Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 495

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 495 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 495); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 18. Juli 1972 495 \ (2) Für Veranstaltungen der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation .„Ernst Thälmann“ sowie ihrer Leitungen in Jugendklubhäusern und anderen staatlichen Kulturhäusern sind keine Raummieten oder anteilige Kostenerstattung für Licht, Wasser und andere Bewirtschaftungsausgaben zu erheben. Wird für öffentliche Veranstaltungen dieser Organisationen in staatlichen Kulturhäusern Eintritt erhoben, soll eine Kostenbeteiligung vereinbart werden. Wird zwischen dem Veranstalter und dem Leiter des staatlichen Kulturhauses keine Übereinstimmung erzielt, entscheidet darüber der zuständige örtliche Rat nach Anhören der FDJ-Leitung des Kreises, der Stadt oder der Gemeinde. (3) Für politisch wichtige und kulturpolitisch zu fördernde Veranstaltungen von unter Absätzen 1 und 2 nicht genannten Veranstaltern kann auf die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen verzichtet werden. (4) Für die übrigen, nicht vom Kulturhaus organisierten Veranstaltungen sind unter Beachtung der kulturpolitischen Aufgabenstellung und unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen vertretbare Kostenbeiträge zu erheben. fügung gestellt, wie sie zur Finanzierung der im bestätigten Plan der Aufgaben festgelegten kulturellen Aufgaben notwendig sind. (3) Die Leiter der Kulturhäuser sind dafür verantwortlich, daß die Leistungen und Ergebnisse nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften erfaßt werden. (4) Die Leiter der Kulturhäuser haben nach vorheriger Beratung in den Klubkommissionen und den FDJ-Aktivs der Kulturhäuser dem zuständigen örtlichen Rat zu berichten, wie die im Plan der Aufgaben festgelegten kulturpolitischen Aufgaben erfüllt wurden. Die zuständigen örtlichen Räte prüfen und bestätigen diese Berichte. Diese Bestätigung ist die Voraussetzung für die Zuerkennung der Mittel für die materielle Interessiertheit entsprechend § 8. (5) Den staatlichen Jugendklubhäusern sollten durch die zuständigen örtlichen Räte planmäßig Fonds und Kapazitäten zur Werterhaltung und kulturvollen Ausgestaltung bzw. Ausstattung der Einrichtungen bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere Musikinstrumente, Tonband- und Schallplattengeräte, Farb-fernsehapparate, Dia-Projektoren, Lichtbilderserien, Schachspiele und Tischtennisgeräte. (5) Für politisch-erzieherisch besonders wirksame Jugendveranstaltungen der Kulturhäuser sind die auf Kostendeckung berechneten Eintrittspreise zu ermäßigen. Von den zuständigen örtlichen Räten sind dazu in Übereinstimmung mit den FDJ-Leitungen der Kreise, Städte und Gemeinden auf der Grundlage einer Richtlinie des Rates des Bezirkes entsprechende Festlegungen zu treffen. (6) Die Leiter der Jugendklubhäuser legen entsprechend der Verantwortung der FDJ-Leitungen der Kreise, Städte und Gemeinden sowie FDJ-Aktivs den Entwurf des Planes der Aufgaben den zuständigen FDJ-Leitungen vor. Ihre Stellungnahme wird mit dem Entwurf des Planes der Aufgaben dem zuständigen örtlichen Rat zur Entscheidung vorgelegt. (7) Für die in Anlage 1 zu dieser Anordnung festge-/legten Zirkelarten können durch die Kulturhäuser Kostenbeiträge von den Mitgliedern dieser Zirkel erhoben werden. Sie sind von den jeweils zuständigen örtlichen Räten in Übereinstimmung mit den FDGB-Kreisvor-ständen für die staatlichen Kulturhäuser festzulegen. §4 Aufgaben der örtlichen Räte und Leiter der Kulturhäuser (1) Grundlage der Planung, Finanzierung und Abrechnung sind die von den zuständigen örtlichen Räten für die Kulturhäuser festgelegten kulturpolitischen Aufgaben. Auf dieser Grundlage ist der Nutzen der geplanten und eingesetzten materiellen und finanziellen Mittel sowie die Verwendung des Arbeitszeitfonds nachzuweisen. An der Ausarbeitung dieser Analysen wirken die Klubkommissionen und FDJ-Aktivs der Kulturhäuser beratend mit. Die Analyse der Arbeit der Jugendklubhäuser ist mit der zuständigen Kreis-, Stadtbezirks- bzw. Ortsleitung der FDJ zu beraten. (2) Die örtlichen Räte regeln die Rechte und Pflichten der Leiter der Kulturhäuser bei der Aufstellung, Durchführung und Kontrolle der Pläne. Im Rahmen des Haushalts des zuständigen örtlichen Rates werden den Kulturhäusern Haushaltsmittel in der Höhe zur Ver- Planung und Durchführung §5 (1) Die Leiter der Kulturhäuser stellen unter Mitwirkung von Klubkommissionen und FDJ-Aktivs auf der Grundlage der Beschlüsse der Volksvertretungen die Pläne der Aufgaben und Haushaltspläne auf. Die Pläne werden vom zuständigen örtlichen Rat im Rahmen des von der Volksvertretung beschlossenen Gesamtplanes bestätigt. Die Grundsätze für den auszuarbeitenden Plan der Aufgaben bestimmen sich nach Anlage 2. (2) Die Pläne der Aufgaben dienen den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten zur Durchsetzung der im Territorium zu lösenden kulturpolitischen Aufgaben. Die Leiter der Kulturhäuser haben ihrem zuständigen örtlichen Rat über die Erfüllung ihrer Aufgaben zu berichten. (3) Der Haushaltsplan der Kulturhäuser ist brutto nach Einnahmen und Ausgaben gemäß der Methodik für die Aufstellung des Staatshaushaltsplanes auszuarbeiten. Die notwendigen Ausgaben und Einnahmen sind nach Veranstaltungsformen und Zirkeltätigkeit nachzuweisen. (4) Betriebe und Einrichtungen, die über keine eigenen Kultureinrichtungen verfügen, sind für die kulturelle Gestaltung und Ausstattung sowie Finanzierung von politisch wichtigen Veranstaltungen der Kulturhäuser zu gewinnen. In den zwischen den örtlichen Räten und den Betrieben oder Einrichtungen abzuschließenden kommunalpolitischen Verträgen sind entsprechende Vereinbarungen aufzunehmen. §6 (1) Die Bereitstellung von Mitteln an die Kulturhäuser darf nur auf der Grundlage der von den örtlichen Räten bestätigten Pläne der Aufgaben erfolgen. (2) Zur breiten Entfaltung der Initiative der Mitarbeiter haben die Leiter von Kulturhäusern den Plan der Aufgaben auf einzelne Verantwortungsbereiche aufzugliedern. Der aufgegliederte Plan bildet die Grundlage für die Durchführung des sozialistischen Wettbewerbs und von Leistungsvergleichen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 495 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 495) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 495 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 495)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der staatlichen Entscheidung zu-Biermann; Angriffe gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit, unter anderem mittels anonymer und pseudonymer Drohanrufe sowie bei Beteiligung von Ausländern.

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