Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 532

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 532 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 532); 532 Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 28. Juli 1972 böden und Matratzen usw.). Nicht dazu gehören die Befestigung von Hängemöbeln aller Art (z. B. Dübelarbeiten) und die Ausführung von Installationsleistungen aller Art (z. B. der Anschluß von Beleuchtungsteilen und anderen elektrischen Teilen von Möbeln an elektrische Leitungen, der Anschluß bestimmter Küchenmöbel, wie Spülen usw., an Wasserleitungen u. ä.). (4) Der Handelsbetrieb kann mit dem Bürger anstelle der Anlieferung und/oder des Aufsteilens die Selbstabholung und/oder das Selbstaufstellen durch ihn vereinbaren. §4 Verkauf an außerhalb eines Versorgungsbereiches wohnende Bürger Ein Bürger, der außerhalb des Versorgungsbereiches wohnt, hat keinen Anspruch auf Anlieferung und Aufstellen der Möbel. Der Verkauf kann jedoch davon nicht abhängig gemacht werden. Mit dem Bürger kann die Anlieferung und/oder das Aufstellen der Möbel durch den Handelsbetrieb jedoch vereinbart werden. §5 Leistungsort (1) Bei Anlieferung ist der Leistungsort mit dem Bürger zu vereinbaren, soweit die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 2 vorliegen. (2) Bei Selbstabholung ist der Leistungsort das Lager des Handelsbetriebes bzw. des von ihm mit der Auslieferung beauftragten Betriebes mit der Maßgabe, daß die Beladung durch den Handelsbetrieb zu erfolgen hat. §6 Gefahrtragung bei Selbstabholung und Selbstaufstellen (1) Bei Selbstabholung während des Transportes verursachte Schäden oder ein eintretender zufälliger Untergang gehen zu Lasten des Bürgers. (2) Das gleiche gilt bei Selbstaufstellen der Möbel, es sei denn, daß ein Schaden trotz genauer Befolgung der Montageanleitung eingetreten ist bzw. nicht vermeidbar war. (3) Die Handelsbetriebe sind verpflichtet, den Bürger auf die vorstehende Regelung der Gefahrtragung ausdrücklich hinzuweisen und sich dies vom. Bürger schriftlich bestätigen zu lassen. §7 Kostenregelung und Preisrabatte (1) Die Kosten für die Anlieferung bis zur Grenze des Versorgungsbereiches gehen zu Lasten des Handelsbetriebes. (2) Die Kosten für die Anlieferung ab Grenze des Versorgungsbereiches gehen zu Lasten des Bürgers. Sie sind dem Bürger vom Handelsbetrieb nach Tabelle II (Anlage 1) in Rechnung zu stellen und von diesem zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen. (3) Bei Selbstabholung ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 für die Kosten, die bei einer Anlieferung dem Handelsbetrieb innerhalb des Versorgungsbereiches entstanden wären, dem Bürger ein Preisrabatt zu gewähren, der sich zusammensetzt aus einem Grundbetrag nach Tabelle I (Anlage 1) und einem Zusatzbetrag nach Tabelle II (Anlage 1). (4) Die Kosten für das Aufstellen der Möbel gehen in jedem Fall zu Lasten des Handelsbetriebes. Bei Selbstaufstellen der Möbel durch den Bürger ist ihm ein Preisrabatt nach Tabelle der Anlage 2 zu gewähren. (5) Der Handelsbetrieb hat die Preisrabatte sofort vom Rechnungsbetrag abzusetzen. (6) Preisrabatte, die bezogen auf den Gesamtwert des Rechnungsbetrages insgesamt weniger als 2 M ausmachen, bleiben unberücksichtigt. §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig ist im Geltungsbereich dieser Anordnung die Preisanordnuhg Nr. 1872 vom 8. April 1960 Frei-Haus-Lieferung von Konsumgütern (GBl. I Nr. 25 S. 250) nicht mehr anzuwenden. (3) Diese Anordnung ist in allen Verkaufseinrichtungen, die neue Möbel an Bürger verkaufen, für jeden Bürger sichtbar auszuhängen.* Berlin, den 30. Juni 1972 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber * Die Anordnung kann in Broschürenform bei der Vertragsdruckerei des Ministeriums für Handel und Versorgung, 8122 Radebeul, Winzerstr. 54, in Form von Sammelbestellungen für den volkseigenen Einzelhandel durch die Bezirksdirektionen des volkseigenen Einzelhandels (HO), für den konsumgenossenschaftlichen Einzelhandel durch die Konsumgenossenschaftsverbände der Bezirke, für den privaten Einzelhandel, die Handwerksbetriebe und PGH durch die Industrie- und Handelskammer der Bezirke bezogen werden. Entsprechende Bestellungen sind bis spätestens 6 Wochen nach dem Erscheinen des Gesetzblattes aufzugeben. Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Tabelle I - Grundbeträge bei Selbstabholung (§ 7 Abs. 3) Höhe des Kaufbetrages Höhe des Grund-(auf- bzw. abgerundet) betrages ab von 100- 500 M 2, M 501-1 000 M 2,50 M 1 001-1 500 M 3, M 1 501-2 000 M 3,50 M 2 001-2 500 M 4, M 2 501-3 000 M 4,50 M 3 091-3 500 M 5, M 3 501-4 000 M 5,50 M 4 001 für jede weiteren angefangenen 500 M 0,50 M;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit - auf der Grundlage von Führungskonzeptionen, Voraussetzungen -für das Erzielen einer hohen politischoperativen Wirksamkeit der - Vorteile bei der Arbeit mit, wie kann die Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Untersuchung solche Voraussetzungen zu schaffen, die bei der entsprechenden Bereitschaft des Beschuldigten weitere Straftaten verhindern. Die Einstellung des Beschuldigten zum.

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