Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 515

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 515 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 515); 515 H , ' r \ l! . \ ■ f GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1972 I Berlin, den 26. Juli 1972 Teil II Nr. 45 Tag Inhalt 13. 7. 72 Sechste Durchführungsverordnung zum Vertragsgesetz .Wirtschaftsverträge zur Versorgung der Bevölkerung 15. 6. 72 Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Schiedsverfahren über die Verpflichtung zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion Berichtigung Seite 515 521 522 Sechste Durchführungsverordnung zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Versorgung der Bevölkerung vom 13. Juli 1972 Auf Grund des § 113 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107) wird folgendes verordnet: / 1. Abschnitt Aufgaben und Grundlagen der Wirtschaftsverträge §1 (1) Die Produktionsbetriebe und die Handelsbetriebe taben die Wirtschaftsverträge insbesondere auf der Jrundlage der Konsumgüterbilanzen und Versorgungs-'läne, der staatlichen Planaufgaben bzw. Planauflagen owie der Erzeugniskataloge abzuschließen. Die wirthaftsleitenden Organe der Industrie und der Nah-ungsgüterwirtschaft sind verpflichtet, gegenüber den 'irtschaftsleitenden Organen des Handels die Abdek-ung der Bilanz durch entsprechende staatliche Plan* jfgaben bzw. Planauflagen nachzuweisen. (2) Entspricht das Angebot der Produktionsbetriebe jr Industrie nach Qualität, Preis und Sortiment nicht ;n begründeten Forderungen der Handelsbetriebe, so nd die wirtschaftsleitenden Organe der Industrie nach ufforderung durch das zuständige wirtschaftsleitende rgan bzw. Wirtschaftsorgan des Handels oder des Ra-s des Bezirkes verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen i Rahmen der staatlichen Planaufgaben bzw. Plan-flagen sowie der Bilanzen die Abgabe eines bedarfsrechten Angebotes zu organisieren. (3) Lieferverträge über neu- und weiterentwickelte dustriewaren dürfen erst dann abgeschlossen werden, inn diese unter Anwendungsbedingungen bei Mit-rkung der Bevölkerung ausreichend erprobt wurden d die Ersatzteilversorgung sowie der Kundendienst sichert sind. g (4) Der Eintritt eines Handelsbetriebes in einen von einer zentralen Einkaufseinrichtung abgeschlossenen Liefervertrag bedarf nicht der Zustimmung des Lieferers. §2 Die Räte der Bezirke sind berechtigt, nach Abstimmung mit den wirtschaftsleitenden Organen bzw. Wirtschaftsorganen des Handels und gegebenenfalls dem Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft des Bezirkes den Handelsbetrieben Auflagen zum Abschluß von Wirtschaftsverträgen über Lebensmittel zu erteilen, wenn der Absatz dieser Erzeugnisse durch den Handel unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich ist. Koordinierungsvereinbarungen §3 (1) Die wirtschaftsleitenden' Organe sollen über ihre Zusammenarbeit bei der Leitung und Planung der Versorgungsprozesse Koordinierungsvereinbarungen abschließen. Die Koordinierungsvereinbarungen sind so zu gestalten, daß die Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Organisation der Kooperationsbeziehungen durch die Produktions-, Handels-, Dienstleistungs- und Reparaturbetriebe geschaffen werden. (2) Die Koordinierungsvereinbarungen sind für die den Partnern unterstellten Betriebe verbindlich. Die Verbindlichkeit der Koordinierungsvereinbarungen für die den Partnern nicht unterstellten Betriebe ist von der Zustimmung dieser Betriebe oder ihrer übergeordneten Organe abhängig. Die Partner der Koordinierungsvereinbarungen sind verpflichtet, die ihnen unterstellten Betriebe vom Inhalt der Koordinierungsvereinbarungen zu unterrichten. (3) Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie ist berechtigt, in Abstimmung mit den Wirtschaftsräten der Bezirke festzulegen, daß ein Wirtschaftsrat des Bezirkes die Zustimmung zur Koordinierungsvereinbarung mit verbindlicher Wirkung auch für andere Wirtschaftsräte der Bezirke erklären kann.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Einleitung strafrechtlicher und strafprozessualer Maßnahmen als auch während der Bearbeitung dos Ermittlungsverfahrens und nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden. In jedem Falle ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der Entfaltungsstruktur Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie der Erfordernisse der medizinischen Sicherstellung unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes zu planen.

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