Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 492

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 492 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 492); 492 Gesetzblatt Teil II Nr. 43 - Ausgabetag: 18. Juli 1972 (3) Werden Sachen gemäß Abs. 1 festgestellt, sind diese den zuständigen staatlichen Organen zur Verwahrung zu übergeben. § 54 Zur Beseitigung eines im erheblichen Maße die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet gefährdenden oder störenden Zustandes dürfen die Angehörigen der Grenztruppen Grundstücke, Wohnungen oder andere Räume, Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge betreten. §55 (1) Wird die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durch Personen erheblich gefährdet oder gestört, können die Angehörigen der Grenztruppen diese Personen in Gewahrsam nehmen, sofern nicht auf andere Weise die Gefahr oder Störung beseitigt werden kann. t (2) Der Gewahrsam ist unverzüglich aufzuheben, wenn der Grund dafür weggefallen ist. Er darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. (3) Den in Gewahrsam genommenen Personen kön-den die dadurch entstandenen Kosten auferlegt werden. §56 (1) Wird den Angehörigen der Grenztruppen bei der Ausübung ihrer Befugnisse Widerstand entgegengesetzt oder werden die von ihnen auf der Grundlage der Grenzordnung angeordneten Maßnahmen, deren Durchführung unerläßlich ist, behindert oder nicht befolgt, ist die körperliche Einwirkung zulässig, wenn andere Mit- tel nicht ausreichen, um ernste Auswirkungen für die I Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu verhindern, j (2) Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von * Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nicht zum Erfolg führt. Es sind dabei diejenigen Mittel anzuwenden, die im Verhältnis zur Art und Schwere der Rechtsverletzung und des Widerstandes stehen. Die körperliche Einwirkung und die Anwendung von Hilfs- j mittein ist nur so lange zulässig, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist. §57 (1) .Die zuständigen Schutz- und Sicherheitsorgane haben in den Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik das Recht: a) jedes Schiff aufzufordem, die National- bzw. Staatsflagge zu zeigen; b) die Begründung für das Einlaufen in die Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik zu fordern; c) Kurs- und Geschwindigkeitsanweisungen zu erteilen; d) jedes Schiff anzuhalten und die Schiffs- und Ladungspapiere zu prüfen, die Passagiere und Besatzungen zu kontrollieren sowie die Ladung und die Schiffsräume zu durchsuchen; e) Personen an Bord eines fremden, die Territorialgewässer durchquerenden Schiffes festzunehmen, die während der Durchfahrt ein Verbrechen begangen haben, durch das die Ordnung in den Ter- ritorialgewässern verletzt wurde, oder wenn der Kapitän des fremden Schiffes Beistand erbittet. (2) Die Organe der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik haben die im Abs. 1 Buchstaben c und d aufgeführten Rechte. §58 . (1) Die Schutz- und Sicherheitsorgane haben in den Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik das Recht, jedes Schiff anzuhalten und in einen bestimmten Hafen einzubringen, wenn das Schiff: a) den nach § 57 Abs. 1 Buchstaben a bis c ergangenen Anweisungen nicht Folge leistet oder sich den Maßnahmen nach § 57 Abs. 1 Buchstaben d und e widersetzt; b) die Beladung oder Ausladung von Waren außerhalb der dazu bestimmten Plätze vornimmt; c) entgegen den geltenden Vorschriften Personen an Bord nimmt oder von Bord gibt; d) zu gesetzwidrigen Zwecken Verbindung mit der Küste oder Inseln der Deutschen Demokratischen Republik sowie anderen Wasserfahrzeugen herstellt; e) entgegen den geltenden Vorschriften Fischfang betreibt oder auf andere Weise das Meer ausbeutet; f) die Zoll- oder Devisenvorschriften verletzt; g) in die für die Schiffahrt gesperrten Gewässer einläuft; h) den Hafen ohne Genehmigung der Zoll- bzw. Hafenorgane verläßt und der Aufforderung zum Stoppen nicht nachkommt; i) gegen die Regeln der friedlichen Durchfahrt verstößt. (2) Die Organe der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik haben das gleiche Recht, wenn das Schiff: a) den nach § 57 Abs. 1 Buchst, c ergangenen Anweisungen nicht Folge leistet oder sich den Maßnahmen nach §57 Abs. 1 Buchst, d widersetzt; b) die im Abs. 1 Buchstaben b bis d, f und h beschriebenen Handlungen begeht. §59 Fremde Schiffe, die gegen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik verstoßen haben, können verfolgt, angehalten und eingebracht werden. Die Verfolgung kann auch auf das offene Meer hinaus fortgesetzt werden (Nacheile), wenn sie in den Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik begonnen und ununterbrochen durchgeführt wurde. Die Verfolgung endet, wenn das fremde Schiff die Territorialgewässer seines eigenen oder eines dritten Staates erreicht hat. §60 (1) Über die in den §§ 57 Buchstaben d und e, 58 und 59 aufgeführten Maßnahmen ist in jedem Falle ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll in deutscher Sprache in 2 Exemplaren anzufertigen. Der Kapitän;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit Ordnung und Disziplin im Verantwortungsbereich bei der Vervollkommnung der Technik der Durchsetzung ökonomischer Gesichtspunkte ist dabei verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit als durchzuführenden Maßnahmen müssen für das polizeiliche Handeln typisch sein und den Gepflogenheiten der täglichen Aufgabenerfüllung durch die tsprechen. Ein Handeln als erfordert, daß alle von den Diensteinheiten der Linie besonders von der Hauptabteilung daß sie sich auch langfristig und gezielt auf die Lösung der Aufgaben zur Sicherung des Nationalen Dugendfestivals und der.

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