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