Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 542

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 542 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 542); 542 Gesetzblatt Teil II Nr. 47 - Ausgabetag: 10. August 1972 §4 Die Räte der Kreise haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Förderung der PGH und privaten Handwerker und zur Leitung der privaten Gewerbetätigkeit eng mit den Räten der Städte und Gemeinden zusammenzuwirken, in deren Territorium die PGH, privaten Handwerker oder anderen privaten Gewerbetreibenden ihren Sitz haben. Entscheidungen zur Tätigkeit der PGH sowie der privaten Handwerker und der anderen privaten Gewerbetreibenden, die Einfluß auf die Versorgung der Bevölkerung haben, sind im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden zu treffen. §5 Die selbständige Ausübung eines privaten Handwerks oder einer anderen privaten gewerblichen Tätigkeit bedarf der staatlichen Erlaubnis (Gewerbegenehmigung). Ihhalt und Umfang der privaten Gewerbetätigkeit werden mit der Gewerbegenehmigung sowie durch Auflagen von den zuständigen örtlichen Räten bestimmt. II. Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen §6 (1) Die Räte der Kreise sind im Zusammenwirken mit den Räten der Städte und Gemeinden für die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen zur Sicherung der planmäßigen und bedarfsgerechten Entwicklung der Kapazitäten und Leistungen der PGH und privaten Handwerker verantwortlich. Sie haben die für die Tätigkeit der PGH und privaten Handwerker und die planmäßige Entwicklung der Dienst- und Reparaturleistungen vorteilhafte Einordnung der PGH und privaten Handwerker in die staatliche Leitung und Planung zu gewährleisten. In Abstimmung mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden haben sie die Leistungen des Handwerks insbesondere in die Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne einzubeziehen. (2) Vorbildliche Leistungen der PGH und privaten Handwerker, die Dienst- und Reparaturleistungen ausführen, sind durch Urkunden, Qualitätsplaketten und in anderen Formen öffentlich anzuerkennen. Die Auszeichnung erfolgt durch die örtlichen Räte auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front, anderer gesellschaftlicher Organisationen, der Versorgungs- und Erzeugnisgruppenleitbetriebe und der Handwerkskammern. §7 (1) Die Räte der Kreise haben den PGH staatliche Aufgaben zur Ausarbeitung der Planentwürfe zu übergeben. Nach der Beschlußfassung über den Volkswirtschaftsplan des Kreises haben sie den PGH die staatlichen Planauflagen entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften zu übergeben. Darüber hinaus können die PGH mit spezifischen Aufgabenstellungen für die Versorgung der Bevölkerung beauflagt werden. (2) Die Räte der Kreise sind berechtigt, den privaten Handwerkern zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung staatliche Planauflagen zu erteilen, die insbesondere Kennziffern und Aufgabenstellungen für die Dienst- und Reparaturleistungen sowie die Anzahl der Arbeitskräfte und der Schulabgänger für eine Berufsausbildung enthalten sollen. (3) Die staatlichen Planauflagen sind verbindlich. Für die Durchführung ihrer Auflagen sind die PGH und privaten Handwerker gegenüber den zuständigen Räten der Kreise rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Gegenüber den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden sind die PGH und die privaten Handwerker über die Erfüllung ihrer Aufgaben in den Territorien rechenschaftspflichtig. §8 (1) Die Räte der Kreise sind verpflichtet, im Zusammenwirken mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden und den Versorgungs- oder Erzeugnisgruppenleitbetrieben unter Einbeziehung der Handwerkskammern Beratungen mit den PGH und privaten Handwerkern zur Vorbereitung und zur Kontrolle der Durchführung der staatlichen Planauflagen insbesondere mit dem Ziel durchzuführen, Reserven zu erschließen, Förderungsmaßnahmen abzustimmen und Maßnahmen zur Spezialisierung, Kooperation und Leistungssteigerung zu beraten. (2) Die Räte der Kreise sind berechtigt, Aufgaben zur Einbeziehung der PGH und privaten Handwerker in die Planung auf die Räte der Städte zu delegieren, in denen die PGH und die privaten Handwerker ihren Sitz haben. (3) Die Räte der Kreise haben das Recht, Aufgaben zur Vorbereitung der staatlichen Planauflagen sowie zur Durchführung und Abrechnung der Pläne auf die volkseigenen Versorgungsgruppen- oder Erzeugnisgruppenleitbetriebe in Abstimmung mit den diesen übergeordneten Staatsorganen oder wirtschaftsleitenden Organen zu übertragen. Die Leitbetriebe sind den Räten der Kreise für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben rechenschaftspflichtig. Erstrecken sich die Versorgungs- oder Erzeugnisgruppen über mehrere Kreise, hat der Rat des Kreises, in dem der Leitbetrieb seinen Sitz hat, diese Rechte in Abstimmung mit den anderen Räten der Kreise wahrzunehmen. §9 (1) Die Räte der Kreise haben bei der Bilanzierung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens die für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der Dienst- und Reparaturleistungen des Handwerks erforderlichen Arbeitskräfte und Schulabgänger für eine Berufsausbildung zu bilanzieren. (2) Zur Durchführung von Dienst- und Reparaturleistungen können Rentner, Schwerbeschädigte und Rehabilitanden, die in keinem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, mit Zustimmung der zuständigen örtlichen Räte über die bestätigte Anzahl der Arbeitskräfte und die Summe der Arbeitsvergütung hinaus stundenweise beschäftigt werden. Die Beschäftigung erfolgt auf der Grundlage eines besonders ausgestalteten Arbeitsvertrages bei einer Entlohnung nach pauschalen Stundensätzen. (3) Die Räte der Bezirke und Kreise haben in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden und im Zusammenwirken mit den Versorgungsgruppen- und Erzeugnisgruppenleitbetrieben sowie mit den Handwerkskammern, den PGH und privaten Handwerkern zu sichern, daß Maßnahmen zur;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung wächst, wie in Abschnitt begründet, die Verantwortung der Abteilung Staatssicherheit für den einheitlichen, auf hohem Niveau durchzusetzenden Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit . Es ist deshalb erforderlich, in der Dienstanweisung die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit für den Untersuchungshaftvollzug in allen Diensteinheiten der Linie die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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