Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 516

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 516 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 516); 16 Gesetzblatt Teil II Nr. 45 Ausgabetag: 26. Juli 1972 §4 (1) Entsteht einem Betrieb infolge ausbleibender, un-cilständiger 'der unrichtiger Information über die steh ür ihn aus einer Koordinierungsvereinbai uns ergeben-,en Rechte und Pflichten ein Schaden, so ist das über-.eordnete Organ zum Ausgleich verpflichtet. (2) Der Ausgleich des Schadens hat in Geld zu er-olge.o. Das Verfahren über den Ausgleich richtet sich lach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften.* 1 A b s c h n i 11 Allgemeine Bestimmungen über die Lieferung von Konsumgütern § ä Direktbezug (1) Direktbezug im Sinne dieser Verordnung ist der Bezug von Konsumgütern außer Erzeugnissen der Mundproduktion gemäß § 13 Abs. 1 durch die Verkaufsstellen der Einzelhandelsbetriebe oder der Großhandelsbetriebe mit Einzelhandeisfunktion direkt von den Produktionsbetrieben auf Grund von Verträgen zwischen den Handelsbetrieben und den Produktionsbetrieben. Der Vertragsabschluß mit den Produktionsbetrieben kann durch den Einzelhandelsbetrieb selbst organisiert (Direktgeschäft) oder durch den Großhandelsbetrieb vermittelt werden (Vermittlungsgeschäft). (2) Als Direktbezug gilt auch der Bezug von Konsumgütern außer Erzeugnissen der Mundproduktion auf der Grundlage eines Vertrages zwischen einem Großhandelsbetrieb und einem Einzelhandelsbetrieb mit der Vereinbarung, daß die Lieferung direkt vom Produktionsbetrieb an die Verkaufsstellen des Einzelhandelsbetriebes zu erfolgen hat (Streckengeschäft). (3) Der Direktbezug gemäß Abs. 1 darf nur in Höhe des im Versorgurgsplan bestätigten Pianteiies Direktbezug und entsprechend den zum Direktbezug erlassenen Rechtsvorschriften erfolgen Er ist nur zulässig, wenn dadurch ein höherer Versorgungseffekt eintritt, insbesondere eine Einsparung \ on Zirkulationskosten erzielt wird, die planmäßige Bestandshaltung im Einzelhandel gewährleistet ist, keine Sortimentseinschränkung erfolgt und die Lieferung im Direktbezug für die Produktionsbetriebe ökonomisch vertretbar ist. (4) Die nachstehenden Vorschriften über Frachtstellung und Handelsspannenteilung beim Direktbezug gelten nicht, soweit in Rechtsvorschriften oder, soweit dies zulässig ist. im Vertrag etwas anderes festgelegt ist. § ti Fraehtstellung beim Direktbezug Die Produktionsbetriebe haben bei Direkt-, Vermitt-lungs- und Streckengeschäften bei Bahntransporten frei Empfangsstation des Einzci-handelsbetriebes, Postsendungen frei Zustellpostamt, Transporten mit Straßenfahrzeugen frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandelsbetriebes zu liefern. Zur Zeit gilt der Beschluß vom 11. Dezember 1968 über das Ausgleichsverfahren für volkseigene Betriebe (GBl. 1 Nr. 133 S. 1073). §7 Teilung der Groilhandelsspar.ne ll) Bei Direkt- und Vermittlungsgeschäften haben die Partner eine Vereinbarung über die Teilung der dafür zur Verfügung stehenden Großhandelsspanne zu treffen. Dabei ist der Anteil des Produktionsbetriebes so zu bemessen, daß die ihm entstehenden zusätzlichen Kosten, die nicht Teil des Industrieabgabepreises sind, mindestens gedeckt werden. .1 Bei Belieferung der Einzelhandelsbetriebe im St ekengeschäft ist die gesetzlich für Lagergeschäfte festgelegte Großhandelsspanne unter Berücksichtigung der Vorschrift des Abs. 3 zwischen Produktions- und Großhandelsbetrieb zu teilen. Dabei ist der Anteil des Produktionsbetriebes so zu bemessen, daß die ihm entstehenden zusätzlichen Kosten, die nicht Teil des Industrie;.bgabep:cises sind, mindestens gedeckt werden (3) Sofern nicht in speziellen Rechtsvorschriften etwas anderes festgeiegt ist, hat der Großhandelsbetrieb beim Streck ngeschäft dem Einzelhandelsbetrieb zur Deckung der diesem entstehenden Mehrkosten 1 % vom Einzelhandelsverkaufspreis aus der Großhandelsspanne zu vergüten. Übersteigen die nachweisbaren Mehrkosten dieser. Satz, so ist die Vergütung entsprechend zu erhöhen. Preise §8 (1) Die Lieferung des Leistungsgegenstandes darf nur dann ci folgen, wenn der den Rechtsvorschriften entsprechende Einzelhandelsverkaufspreis vorliegt. (2) Werden nach Vertragsabschluß vorn Produktionsbetrieb Kalkulationsberichtigungen, Veränderungen des Muteriaieinsatzes oder der Ausführung vorgenommen, die zur Erhöhung de; vereinbarten endgültigen Preises führen, ist der vereinbarte niedrigere Preis zu zahlen. Die Vorschrift des §46 Abs. 3 des Vertragsgesetzes LLibt davon unberührt. (0) Im übrigen gelten die Vorschriften des Vertrags- gesetzes. §9 (1) Der Verkauf an die Bevölkerung hat zu dem den P’o'svorschriften entsprechenden Einzelhandelsverkaufspreis zu erfolgen. Der Handelsbetrieb ist berechtigt, die Abnahme von Konsumgütern zu verweigern, wenn der endgültige Preis höher ist als der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis. Er ist zur Verweigerung der Abnahme verpflichtet, wenn der endgültige Preis höher ist als der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis und dadurch die planmäßig festgelegten Preis-.gruppennnteile nicht eingehalten werden. (.’) Der Handelsbetrieb ist verpflichtet, die Differenz zwischen einem gemäß §46 Abs. 2 des Vertragsgesetzes oder gemäß § 8 Abs. 2 gezahlten niedrigeren Preis und einem höheren Industrieabgabepreis als einen nicht durch eigene ökonomische Leistungen erreichten Gewinn an den Staatshaushalt abzuführen. § 10 Rechte beim Rücktritt und bei Abnahmeverweigerung (i) Der Besteller ist unabhängig von der Bestimmung des §08 Abs. 1 des Vertragsgesetzes zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn innerhalb von 60 Tagen nach;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Per-sonen richten - Beschwerdesucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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