Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 455

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 455 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 455); Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 7. Juli 1972 455 sten Erfahrungen der Praxis mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere der Chemie, der Mechanisierung, der Melioration und Züchtung zur Erreichung hoher Ergebnisse in der Pflanzen- und Tierproduktion zu verbinden. Ausgehend davon enthält die große Mehrzahl der Zuschriften viele kluge Gedanken zur Verbesserung der Arbeit in den LPG, GPG, VEG und ihren kooperativen Einrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben sowie in den Betrieben der produktionsmittelliefernden Industrie und wissenschaftlichen Einrichtungen. Darunter fallen vor allem Vorschläge und Anregungen zur konsequenten Fortsetzung der sozialistischen Intensivierung, vor allem durch die weitere Chemisierung, Mechanisierung und umfassende Melioration. Hierbei geht es vor allem um die Nutzung aller Reserven und die Anwendung wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse für die Steigerung der Hektarerträge, eine wesentliche Erhöhung der Futterproduktion und die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse zur planmäßigen Versorgung der Bevölkerung; weiteren gesellschaftlichen Entwicklung, vor allem den schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden auf dem Wege der Kooperation, der Spezialisierung und Konzentration der Pro- ' duktion, der Entwicklung der ACZ als Basen der industriemäßigen Pflanzenproduktion, der Entwicklung kooperativer Abteilungen in der Pflanzenproduktion bis zur Herausbildung spezialisierter LPG in der Pflanzenproduktion sowie die Entwicklung der Zusammenarbeit in Kooperationsverbänden, besonders zur Verbesserung der Versorgung der Großstädte und Arbeiterzentren; Aus- und Weiterbildung insbesondere zur Sicherung des Kadernachwuchses für die industriemäßig produzierenden Einrichtungen der Pflanzen- und Tierproduktion und zur weiteren Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen. Ein großer Teil der Anträge und Vorschläge wurde der Redaktionskommission zur Ergänzung des Beschlußentwurfes übergeben, im Referat des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft auf dem XI. Bauernkongreß der DDR behandelt, bei der inhaltlichen Gestaltung der „agra 72“ berücksichtigt und in der ND-Diskussion „Kiebitzen und besser machen“ ausgewertet. Ein weiterer Teil der Vorschläge und Zustimmungserklärungen wird in erster Linie durch die aktive Arbeit der Genossenschaftsbauern und Arbeiter der volkseigenen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft mit tatkräftiger Unterstützung der Staats- und Wirtschaftsorgane, der gesellschaftlichen Organisationen und Wissenschaftler gelöst werden. Die Antragskommission schlägt vor, die Produktionsleitungen in den Kreisen und Bezirken zu beauftragen. daß sie die LPG, GPG, VEG, ihre kooperativen Einrichtungen und die volkseigenen Betriebe der Verarbeitungsindustrie und des Handels in enger Zusammenarbeit mic den zuständigen Staatsund Wirtschaftsorganen bei der Verwirklichung der Vorschläge an Ort und Stelle unterstützen. II. Ein großer Teil von Vorschlägen, Hinweisen und Anträgen wurde von den staatlichen Organen bereits bearbeitet. Das gilt insbesondere für folgende Schwerpunkte: 1. Von vielen Arbeitern und Genossenschaftsbauern wird zu den beim Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden auf dem Wege der Kooperation auftretenden neuen Fragen eine breitere Verallgemeinerung der besten Erfahrungen gefordert. Dazu werden eigene Gedanken dargelegt. Diese Fragen wurden durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in einem Entwurf des Musterstatuts für kooperative Einrichtungen der LPG, GPG, VEG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels zusammengefaßt, mit der Statutenkommission des RLN der DDR und hervorragenden Wissenschaftlern und Praktikern gründlich beraten und liegen den Delegierten und Gästen des XI. Bauerhkongresses der DDR vor. Die Antragskommission schlägt vor, diesen Entwurf des Musterstatuts auf der „agra 72“, auf den Bezirksbauemkonferenzen, in den LPG, GPG, VEG und ihren kooperativen Einrichtungen, in den volkseigenen Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Handels bis September 1972 zu diskutieren. Gedanken und Vorschläge zu diesem Entwurf sind dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (1157 Berlin, Köpenicker Allee 39/57) zuzuleiten. Nach Abschluß der Diskussion werden Maßnahmen eingeleitet, durch die das Statut staatliche Rechtskraft erhält. 2. In vielen Zuschriften wird die Frage aufgeworfen, wie zweckmäßigerweise bei Zusammenarbeit von Arbeitern und Genossenschaftsmitgliedern in einer zwischenbetrieblichen Einrichtung der LPG, GPG und VEG schrittweise zur einheitlichen Geldvergütung nach der Leistung übergegangen werden kann. Dazu hat das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine Richtlinie für den schrittweisen Übergang zur einheitlichen Geldvergütung nach der Leistung für Arbeiter und Genossenschaftsmitglieder in kooperativen Einrichtungen der Pflanzen- und Tierproduktion gemeinsam mit erfahrenen Praktikern erarbeitet. Der Entwurf dieser Richtlinie liegt den Delegierten und Gästen zur Beratung vor. 3. Vielfach wird der Hinweis gegeben, daß es erforderlich ist, in kooperativen Einrichtungen der LPG, GPG und VEG eigene Investitions- und Umlauffonds sowie Fonds für die Zahlung von Prämien und für kulturelle und soziale Zwecke zu bilden bzw. die Möglichkeit zu schaffen, daß im Interesse des weiteren schrittweisen Übergangs zur industriemäßigen Produktion gemeinsame Fonds gebildet werden können. Diese Vorschläge und Hinweise wurden durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in einer Richtlinie über die Bildung und Verwendung gemeinsamer Fonds der LPG, GPG, VEG und ihrer kooperativen Einrichtungen zusammengefaßt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Verhalten beenden. Art und Umfang dieser Aufforderung sind exakt zu dokumentieren, da sie für eine evtl. Feststellung der strafrechtliehen Verantwortlichkeit von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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