Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 531

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 531 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 531); Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 28. Juli 1972 531 Zulässige finanzielle Fonds VEB Kom- Wirt- (einschl. binat schafts-VEB der rate der Kombinate Bezirke 9. Reparaturfonds X:i) X Anordnung vom 10. November 1971 über die Aussonderung von Grundmitteln, die Anwendung von Sonder-abschreibungen und die Bildung und Verwendung des Reparaturfonds (GBl. II Nr. 78 S. 694) 10. Werbefonds X X Anordnung vom 21. Mai 1970 zur weiteren Durchsetzung der Finanzdisziplin und einer sparsamen sozialistischen Wirtschaftsführung (wurde den Beteiligten zugestellt) 11. Risikofonds X* 1 2) X nach zweigspezifischen Rechtsvorschriften 12. Repräsentationsfonds i) Mittel dieses Fonds können beim Wirtsch altsrat des Bezirkes zentralisiert werden. 1) Mittel dieses Fonds können im Kombinat zentralisiert werden (beim Kultur- und Sozialfonds nur mit Zustimmung der BGL). Bildung erfolgt entsprechend Abschnitt III Ziff. 6. ■' ) Für die Wirtschaftsräte der Bezirke gelten gesonderte Regelungen. Anordnung über Kundendienstleistungen beim Verkauf neuer Möbel an Bürger vom 30. Juni 1972 Zur Sicherung der Rechte der Bürger beim Kauf neuer Möbel und zur einheitlichen Anwendung der in Preisanordnungen dazu enthaltenen Regelungen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR VdK angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für Handels-, Produktions- und Handwerksbetriebe (nachfolgend Handelsbetriebe genannt) beim Verkauf von neuen Möbeln sowie Matratzen und Matratzenböden (nachfolgend Möbel genannt) an Bürger einschließlich der Kundendirektbelieferung durch den Großhandel. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch lür den Versandhandel, soweit es den Preisrabatt für das Selbstaufstellen der Möbel betrifft. Im übrigen gelten seine Lieferbedingungen. (3) Sind Handwerksbetriebe nach den Preisvorschriften nicht verpflichtet, „frei Haus aufgestellt“ zu liefern, finden die Bestimmungen dieser Anordnung keine Anwendung. Über die AnliefAung und das Aufstellen der Möbel sind zwischen Handwerksbetrieb und Bürger gesonderte Vereinbarungen zu treffen. §2 V ersorgungsbereich (1) Der Versorgungsbereich einer Verkaufseinrichtung ist das Gebiet, in welchem diese die Versorgung der Bevölkerung mit Möbeln durchzuführen hat. Der Versorgungsbereich ist vom Rat des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, ausgehend von der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung jeweils für ein Möbelsortiment einschließlich solcher Möbelmodelle, die nur konzentriert in bestimmten Verkaufseinrichtungen zum Angebot kommen, in Abstimmung mit den Räten der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, den wirtschaftsleitenden Organen des sozialistischen Einzelhandels, der Industrie- und Handelskammer und dem Großhandelsbetrieb festzulegen und den Handelsbetrieben bekanntzugeben. (2) Der Handelsbetrieb ist verpflichtet, die Versorgungsbereiche in der Verkaufseinrichtung unter Angabe aller dazu gehörenden Orte (auch Ortsteile) einschließlich ihrer Entfernungen für den Bürger sichtbar durch Aushang bekanntzugeben. Dabei ist für jeden Ort (bzw. Ortsteil) eine einheitliche Durchschnittsentfernung festzulegen. Für Großstädte gelten die jeweiligen Straßenentfernungen von der Verkaufseinrichtung bis zur Grenze des Versorgungsbereiches. §3 Verkauf an innerhalb eines Versorgungsbereiches wohnende Bürger (1) Der Handelsbetrieb ist verpflichtet, innerhalb des Ortes am Sitz der Verkaufseinrichtung mit einer Frist von 14 Kalendertagen und innerhalb eines über ihre Grenzen hinaus als Versorgungsbereich festgelegten Gebietes mit einer Frist von 21 Kalendertagen ab Verkaufstag die Möbel beim Bürger anzuliefern und aufzustellen. Mit Einverständnis des Bürgers können darüber hinausgehende Fristen vereinbart werden. (2) Die Anlieferung umfaßt alle Be- und Entladeleistungen, den Transport vom Lager des Handelsbetriebes bzw. des von ihm mit der Auslieferung beauftragten Betriebes bis in die Wohnung des Bürgers oder zum mit ihm vereinbarten Leistungsort, unabhängig von der Beschaffenheit und Lage der Wohnung oder des Leistungsortes, jedoch unter der Voraussetzung, daß der Transport der Möbel in die Wohnung oder zum Leistungsort unter Beachtung der Arbeitsschutzanordnungen möglich ist. (3) Das Aufstellen hat an der vom Bürger gewünschten Stelle innerhalb der Wohnung zu erfolgen und umfaßt alle Formen des Zusammensetzens von Möbeln einschließlich der handwerklichen Leistungen, die zur gebrauchs- und funktionsfähigen Übergabe erforderlich sind (z. B. das Justieren von Möbeln, das Einsetzen von Einlegeböden und Scheiben, die Verschraubung von Möbelteilen und Zubehörteilen, das Anbringen von Beschlägen, das Zusammensetzen zerlegt gelieferter Möbel, insbesondere von Schränken, das Montieren sogenannter Montagemöbel, das Einlegen von Matratzen-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der operativ angefallen sind kriminell Angefallene, die eine Bestrafung zu erwarten oder eine Strafe anzutreten haben. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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