Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 469

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 469 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 469); Gesetzblatt Teil II Nr. 42 Ausgabetag: 14. Juli 1972 469 Übernahme themengebundener Grundmittel aus der Forschung und Entwicklung in die Produktion sowie Investitionen zur Realisierung von Neuerervorschlägen unabhängig von ihrer Höhe; c) zentrale Maßnahmen des Freien Deutschen Ge-werkschaftsbuhdes, vor allem zur Schaffung von Urlauberdörfern und Erholungsstätten. (3) Aus dem Leistungsfonds können Maßnahmen über das beauflagte Investitionsvolumen staatliche Plankennziffer „Investitionen (materielles Volumen)“ hinaus für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und für die sozialistische Rationalisierung finanziert werden, wenn durch Mobilisierung von Reserven die materiellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Dabei sind die eigenen Möglichkeiten zur Eigenproduktion von Rationalisierungsmitteln voll auszuschöpfen. (4) Im Interesse eines wirksamen Einsatzes der verfügbaren finanziellen Mittel des volkseigenen Betriebes ist es zulässig, im Rahmen des Planes der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen Maßnahmen aus Mitteln des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds zu finanzieren. (5) Aus dem Leistungsfonds sind keine Prämien zu zahlen. (6) Der Leistungsfonds ist auf das Folgejahr - übertragbar. (7) Die volkseigenen Betriebe, die einen Leistungsfonds bilden, haben bei der zuständigen Filiale der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik das Konto „Leistungsfonds“ zu führen. IV. Übergangsbestimmungen für 1972 §8 (1) Die volkseigenen Betriebe bilden den Leistungs-fönds ab 1. Juli 1972. Der Erfüllung der Zuführungsbedingungen bei der Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1972 ist das gesamte Jahr 1972 zugrunde zu legen. (2) Abweichend von den §§ 4 und 5 gilt für das Jahr 1972 folgendes: a) Die Ermittlung der Einsparungen aus der erzielten Senkung des spezifischen Verbrauchs an ausgewählten Rohstoffen, Materialien und Energie ist auf das jeweilige Ist des Jahres 1971 zu beziehen. b) Aus der Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse resultierende höhere Gewinne dürfen bis zur Höhe von 25 % zugeführt werden. (3) Die Finanzierung der Zuführungen zum Leistungsfonds im Jahre 1972 erfolgt aus dem den volkseigenen Betrieben verbleibenden Teil des überplanmäßig erwirtschafteten Nettogewinns. Reicht der verbleibende Teil des überplanmäßig erwirtschafteten Nettogewinns nach Abzug der zusätzlichen Zuführungen zum Prämienfonds dafür nicht aus, sind bis zur vollen Zuführung Mittel des Reservefonds oder des Gewinnfonds der volkseigenen Kombinate bzw. der WB einzusetzen. In begründeten Fällen kann der Direktor des volkseige- nen Kombinates bzw. der Generaldirektor der VVB eine teilweise Finanzierung zu Lasten der Nettogewinnabführung an den Staat beim Minister der Finanzen beantragen. (4) Für volkseigene Betriebe, bei denen eine erhebliche Verminderung des Arbeitszeitfonds der Produktionsarbeiter durch die Einführung der 40-Stunden-Ar-beitswoche und die Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern sowie die Verlängerung des Wochenurlaubs entsprechend den Rechtsvorschriften eintritt, können Sonderregelungen festgelegt werden. Die übergeordneten Leiter können entscheiden, daß die volkseigenen Betriebe den verminderten Arbeitszeitfonds bei der Ermittlung der Steigerung der Arbeitsproduktivität zum Zwecke der Berechnung der zulässigen Zuführung zum Leistungsfonds gesondert berücksichtigen. Dementsprechend können die volkseigenen Betriebe die Auswirkungen aus der Verminderung des Arbeitszeitfonds auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität der tatsächlichen Erfüllung der Arbeitsproduktivität zurechnen. V. Schlußbestimmungen §9 Diese Anordnung berührt nicht die Rechtsvorschriften über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds. Sie berührt auch nicht die Rechtsvorschriften über den Leistungsfonds in den naturwissenschaftlich-technischen Instituten, Forschungseinrichtungen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens. §10 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1972 in Kraft. Berlin, den 3. Juli 1972 Der Vorsitzende Der Minister der der Finanzen Staatlichen Plankommission I. V. Prof. Dr. Grünheid Böhm Staatssekretär Fiiianzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 3. Juli 1972 I. Geltungsbereich 1. Diese Richtlinie gilt für volkseigene Betriebe (einschließlich volkseigene Betriebe der Kombinate), Kombinate und Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), die den Industrieministerien, dem Ministerium für Bauwesen oder dem Staatssekretariat für Geologie bzw. den VVB dieser Bereiche unterstellt sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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