Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 485

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 485 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 485); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 18. Juli 1972 4S5 (4) Die Festlegung der Anbaukulturen im Schutzstreifen bedarf der Zustimmung des zuständigen Kompaniechefs der. Grenztruppen, an der Staatsgrenze zu Westberlin des Kommandeurs des zuständigen Grenzregimentes, an der Küste des Kommandeurs des zuständigen Grenzbataillons. (5) Im Schutzstreifen ist der Weideauftrieb von Tieren nur auf festumzäunten Weideplätzen bzw. in ausbruchssicheren Koppeln gestattet. Die Einrichtung der Weideplätze bedarf der Zustimmung der im Abs. 4 genannten Kommandeure der Grenztruppen. §11 Im Schutzstreifen dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Straßen und Wege benutzt werden. I § 12 Das Zelten und Übernachten in Kraftfahrzeugen, Wohn- und Campingwagen im Schutzstreifen und in j der Sperrzone ist grundsätzlich verboten. Arbeitskräften kann die Übernachtung in Wohnwagen innerhalb von Ortschaften der Sperrzone durch den Leiter des zuständigen Volkspolizeikreisamtes gestattet werden. (1) ln den Grenzgewässern der Deutschen Demokratischen Republik und in deren Zuflüssen oder Verbindungen in der Sperr- und Grenzzone ist das Tauchen mit Tauchgeräten aller Art sowie das Fotografieren und Filmen unter Wasser verboten. (2) Grenzgewässer im Sinne dieser Anordnung sind: a) alle Binnengewässer, in denen die Staatsgrenze verläuft, die von der Staatsgrenze geschnitten werden oder an deren Ufer die Staatsgrenze verläuft; b) alle Gewässer im Schutzstreifen und c) die für einzelne Grenzgebiete als Grenzgewässer bezeichneten Gewässer. (3) In den inneren Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik ist das Tauchen mit Tauchgeräten nur in den durch den Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock im Einvernehmen mit dem Chef der Grenzbrigade Küste freigegebenen Gebieten und nur mit registrierten Tauchgeräten gestattet. (4) Für wissenschaftliche Institutionen können durch den Chef der zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei im Einvernehmen mit dem Kommandeur des zuständigen Grenzkommandos bzw. dem Chef der Grenzbrigade Küste zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. (5) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 3 gelten nicht bei Unterhaltungs- und Uberprüfungsarbeiten der Organe der Schiffahrt, der Betriebe der Schifffahrtsindustrie und der Wasserstraßen Verwaltungen. Vor 'Aufnahme dieser Arbeiten ist die Zustimmung des zuständigen Kompaniechefs der Grenztruppen, an der Staatsgrenze zu Westberlin des Kommandeurs des zuständigen Grenzregimentes und an der Küste des Kommandeurs des zuständigen Grenzbataillons einzuholen. Sofortmaßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen und zur Beseitigung anderer Gefahren und Störungen der Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet können unabhängig von der vorherigen Zustimmung des zuständigen Kommandeurs der Grenztruppen eingeleitet werden. §14 (1) Zur Wohnsitznahme in den Gemeinden des Schutzstreifens und der Sperrzone ist eine von den örtlich zuständigen Staatsorganen ausgestellte Zuzugsgenehmigung erforderlich. (2) Anträge zur Erteilung einer Zuzugsgenehmigung sind bei dem für den zukünftigen Wohnort zuständigen Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde schriftlich zu stellen.* Abschnitt II Bestimmungen über die Ordnung im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland §15 Entlang der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland besteht das Grenzgebiet aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone. §16 (1) Bürger, die auf Grund ihres Wohnsitzes im Grenzgebiet die Genehmigung zum Aufenthalt in der Sperrzone bzw. im Schutzstreifen erhalten haben, müssen bei der örtlich zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei gemeldet sein und in ihrem Personalausweis einen zum Aufenthalt in der Sperrzone bzw. im Schutzstreifen berechtigenden Registriervermerk besitzen. (2) Die Registriervermerke sind örtlich begrenzt und zeitlich befristet. §17 (1) Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb des Grenzgebietes und ihren ständigen Arbeitsplatz im Grenzgebiet haben, sowie Bürger, die ihren Wohnsitz in der Sperrzone haben und deren ständiger Arbeitsplatz sich im Schutzstreifen befindet, erhalten auf Antrag der Leiter der Betriebe und Einrichtungen von dem für den Arbeitsort zuständigen Volkspolizeikreisamt in ihrem Personalausweis zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes einen Genehmigungsvermerk. Die vorstehende Regelung gilt für Schüler ab 14 Jahren entsprechend. (2) Die Genehmigungsvermerke sind örtlich begrenzt und zeitlich befristet. (3) Die Leiter der Betriebe, Einrichtungen und Schulen sind verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses oder Wegfall der Gründe, die zur Ausstellung eines Genehmigungsvermerkes führten, das zuständige Volkspolizeikreisamt unverzüglich zu benachrichtigen. § 18 (1) Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb des Grenzgebietes haben und aus beruflichen oder persönlichen Gründen vorübergehend in das Grenzgebiet * § 6 der Verordnung vom 14. September tDOl outaat 8ie Shrm-kung des Wohnraumes (GBl II . 733. itn rttm der Anp*ssnssverwi4kung wn aa .ftuni 186S1. 33Si.Ifi ISJr.ffö S.3H3; Bkjt. Ute. ÜS3 Sk Hl,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen-Linien und Diensteinheiten Entscheidungen vorzubereiten, wie diese Aufgaben und Probleme insgesamt einer zweckmäßigen Lösungzugeführt werden sollen, welche politisch-operativen Maßnahmen im einzelnen notwendig sind.

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