Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 490

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 490 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 490); 490 Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 18. Juli 1972 müssen das Auslaufen' der Fahrzeuge den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei 24 Stunden vorher unter Angabe des Zeitpunktes des Auslaufens der Fahrtroute und vorgesehenen Liegestellen des Bestimmungsortes der an Bord befindlichen Personen und des Zeitpunktes der beabsichtigten Rückkehr des Fahrzeuges bekanntgeben. (2) Für Fahrzeuge, die beruflichen Zwecken dienen, kann der Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock vom Abs. 1 abweichende Festlegungen treffen. (3) Bootsführer von Fahrzeugen gemäß § 40 Absätze 1 und 3, die nicht an der offenen Küste stationiert sind, müssen sich beim Auslaufen aus den inneren Seegewässern bzw. beim Einlaufen in die inneren Seegewässer im Bereich der Grenzzone unter Vorlage der Genehmigung beim zuständigen Kontrollpunkt der Grenzbrigade Küste ab- bzw. anmelden. Abschnitt V Bestimmungen über die Ordnung an der Staatsgrenze zur Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zur Volksrepublik Polen §45 (1) An der Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen bestehen im Grenzgebiet keine besonderen Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie Sonderbestimmungen für Veranstaltungen gemäß § 3. (2) Der Aufenthalt in besonders gekennzeichneten Bereichen im Grenzgebiet ist nicht gestattet. §46 (1) Die Ausübung der Fischerei und des Angelns in den Grenzgewässern zur Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zur Volksrepublik Polen ist nur bis zur Grenzlinie und nur mit Grenzfischereischein bzw. Angelberechtigung gestattet. (2) Der Grenzfischereischein wird vom zuständigen Rt des Bezirkes ausgestellt. Die Ausstellung kann mit der Erteilung von Auflagen verbunden werden. (3) Als Grenzlinie gelten a) auf schiffbaren Grenzgewässern die Mitte des Hauptstromes (Talweg); b) auf nicht schiffbaren Grenzgewässern die Mitte dieser Gewässer oder die Mitte des Hauptstromes (Mittellinie); c) auf der Elbe im Abschnitt Schmilka-Hrensko die Mitte des Fahrwassers und d) auf dem Oder-Haff und dem Neuwarper See die durch Hüfsgrenzzeichen markierte Staatsgrenze. (4) Das Fischen in den Grenzgewässern bis zur Grenzlinie ist nur gestattet, wenn dadurch keine Behinderung der Schiffahrt entsteht. (5) Das Fischen vom Lande aus und mit Booten ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Das Angeln ist nur vom Lande aus in der gleichen Zeit gestattet. (6) Ortsfeste Fangeinrichtungen auf den Grenzgewässern müssen 50 m von der Grenzlinie entfernt sein. §47 (1) Die zur Fischerei benutzten Wasserfahrzeuge sind durch den zuständigen Rat des Bezirkes zu registrieren. Sie erhalten nach der Registrierung ein Kennzeichen, das sichtbar an den Fahrzeugen anzubringen ist. (2) Das Liegen von Fischereifahrzeugen und das An-j legen am eigenen Ufer im Bereich der Grenzgewässer j ist nur an den festgelegten und gekennzeichneten ! Liegeplätzen gestattet. Sie sind vom Eigentümer bzw. j Nutzer so zu sichern, daß eine Benutzung durch unbe-! fugte Personen ausgeschlossen ist. (1) Der Verkehr mit Sportbooten auf der Oder von km 543 bis km 702 und der Westoder von km 0,0 bis km 17,1 (nachstehend Grenzgewässer genannt) ist grundsätzlich in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. (2) In Abhängigkeit von den Navigationsbedingungen kann der im Abs. 1 festgelegte Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober vom Wasserstraßenamt Eberswalde im Einvernehmen mit dem Grenzbevollmächtigten der Deutschen Demokratischen Republik zur Volksrepublik Polen verändert werden. (3) Sportboote können die ganze Breite der Grenzgewässer benutzen. Das Anlegen am Ufer der Volksrepublik Polen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sind Sportboote oder die an Bord befindlichen Personen gezwungen, am Ufer der Volksrepublik Polen anzulegen bzw. das Ufer zu betreten, sind die örtlich zuständigen Grenz- bzw. Zollorgane der Volksrepublik Polen unverzüglich zu benachrichtigen. (4) Das Liegen von Sportbooten und das Anlegen am eigenen Ufer im Bereich der Grenzgewässer ist nur an den dafür festgelegten und gekennzeichneten Liegeplätzen gestattet. Die Sportboote sind auf den Liegeplätzen so zu sichern, daß eine Benutzung durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. (5) Beim Befahren der Grenzgewässer ist auf Sportbooten am Bug oder Heck die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik zu führen. (6) Die Durchführung von Sportveranstaltungen auf den Grenzgewässern bedarf der Erlaubnis der Deutschen Volkspolizei. Die Erlaubnis ist bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin der Veranstaltung bei der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Frankfurt (Oder) zu beantragen. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt im Einvernehmen mit dem Grenzbevollmächtigten der Deutschen Demokratischen Republik zur Volksrepublik Polen. Die Sportveranstaltungen dürfen die Schiffahrt nicht beeinträchtigen. (7) Der Grenzbevollmächtigte der Deutschen Demokratischen Republik zur Volksrepublik Polen ist berechtigt, den Sportbootverkehr auf den Grenzgewässern zeitweilig zu untersagen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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