Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 524

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 524 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 524); 524 Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 28. Juli 1972 (2) Verstirbt der Säugling in den ersten 4 Lebensmonaten, so ist der noch ausstehende Restbetrag bei Vorlage der Sterbeurkunde und der noch vorhandenen Abschnitte 3 der Mütter- und Stillkarte in einem Betrag auszuzahlen. (3) Die Zahlung der restlichen Teilbeträge gemäß den Absätzen 1 und 2 wird dann vorgenommen, wenn die erforderlichen Vorstellungen in der Schwangeren-bzw. Mütterberatungsstelle erfolgt oder unter den im § 1 Abs. 3 der Verordnung genannten Voraussetzungen unterblieben sind und wenn Entscheidungen der Rechtspflegeorgane dem nicht entgegenstehen. §6 (1) Frauen, die Anspruch auf einen Differenzbetrag gemäß § 6 der Verordnung haben, erhalten diesen von der Stelle, die die bisherigen Teilbeträge der Beihilfe ausgezahlt hat. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage einer entsprechenden Zahlungsanweisung, die von der Mütterberatungsstelle anläßlich der nach dem 1. Juli 1972 erfolgenden Vorstellung des Säuglings ausgestellt wird. (2) Wurde mindestens ein Teilbetrag der Beihilfe (§ 1 Abs. 2 der Verordnung) vor dem 1. Juli 1972 an die Frau gezahlt, so erhält sie die nach dem 1. Juli 1972 fällig werdenden Teilbeträge von derselben Stelle, die auch die vorhergehenden Teilbeträge ausgezahlt hat. §7 Die Zahlung der Beihilfe erfolgt zu Lasten des zentralen Staatshaushaltes. Die Finanzierung der Beihilfe ist nach den Grundsätzen der Anordnung vom 5. Juni 1967 über die Finanzierung des Ehegattenzuschlages, des staatlichen Kinderzuschlages und des staatlichen Kindergeldes für Familien mit 4 und mehr Kindern (GBl. II Nr. 51 S. 349) vorzunehmen. Die gezahlten Beihilfen sind auf den Steuerüberweisungsaufträgen gesondert auszuweisen. §8 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: § 1. § 2 Absätze 2 und 3, § 3 Absätze 2, 3 und 4 der Durchführungsbestimmung vom 20. Januar 1951 zu den §§ 2 und 3 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (GBl. Nr. 8 S. 37), § 5 (einschließlich der Anlage 1) der Durchführungsbestimmung vom 3. Juni 1953 zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (GBl. Nr. 79 S. 818), Anweisung vom 28. Juli 1966 über die Zahlung der staatlichen Geburtenbeihilfe bei Totgeburten und bei Tod des Säuglings in den ersten vier Lebensmonaten (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 16/17/1966 S. 129). Berlin, den 13. Juli 1972 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Tschersich Staatssekretär Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die materielle Sicherstellung von Angehörigen der zum Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee einberufenen Wehrpflichtigen (U nterhalts Verordnung) vom 12. Juli 1972 Zur Durchführung der Verordnung vom 24. Januar 1962 über die materielle Sicherstellung von Angehörigen der zum Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee einberufenen Wehrpflichtigen (Unterhaltsverordnung) (GBl. II Nr. 7 S. 52) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 25. März 1968 (GBl. II Nr. 35 S. 201), der Dritten Verordnung vom 25. März 1971 (GBl. II Nr. 38 S. 305) und der Vierten Verordnung vom 10. Mai 1972 (GBl. II Nr. 27 S. 319) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern folgendes bestimmt: §1 § 11 Abs. 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung* erhält folgende Fassung: „(1) Mietbeihilfe kann einer als erwerbsunfähig im Sinne des § 2 Abs. 4 der Verordnung geltenden Ehefrau grundsätzlich dann gewährt werden, wenn ihr ohne diese Beihilfe nach Bezahlung der Miete monatlich weniger als 250 M zuzüglich 45 M für jedes zu unterhaltende Kind für den sonstigen Lebensunterhalt verbleiben würden. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn es sich um andere unabwendbare Ausgaben handelt. Erwerbsfähige Ehefrauen erhalten grundsätzlich keine Mietbeihilfe.“ §2 § 12 der Zweiten Durchführungsbestimmung erhält folgende Fassung: „§ 12 (1) An erwerbsfähige Ehefrauen, die a) nachweisbar wegen der Betreuung ihrer Kinder keine berufliche Tätigkeit aufnehmen können bzw. ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen müssen, b) an einer Hoch- oder Fachschule studieren (im Direktstudium) oder eine andere Schule besuchen und deshalb keine Berufstätigkeit ausüben können, c) noch in der Berufsausbildung stehen und Lehrlingsentgelt erhalten, ist der Unterhaltsbetrag gemäß § 2 Abs. 1 Buchst, a der Verordnung wie an erwerbsunfähige Ehefrauen zu zahlen. (2) Hinsichtlich der Anrechnung von Einkünften (Stipendium, Lehrlingsentgelt usw.) der im Abs. 1 genannten Ehefrauen ist nach den Bestimmungen des § 2 Absätze 2 und 3 der Verordnung zu verfahren. (3) Zu dem Unterhaltsbetrag kann den im Abs. 1 genannten Ehefrauen gegebenenfalls eine Mietbeihilfe oder Beihilfe für andere unabwendbare Ausgaben entsprechend den für erwerbsunfähige Ehefrauen geltenden Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung in der Fassung des § 1 der Dritten Durchführungsbestimmung sowie des § 11 Absätze 2 und 5 unter Beachtung des § 10 der Zweiten Durchführungsbestimmung bis zur Höhe der nachgewiesenen Miete gezahlt werden.“ * 2. DB vom 25. Mürz 1968 (GBl. 11 Nr. 35 S. 202);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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