Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 480

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 480 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 480); 480 Gesetzblatt Teil II Nr. 42 Ausgabetag: 14. Juli 1972 §8 Die Leiter der den beauftragten Organen übergeordneten Organe regeln in .Abstimmung mit der Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels (HO) und dem Verband der Konsumgenossenschaften der DDR spezifische Erfordernisse, wie Festlegungen zum zeitlichen Ablauf der einzureichenden Warenbezugsvorstellungen und zur Sicherung der Übereinstimmung mit dem terminlichen Ablauf der Erarbeitung der bezirklichen Versorgungspläne. Sie können für die Einreichung der Warenbezugsvorstellungen weitere Positionen insbesondere aus den Erzeugniskatalogen festlegen. §9 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme des § 7, der am 1. September 1972 in Kraft tritt. (2) Die Anordnung vom 10. März 1971 über die Planung und Kontrolle des Direktbezuges bei Industriewaren für den Bevölkerungsbedarf (GBl. II Nr. 36 S. 290) ist nur noch für die Abrechnung des Warenbezuges des Jahres 1972 anzuwenden. Sie tritt am 31. März 1973 außer Kraft. Berlin, den 1. Juni 1972 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber Anlage zu § 5 Abs. 2 vorstehender Anordnung 1. Konsumgütergroßhandelsbetriebe 2. Vereinigung Volkseigener Versand- und Warenhäuser CENTRUM mit ihren Warenhäusern und dem Versandhaus 3. Vereinigung INTERHOTEL mit ihren Hotels 4. Betriebe der Hauptdirektion Spezialhandel 5. Beschaffungsbetriebe der Hauptdirektion Wismut-Handel 6. Zentrales Konsum-Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“ mit seinen Waren- und Kaufhäusern sowie Versandhaus 7. Betriebe der Mitropa 8. Produktionsgenossenschaften des Handwerks Anordnung Nr. 2* über die Umlauffristen bei Margarine vom 30. Juni 1972 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird angeordnet: §1 Der § 1 der Anordnung vom 2. April 1968 über die Umlauffristen bei Margarine (GBl. II Nr. 33 S. 196) erhält folgende Fassung: „§1 (1) Die Umlauffrist für die Delikateßmargarine „Cama“ beträgt 24 Tage und für alle anderen Margarinesorten 16 Tage. (2) Innerhalb dieser Umlauffristen gemäß Abs. 1 müssen an den Großhandel die Delikateßmargarine „Cama“ spätestens 7 Tage, alle anderen Margarinesorten spätestens 4 Tage, und an den Einzelhandel die Delikateßmargarine „Cama“ spätestens 14 Tage, alle anderen Margarinesorten spätestens 8 Tage, nach dem Tag der Produktion bzw. nach der Auslagerung aus dem Kühlhaus ausgeliefert werden.“ §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 30. Juni 1972 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber * Anordnung (Nr. 1) vom 2. April 1968 (GBl. U Nr. 33 S. 196);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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