Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 518

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 518 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 518); 517 Gesetzblatt Teil II Nr. 45 dem vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung keine Vereinbarungen über die künftige Vertragserfüllung getroffen wurden. Der Rücktritt bedarf der Erklärung des Bestellers. Seine Wirksamkeit richtet sich nach § 98 Ads. 2 des Vertragsgesetzes. (2) Dei Handelsbetrieb kann erklären, daß er die Industrie aren kommissionsweise übernimmt, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt wegen der Nichteinhaltung des Liefertermins oder für die Abnahmeverweigerung gemäß § 9 Abs. 1 oder wegen nicht-qualitätsgerechter Lieferung vorliegen. Auf Grund der Erklärung des Handelsbetriebes ist der Produktionsbetrieb zum Abschluß eines Kommissionsvertrages verpflichtet. 3. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Belieferung des Einzelhandels und der Großverbraucher §11 Lieferung durch Großhandelsbetriebe (1) Die Großhandelsbetriebe einschließlich der Betriebe des Produktionsmittelhandels und des volkseigenen Fischhandels haben mit den Einzelhandelsbetrieben Rahmenverträge abzuschließen. Die Lieferung von Konsumgütern durch die Großhandelsbetriebe erfolgt entsprechend der Spezialisierung der Verkaufsstellen auf Grund von Verkaufsstellenverträgen nach den Bedingungen des Rahmenvertrages. (2) Die Verkaufsstellenverträge kommen bei Konsumgütern, für die ständige Lieferbereitschaft festgelegt ist, durch Abgabe der Bestellung entsprechend den Vereinbarungen im Rahmenvertrag zustande. Bei allen anderen Konsumgütern des Liefersortiments des Großhandels .erfolgt der Vertragsabschluß gemäß § 15 des Vertragsgesetzes; es sei denn, die Partner haben vereinbart, daß der Vertrag durch die Abgabe der Bestellung zustande kommt. § 12 Ständige Lieferbereitschaft (1) Die ständige Lieferbereitschaft wird von den sozialistischen Großhandelsbetrieben bzw. den wirtschaftsleitenden Organen des Großhandels im Bezirk und den wirtschaftsleitenden Organen des Einzelhandels im Bezirk gemeinsam auf der Grundlage der mit der Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels und mit dem Verband der Konsumgenossenschaften der DDR abgestimmten Versorgungsinformation des fachlich zuständigen Organs entsprechend den Festlegungen des Ministers für Handel und Versorgung bestimmt. Soweit Mindestsortimentslisten bestehen, wird durch sie der Mindestumfang der ständigen Lieferbereitschaft festgelegt. (2) Entscheidungen über nicht geklärte Probleme der ständigen Lieferbereitschaft im Bezirk hat der Rat des Bezirkes innerhalb von 4 Wochen nach Information in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Organ zu treffen. § 13 Lieferung durch Betriebe der Mundproduktion (1) Für die Lieferung der Lebensmittel, die nicht über den Großhandel bezogen werden Mundproduk- Ausgabetag: 26. Juli 1972 trOlK . durch Produktionsbetriebe an den Einzelhandel gelten die Vorschriften dieser Durchführungsverordnung über die Lieferung von Konsumgütern durch Großhandelsbetriebe entsprechend, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Die Rahmenverträge können auch zwischen den wirtschaftsleitenden Organen des Einzelhandels im Bezirk und den Produkte onsbetrieben abgeschlossen werden. (2) Die ständige Lieferbereitschaft wird auf der Grundlage der Versorgungsinformationen der Bilanzor-gane und unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Rohstoffverwertung zwischen dem wirtschaftsleitenden Organ des Einzelhandels im Bezirk oder dem Einzelhandelsbetrieb und dem mit der Bilanzierung im Bezirk beauftragten Produktionsbetrieb oder dem Wirtschaftsrat des Bezirkes oder dem Betrieb der Nahrungsgüterwirtschaft festgelegt. Uber nicht geklärte Fragen entscheidet der Rat des Bezirkes nach Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Organ. (3) Die Verpflichtung der Produktionsbetriebe zur ständigen Lieferbereitschaft wird durch die planmäßigen Warenfonds begrenzt. Im Rahmen des planmäßigen Warenfonds können die Partner Liefermengen vereinbaren. Gleichzeitig sind Vereinbarungen zu treffen, die die Belieferung versorgungswichtiger Einzelhandelsobjekte ständig in vollem Umfang sichern. (4) Die zentralen Staatsorgane, die Räte der Bezirke und die wirtschaftsleitenden Organe können im Rahmen ihrer Verantwortung die Vereinbarung von Liefermengen anweisen. §14 Lieferung an Großverbraucher (1) Die Vorschriften der §§ 11 bis 13 finden auf die Belieferung der Großverbraucher entsprechende Anwendung. Gegenüber den Großverbrauchern besteht für die Konsumgüter ständige Lieferbereitschaft, die gemäß §12 bzw. §13 Abs. 2 festgelegt wurde. (2) Die Partner können anstelle der in den §§11 und 13 vorgeschriebenen Vertragsarten Lieferverträge über bestimmte Mengen abschließen. 4. Abschnitt Verträge zur Durchführung der Arbeiterversorgung und der Schul- und Kinderspeisung Verträge über die Durchführung der Arbeiterversorgung § 15 (1) Die für die Arbeiterversorgung verantwortlichen Betriebe haben ihre wechselseitigen Beziehungen mit Handelsbetrieben, Dienstleistungs- und Reparaturbetrieben und Betrieben der Mundproduktion über die Durchführung der Arbeiterversorgung durch den Abschluß von Wirtschaftsverträgen zu organisieren. (2) Die Wirtschaftsverträge sind insbesondere über die Lieferung von Konsumgütern, die Bewirtschaftung von Verkaufsstellen oder gastronomischen Einrichtungen, die Einrichtung von Annahmestellen für Dienstleistungen und Reparaturen sowie andere Leistungen zur Versorgung der Werktätigen abzuschließen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der zweckmäßigsten Zusammensetzung sind die politisch-operativen Schwerpunktaufgaben der operativen Diensteinheit Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bekannt gewordenen geheimzuhaltenden Dokumente Gegenstände Informationen und anderen geheimzuhaltenden Tatsachen bleibt unabhängig von der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit von Übergangs- sowie Dienstbeschädigungsteilrentnern anderer bewaffneter Organe ist der Anspruch auf Rentenleistung durch Staatssicherheit gemäß Ziffer dieser Durchführungsbestimmung zu prüfen.

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