Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 552

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 552 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 552); 552 Gesetzblatt Teil II Nr. 48 Ausgabetag: 18. August 1972 der Bevölkerung beeinträchtigt wird, so sind 10% des eingesparten Durchschnittsbestandes als Nutzen zu berücksichtigen. §11 Verbesserung der Gebrauchseigenschaften Herstellung neuer Erzeugnisse (1) Werden durch die Benutzung einer Neuerung oder Erfindung Erzeugnisse mit verbesserten Gebrauchseigenschaften hergestellt, so ist bei der Nutzensermittlung von der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Verbesserung der Gebrauchseigenschaften, insbesondere hinsichtlich der besseren Bedarfsbefriedigung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung, auszugehen. Dabei ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang beim Einsatz dieser Erzeugnisse die im § 2 dieser Anordnung genannten Nutzensarten wirksam werden. (2) Sind mit der Herstellung der Erzeugnisse mit verbesserten Gebrauchseigenschaften Zusatzgewinne, Gewinn- oder Preiszuschläge verbunden, so werden diese in die Nutzensermittlung einbezogen. In solchen Fällen ist als Nutzen mindestens der Betrag festzulegen, der sich aus dem Zusatzgewinn, dem Gewinn- oder Preiszuschlag als Gewinnerhöhung ergibt. (3) Werden durch eine Neuerung oder Erfindung neue Erzeugnisse hergestellt, so ist als Nutzen der erzeugnisbezogene Gewinn des Herstellers in der Höhe der Vergütung zugrunde zu legen, in der das Erzeugnis durch die Neuerung oder Erfindung betroffen wird. §12 Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen Werden die Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert, so ist der Nutzen zu beschreiben. Bei Verbesserung des Gesundheits- oder Arbeitsschutzes, des Brandschutzes oder der technischen Sicherheit ist der Nutzen insbesondere auf der Grundlage der Anzahl und der Schwere der eingeschränkten oder beseitigten Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Menschen zu bewerten. § 13 Einsparung von Arbeitsplätzen Soweit durch die Einsparung von Arbeitsplätzen Arbeitskräfte volkswirtschaftlich anders eingesetzt werden, ist bei der Ermittlung des Nutzens zu der nach § 5 Abs. 1 gemessenen Einsparung an Grund- und Hilfslohn ein Zuschlag von 100% hinzuzurechnen. § 14 Erhöhung der Produktion oder der Leistungen Führen Neuerungen oder Erfindungen durch Erschließung von Reserven, insbesondere durch Nutzung von Produktionsreserven, wie die Verwertung von Produktionsabfällen oder wertgemindertem Material, Rationalisierung technologischer Prozesse, Verbesserung der Arbeitsorganisation, Erhöhung der Auslastung der vorhandenen Grundmittel, frühere Inbetriebnahme von Investitionen oder durch vorzeitigen Abschluß von Instandhaltungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der Produktion oder Leistungen und ist damit eine Verbesserung der Versorgung der Volkswirtschaft oder der Bevölkerung verbunden, so sind 20 % der Verarbeitungskosten als Nutzen zu berücksichtigen. §15 Erhöhung von Exporten, Verringerung von Importen Werden durch eine Neuerung oder Erfindung Exporte erhöht oder Importe verringert, so ist der Nutzen an den zusätzlichen Exporterlösen oder verringerten Importaufwendungen zu messen. , 3. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen §16 (1) Diese Anordnung findet auf die Ermittlung des Nutzens, Anwendung, wenn Neuerungen oder Erfindungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung noch nicht abschließend vergütet sind. (2) Diese Anordnung tritt am I. August 1972 in Kraft. (3) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 27. Oktober 1967 über die Ermittlung des Nutzens zur Vergütung von Neuerungen (GBl. II Nr. 99 S. 713) außer Kraft. Berlin, den 20. Juli 1972 Oer Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen Dr. Hemmerling Anordnung Nr. 2* über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für Erzeugnisse des Industriebereiches Leder Schuhe Rauchwaren vom 8. August 1972 Zur Änderung der Anordnung vom 28. Dezember 1965 über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für Erzeugnisse des Industriebereiches Leder Schuhe Rauchwaren (GBl. II 1966 Nr. 24 S. 121) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 § 1 Abs. 1 erhält folgende Ergänzung: „Synthetisches Material mit Ledereigenschaften (SML) Wachstuch PVC-Weichfolie Fußbodenbelag.“ §2 § 2 erhält folgende Fassung: „Vertragsabschluß mit Vertragszeitraum (1) Lieferverträge sind für folgende Vertragszeiträume abzuschließen: a) für Schuhe und Lederwaren für 6 Monate b) für alle übrigen Erzeugnisse für 12 Monate. Anordnung (Nr. 1) vom 28. Dezember 1965 (GBl. II 19C6 Nr. 24 S. 121);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 552 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 552) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 552 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 552)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts-ordnung sowie die Art und Tiefe des Widerspruchs zu ihren sozialen Grundanforderungen. Sie kennzeichnet damit die Schwere des Angriffs auf die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X