Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 489

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 489); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 18. Juli 1972 489 Deutschen Demokratischen Republik, die außerhalb der in Anlage 2 genannten Gewässer liegen, nur befahren, wenn sie technisch zugelassen und registriert sind. Die an Bord befindlichen Personen müssen eine Genehmigung für das Befahren der Gewässer außerhalb des Bereiches der Grenzzone besitzen; ihre Personalien sind in das Bordbuch einzutragen. Als Bordbücher sind nur die von der Deutschen Volkspolizei herausgegebenen Vordrucke zu verwenden; sie sind bei der für den Liegeplatz des Fahrzeuges zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu beantragen. (2) Mit Fahrzeugen der staatlichen Aufsichtsorgane und der technischen Flotte ist das Befahren der Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik außerhalb der Grenzzone nur mit schriftlichem Fahrauftrag gestattet. Die Ausstellung des Fahrauftrages darf nur durch den zuständigen Einsatzberechtigten des jeweiligen Organs bzw. Betriebes erfolgen. (3) Auf Fahrzeugen der technischen Flotte sowie auf Aufsichts- und Dienstfahrzeugen ist bei Fahrten außerhalb der inneren Seegewässer die Mitnahme besat-zungsfrerader Personen grundsätzlich nicht gestattet. In begründeten Ausnahmefällen können die Leiter von Betrieben oder Einrichtungen, denen das Fahrzeug gehört oder in dessen Auftrag es fährt, Genehmigungen zur Mitfahrt erteilen. (4) Mit Sportbooten gemäß Abs. 1 ist der Aufenthalt auf den Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Mit allen anderen Sportbooten ist der Aufenthalt nur auf den in der Anlage 2 genannten Gewässern und nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang 'gestattet. (5) Mit sonstigen Schwimmkörpern (z. B. Schwimmringen, Luftmatratzen, Badebooten u. ä.) ist der Aufenthalt nicht weiter als 150 m von der Küste entfernt nur während der Badesaison in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. In den Gewässern vor dem Schutzstreifen gemäß § 32 ist der Aufenthalt mit sonstigen Schwimmkörpern nicht gestattet. (6) Der Chef der Grenzbrigade Küste ist berechtigt, für bestimmte Bereiche der Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik den Aufenthalt mit Sportbooten und sonstigen Schwimmkörpern zeitweilig zu untersagen. (7) Die gesamte Küstenfischerei ist nur innerhalb der Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik zulässig. (8) Der gesamte Schiffs- und Bootsverkehr der „Weißen Flotte“ erfolgt nach Zustimmung durch den Chef der Grenzbrigade Küste auf den festgelegten Routen und Kursen. Alle Vergnügungs- und Gesellschaftsfahrten sind nur auf Vertragsbasis mit der „Weißen Flotte“ zulässig. (9) Werden Schiffe und Boote der „Weißen Flotte“ zu Dienstleistungen außerhalb der inneren Seegewässer durch Dritte gechartert, ist durch den. Auftraggeber für die besatzungsfremden Personen-die Genehmigung gemäß Abs. 3 zu erteilen. Die Fahrtrouten .sind mit dem Chef der Grenzbrigade Küste abzustimmen. Die An-und Abmeldung erfolgt nach den Bestimmungen des § 44 Abs. 3. (10) Das Befahren der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik im Abschnitt Baren-dorf bis Groß-Klütz-Höved durch Fahrzeuge der Deutschen Demokratischen Republik ist untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Chefs der Grenzbrigade Küste. (11) Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 4 sind bei der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock, Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen des Abs. 7 sind über die Räte der Kreise beim Rat des Bezirkes Rostock zu i beantragen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigun-i gen erfolgt mit Zustimmung des Chefs der Grenzbrigade Küste. j § 41 * ' (1) Fahrzeuge der Küstenfischerei und des Rettungsdienstes sowie Sportboote dürfen an der offenen Küste nur auf den Liegeplätzen stationiert werden, die vom I Kat des Bezirkes Rostock nach Zustimmung durch den Chef der Grenzbrigade Küste bestimmt sind. Die Fahr-! zeuge müssen technisch zugeiassen und registriert sein. Sie sind vom Eigentümer bzw. Nutzer auf den Liege- plätzen so zu sichern, daß eine Benutzung durch unbe-j fugte Personen ausgeschlossen ist. 1 (2) Innerhalb des Schutzstreifens gemäß § 32 sind keine Liegeplätze einzurichten. §42 (1) Die Registrierung der Fahrzeuge der Küstenfischerei und des Rettungsdienstes sowie der Sportboote, die vom Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik bzw. von den dazu berechtigten gesellschaftlichen Organisationen technisch zugelassen sind, ist bei der für den Liegeplatz der Fahrzeuge zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu beantragen. (2) Die von der Deutschen Volkspolizei erteilte Regi-! striernummer und die Bezeichnung des Liegeplatzes j sind deutlich sichtbar an den Fahrzeugen anzubringen. §43 (1) Genehmigungen für die Fahrt mit Sportbooten gemäß § 40 Abs.l sind durch den Eigentümer bei der für I den Liegeplatz des Sportbootes zuständigen Dienststelle i der Deutschen Volkspolizei zu beantragen und nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Dienststelle zurückzu- geben. (2) Genehmigungen für Besatzungen von Fahrzeugen J der Küstenfischerei und des Rettungsdienstes sind durch den Leiter des Betriebes bzw. der Einrichtung bei der für den Liegeplatz des Fahrzeuges zuständigen Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises zu beantragen. Diese Genehmigungen verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. bei Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses. % (3) Die Leiter der Betriebe bzw. Einrichtungen sind verpflichtet, unverzüglich ungültige Genehmigungen einzuziehen und den zuständigen /Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise zu übergeben. §44 (1) Die Eigentümer oder Bootsführer von Fahrzeugen der Küstenfischerei und des Rettungsdienstes sowie von Sportbooten, die an der offenen Küste stationiert sind,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 489) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 489)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Untersuchungsorgane des Bruderorgans der Bulgarien und der durch. Mit den bulgarischen Genossen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Leiter der Hauptverwaltung Untersuchung des der Bulgarien und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung der Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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