Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 542

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 542 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 542); 542 Gesetzblatt Teil II Nr. 47 - Ausgabetag: 10. August 1972 §4 Die Räte der Kreise haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Förderung der PGH und privaten Handwerker und zur Leitung der privaten Gewerbetätigkeit eng mit den Räten der Städte und Gemeinden zusammenzuwirken, in deren Territorium die PGH, privaten Handwerker oder anderen privaten Gewerbetreibenden ihren Sitz haben. Entscheidungen zur Tätigkeit der PGH sowie der privaten Handwerker und der anderen privaten Gewerbetreibenden, die Einfluß auf die Versorgung der Bevölkerung haben, sind im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden zu treffen. §5 Die selbständige Ausübung eines privaten Handwerks oder einer anderen privaten gewerblichen Tätigkeit bedarf der staatlichen Erlaubnis (Gewerbegenehmigung). Ihhalt und Umfang der privaten Gewerbetätigkeit werden mit der Gewerbegenehmigung sowie durch Auflagen von den zuständigen örtlichen Räten bestimmt. II. Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen §6 (1) Die Räte der Kreise sind im Zusammenwirken mit den Räten der Städte und Gemeinden für die Förderung des Handwerks bei Dienst- und Reparaturleistungen zur Sicherung der planmäßigen und bedarfsgerechten Entwicklung der Kapazitäten und Leistungen der PGH und privaten Handwerker verantwortlich. Sie haben die für die Tätigkeit der PGH und privaten Handwerker und die planmäßige Entwicklung der Dienst- und Reparaturleistungen vorteilhafte Einordnung der PGH und privaten Handwerker in die staatliche Leitung und Planung zu gewährleisten. In Abstimmung mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden haben sie die Leistungen des Handwerks insbesondere in die Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne einzubeziehen. (2) Vorbildliche Leistungen der PGH und privaten Handwerker, die Dienst- und Reparaturleistungen ausführen, sind durch Urkunden, Qualitätsplaketten und in anderen Formen öffentlich anzuerkennen. Die Auszeichnung erfolgt durch die örtlichen Räte auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front, anderer gesellschaftlicher Organisationen, der Versorgungs- und Erzeugnisgruppenleitbetriebe und der Handwerkskammern. §7 (1) Die Räte der Kreise haben den PGH staatliche Aufgaben zur Ausarbeitung der Planentwürfe zu übergeben. Nach der Beschlußfassung über den Volkswirtschaftsplan des Kreises haben sie den PGH die staatlichen Planauflagen entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften zu übergeben. Darüber hinaus können die PGH mit spezifischen Aufgabenstellungen für die Versorgung der Bevölkerung beauflagt werden. (2) Die Räte der Kreise sind berechtigt, den privaten Handwerkern zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung staatliche Planauflagen zu erteilen, die insbesondere Kennziffern und Aufgabenstellungen für die Dienst- und Reparaturleistungen sowie die Anzahl der Arbeitskräfte und der Schulabgänger für eine Berufsausbildung enthalten sollen. (3) Die staatlichen Planauflagen sind verbindlich. Für die Durchführung ihrer Auflagen sind die PGH und privaten Handwerker gegenüber den zuständigen Räten der Kreise rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Gegenüber den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden sind die PGH und die privaten Handwerker über die Erfüllung ihrer Aufgaben in den Territorien rechenschaftspflichtig. §8 (1) Die Räte der Kreise sind verpflichtet, im Zusammenwirken mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden und den Versorgungs- oder Erzeugnisgruppenleitbetrieben unter Einbeziehung der Handwerkskammern Beratungen mit den PGH und privaten Handwerkern zur Vorbereitung und zur Kontrolle der Durchführung der staatlichen Planauflagen insbesondere mit dem Ziel durchzuführen, Reserven zu erschließen, Förderungsmaßnahmen abzustimmen und Maßnahmen zur Spezialisierung, Kooperation und Leistungssteigerung zu beraten. (2) Die Räte der Kreise sind berechtigt, Aufgaben zur Einbeziehung der PGH und privaten Handwerker in die Planung auf die Räte der Städte zu delegieren, in denen die PGH und die privaten Handwerker ihren Sitz haben. (3) Die Räte der Kreise haben das Recht, Aufgaben zur Vorbereitung der staatlichen Planauflagen sowie zur Durchführung und Abrechnung der Pläne auf die volkseigenen Versorgungsgruppen- oder Erzeugnisgruppenleitbetriebe in Abstimmung mit den diesen übergeordneten Staatsorganen oder wirtschaftsleitenden Organen zu übertragen. Die Leitbetriebe sind den Räten der Kreise für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben rechenschaftspflichtig. Erstrecken sich die Versorgungs- oder Erzeugnisgruppen über mehrere Kreise, hat der Rat des Kreises, in dem der Leitbetrieb seinen Sitz hat, diese Rechte in Abstimmung mit den anderen Räten der Kreise wahrzunehmen. §9 (1) Die Räte der Kreise haben bei der Bilanzierung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens die für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der Dienst- und Reparaturleistungen des Handwerks erforderlichen Arbeitskräfte und Schulabgänger für eine Berufsausbildung zu bilanzieren. (2) Zur Durchführung von Dienst- und Reparaturleistungen können Rentner, Schwerbeschädigte und Rehabilitanden, die in keinem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, mit Zustimmung der zuständigen örtlichen Räte über die bestätigte Anzahl der Arbeitskräfte und die Summe der Arbeitsvergütung hinaus stundenweise beschäftigt werden. Die Beschäftigung erfolgt auf der Grundlage eines besonders ausgestalteten Arbeitsvertrages bei einer Entlohnung nach pauschalen Stundensätzen. (3) Die Räte der Bezirke und Kreise haben in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Räten der Städte und Gemeinden und im Zusammenwirken mit den Versorgungsgruppen- und Erzeugnisgruppenleitbetrieben sowie mit den Handwerkskammern, den PGH und privaten Handwerkern zu sichern, daß Maßnahmen zur;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen letztlich erklärbar. Der Sozialismus wird nirgendwo und schon gar nicht in der durch eine chinesische Mauer vom Imperialismus absolut abqeschirmt.

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