Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 442

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 442 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 442); Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 29. Juni 1972 442 eui eigenes Statut. Für den Verkehr zwischen den Ein-ricntungen und mit der Akademie gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung. V. Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Ehrungen §15 Sitzungen' und Tagungen (1) Die Sitzungen des Plenums werden auf der Grundlage des Arbeitsplanes vom Präsidenten der Akademie einberufen. Der Präsident kann Sondersitzungen des Plenums einberufen. (2) Die Akademie veranstaltet wissenschaftliche Tagungen, Kongresse und Symposien. §16 Veröffentlichungen Zur Verbreitung der Forschungsergebnisse und bester Produktionserfahrungen sowie zur Popularisierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gibt die Akademie wissenschaftliche Schriftenreihen, Einzelveröffentlichungen und Zeitschriften sowie Informationen heraus. §17 Verleihung von Würden, Titeln und Auszeichnungen (1) Die Würde des Ehrenpräsidenten kann einer Persönlichkeit, die sich in der Leitung der Akademie außerordentliche Verdienste erworben hat, auf Vorschlag des Plenums durch den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft verliehen werden. (2) Die Akademie kann besonders verdiente wissenschaftliche Mitarbeiter im Einvernehmen mit dem Minister für Land-, Forst- und Nährungsgüterwirtschaft auf Vorschlag' des Präsidiums durch den Präsidenten der Akademie zum Professor ernennen. Einzelheiten des Verfahrens sind in einer besonderen mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmten Ordnung der Akademie geregelt. (3) Die Akademie hat das Recht, wissenschaftliche Grade auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zu verleihen. Einzelheiten regelt die vom Präsidenten der Akademie in Abstimmung mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen erlassene Verfahrensordnung. (4) Die Akademie kann an Persönlichkeiten, die durch wissenschaftliche Leistungen in hervorragendem Maße zur Förderung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft beigetragen haben, die „Erwin-Baur-Me-daille" verleihen. Einzelheiten des Verfahrens sind in einer besonderen Ordnung geregelt. VI. Rechtsstellung und Vertretung im Rechtsverkehr §18 (1) Die Akademie ist juristische Person und hat ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokrati- schen Republik. Die Einrichtungen der Akademie arbeiten in der Regel nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Akademie führt ein Dienstsiegel. (2) Die Akademie wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten der Akademie vertreten. (3) Der Vizepräsident und die Direktoren der Akademie vertreten die Akademie im Rechtsverkehr im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und nach Maßgabe der ihnen vom Präsidenten erteilten Vollmachten. (4) Im Rahmen der ihnen schriftlich von den Vertretungsbefugten nach den Absätzen 2 und 3 erteilten Vollmachten können auch Mitarbeiter der Akademie und andere Personen die Akademie vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. VII. Schlußbestimmungen §19 (1) Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist berechtigt, durch Artordnung Änderungen des Statuts mit Ausnahme des § 4 Abs. 4 und § 9 i Abs. 1 vorzunehmen. (2) Der Präsident der Akademie erläßt die Geschäftsordnung, die Wahlordnung und andere erforderliche Ordnungen. §20 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: der Beschluß vom 30. März 1962 über die Arbeit der Agrarwissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr! 23 S. 217), das Statut der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (Anlage 2 zu vorstehendem Beschluß), die Anordnung (Nr. 1) vom 14. Mai 1964 zur Änderung des Statuts der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (GBl. II Nr. 60 S. 560), die Anordnung Nr. 2 vom 13. Februar 1968 zur Änderung des Statuts der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (GBl. II Nr. 25 S. 110). Berlin, den 6. Juni 1972 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ° Ewald. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraüe 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 M, Teil II 1.80 M und Teil III 0,75 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Kinzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263. Telefon: 42 46 41 Gesamthcrstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 442 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 442) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 442 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 442)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit realen Widersprüchen im Prozeß der weiteren rausbildung der sozialistischen Produktionsweise, der Entwicklung der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft und der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise unter den äußeren und inneren Realisierungsbedingungen des Sozialismus auftreten, in vielfältige Weise miteinander verflochten sind und Wirkungsgewicht beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen oder gesellschaftlichen Höhepunkten sowie zu weiteren subversiven Mißbrauchshandlungen geeignet sind. Der Tatbestand der landesverräterischen Anententätickeit ist ein wirksames Instrument zur relativ zeitigen Vorbeugung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners und feindlich-negativer Kräfte in der feindliche sowie andere kriminelle und negative Elemente zu sammeln, organisatorisch zusammenzuschließen, sie für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die ein heitliche Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X