Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 529

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 529 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 529); Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 28. Juli 1972 529 Gewinnfonds 2. Die Kombinate und Wirtschaftsräte der Bezirke bilden einen Gewinnfonds aus Abführungen von erwirtschaftetem Nettogewinn der VEB. Bei Kombinaten ist der Gewinnfonds zu verwenden für: die Zuführungen zum Investitionsfonds und zum Prämienfonds des Kombinates (soweit gesetzlich zulässig), erforderliche Zuführungen zum Prämienfonds und zum Leistungsfonds der VEB, die Zahlung der Nettogewinnabführung an den Staat, Tilgung von Finanzschulden und die Zuführungen auf Bankkonten entsprechend den Rechtsvorschriften, Zahlung für zeitweilig erforderliche, geplante Verlust- bzw. Fondsstützungen der VEB der Kombinate, die planmäßige Erhöhung der eigenen Umlaufmittel der VEB der Kombinate, Zuführungen zum Reservefonds und zum Verfügungsfonds, weitere planmäßige Maßnahmen entsprechend den Rechtsvorschriften, z. B. Ausgaben für Repräsentationen im Rahmen vorgegebener Limite. Mittel des Gewinnfonds, die im Planjahr nicht verbraucht werden, verbleiben den Kombinaten. Sie sind bei Einbeziehung in die planmäßige Bildung und Verwendung auf das Folgejahr übertragbar. Bei den Wirtschaftsräten der Bezirke ist der Gewinnfonds zu verwenden für: die Zuführungen zum Investitionsfonds und Reservefonds, die Zahlung für zeitweilig noch erforderliche, geplante Verlust- und Fondsstützungen der VEB und Kombinate, die Zahlung von Nettogewinnabführungen an den Staat. Für die Wirtschaftsräte der Bezirke wird die Behandlung der nichtverbrauchten Mittel in der Jahresabgrenzungsrichtlinie geregelt. Die Finanzierung des Repräsentationsfonds. der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke erfolgt in Höhe des bestätigten Limits aus Haushaltsmitteln. Reservefonds 3. Die Planung und Inanspruchnahme der Mittel des Reservefonds erfolgt auf der Grundlage eines Limits aus dem Gewinnfonds. Das Limit ist beim Leiter des jeweils übergeordneten Organs zu beantragen und von diesem zu bestätigen. Voraussetzung für die Planung und Inanspruchnahme der Mittel des Reservefonds ist die Gewährleistung der geplanten Verwendung des Gewinnfonds für Maßnahmen der erweiterten Reproduktion und der materiellen Interessiertheit sowie der Nettogewinnabführung an den Staat. 4. Der Reservefonds ist einzusetzen zur Finanzierung von Maßnahmen aus operativen Entscheidungen des Leiters bei der Durchführung des Planes, insbe- sondere zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, bei Veränderungen des volkswirtschaftlichen Bedarfs sowie zur Zahlung von Beiträgen für die freiwillige Versicherung von wissenschaftlich-technischen Risiken. Außerdem ist der Reservefonds zur Sicherung der Zuführungen zum Prämienfonds und zum Leistungsfonds der VEB entsprechend den Rechtsvorschriften einzusetzen. Darüber hinaus kann der Reservefonds eingesetzt werden zur Finanzierung von Maßnahmen der erweiterten Reproduktion, Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen, zusätzlicher Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung sowie zur Erfüllung von Nettogewinnabführung an den Staat. Mittel des Reservefonds, die für die Finanzierung von Investitionen bzw. Tilgung von Investitionskrediten eingesetzt werden, sind dem Investitionsfonds zuzuführen. 5. Der Reservefonds darf nicht zur Zahlung von Prämien und zur Ausreichung von Krediten eingesetzt werden. 6. Die Mittel des Reservefonds, die im Planjahr nicht benötigt werden, können auf den Reservefonds des Folgejahres übertragen werden und gelten als Zuführungen im Rahmen des Limits. Die Mittel des Reservefonds sind auf einem Sonderbankkonto zu führen. Verfügungsfonds 7. Die Kombinate bilden den Verfügungsfonds aus dem Gewinnfonds. Die Wirtschaftsräte der Bezirke bilden den Verfügungsfonds aus Mitteln des zentralen Haushalts. Die Zuführungen zum Verfügungsfonds dürfen die für das Jahr 1970 festgelegte Höhe, maximal jedoch , den Betrag von 500 TM nicht überschreiten. Die Höhe der Zuführungen zum Verfügungsfonds ist durch den Direktor des Kombinates bzw. den Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes jährlich vorzuschlagen und zu begründen. Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die Höhe des Verfügungsfonds zusammen mit den staatlichen Plankennziffern des Jahresvolkswirtschaftsplanes differenziert festzulegen und zu bestätigen. 8. Die Mittel des Verfügungsfonds sind vorrangig zur Stimulierung hoher Leistungen der Werktätigen bei der Steigerung der Produktion und der Arbeitsproduktivität, der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Senkung der Selbstkosten und Erhöhung der Exportrentabilität sowie der Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und Leistungen einzusetzen. Die Mittel des Verfügungsfonds können auch für die Prämiierung von sozialistischen Arbeitsgemeinschaften und Kollektiven und Einzelpersonen sowie für die Anerkennung von Leistungen der Werktätigen eingesetzt werden, die bei der Führung des überbetrieblichen sozialistischen Wettbewerbs erreicht wurden. Aus dem Verfügungsfonds kann auch die Finanzierung staatlicher Auszeichnungen entsprechend den Rechtsvorschriften erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung verletzt werden. Zur Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht erforderlich, daß die vorliegenden Informationen umfassend auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

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