Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 510

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 510 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 510); 510 Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 21. Juli 1972 des Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung bzw. des Versicherungsausweises die Höhe der zurückgezahlten Beiträge sowie das Erlöschen des Versicherungsverhältnisses einzutragen und durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Zu § 23 der Verordnung: § 13 (1) Bei der Feststellung des Nettoverdienstes als Grundlage zur Errechnung des erhöhten Krankengeldes ist auch die Vergütung für Arbeitsbereitschaft einzubeziehen. , (2) Bei Veränderung der Berechnung der Lohnsteuer im vorangegangenen oder im laufenden Kalenderjahr vor Eintritt der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ist nach § 8 der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II Nr. 83 S. 551) zu verfahren. Zu §§23 bis 26 der Verordnung: § 14 Haben Werktätige im Kalenderjahr für länger als 6 Wochen Anspruch auf Lohnausgleich und ist das erhöhte Krankengeld höher als das Krankengeld nach dem beitragspflichtigen Einkommen zuzüglich Lohnausgleich, ist ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr neben dem Krankengeld und dem Lohnausgleich die Differenz bis zum Anspruch auf erhöhtes Krankengeld zu zahlen. Zu § 24 und § 26 Abs. 2 der Verordnung: ' § 15 Für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften und Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die eine dem Lohnausgleich entsprechende Ausgleichszahlung nach den für Arbeiter und Angestellte geltenden Grundsätzen erhalten, gilt der auf den Wegfall dieser Ausgleichszahlung folgende Tag als Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr. ZU § 26 der Verordnung: § 16 Anspruch auf erhöhtes Krankengeld haben auch Werktätige, die eine vor dem 1. März 1971 festgesetzte Zusatzrente nach der Verordnung vom 15. März 1968 über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung (GBl. II Nr. 29 S. 154) erhalten. Zu §28 Absätze 1 bis 3 der Verordnung: § 17 (1) Als Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr gelten nur Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. (2) Von den Dienststellen der Sozialversicherung ist die Bezugszeit des von ihnen ausgezahlten erhöhten Krankengeldes bzw. Hausgeldes in die letzte Spalte der Seite „Heilbehandlung“ des Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung bzw. des Versicherungsausweises einzutragen. Von den Betrieben und Genossenschaften, die die Geldleistungen der Sozialversicherung selbst auszahlen, sind entsprechende Eintragungen bei Beendigung der Tätigkeit für das laufende Kalenderjahr vorzunehmen. § 18 Für die Feststellung der Höhe des Anspruchs auf erhöhtes Krankengeld gelten die Bestimmungen des § 19 Absätze 3 bis 5, der §§ 20 und 21 und des § 22 Absätze 3 bis 5 der . Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. Februar 1971 zur Verordnung über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II Nr. 17 S. 128) sowie die §§13 bis 15 dieser Durchführungsbestimmung. § 19 SchluBbestimmungeu (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. September 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten der § 4 Abs. 1 und der § 25 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. Februar 1971 zur Verordnung über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II Nr. 17 S. 128) außer Kraft. Berlin, den 28. Juni'1972 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat Rademacher Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 28. Juni 1972 Auf Grund des § 78 der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten SVO (GBl. II Nr. 83 S. 533) in der Fassung des § 3 der Zweiten Verordnung vom 25. Juni 1968 über die Änderung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung (GBl. II Nr. 74 S. 537) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 15 der SVO: §1 Beginnt oder endet das Arbeitsrechtsverhältnis im Laufe eines Kalendermonats und liegt der in dieser Zeit erzielte Arbeitsverdienst unter 75 M, ist der Werktätige für diesen Teil des Kalendermonats pflichtversichert, wenn der Arbeitsverdienst für den vollen Kalendermonat mindestens 75 M betragen hätte. §2 Die Pflichtversicherung wird für die Zeiten nicht unterbrochen, in denen der Werktätige wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit 4. DB vom 27. Juli 1967 (GBl. II Nr. 73 S. 525);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen führen kann. zur Nichtwiederholung von Rechtsverletzungen und anderen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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