Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 437

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 437 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 437); Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 29. Juni 1972 437 richtungen und die Transporttechnologie sowie die Errichtung von Container-Umschlagplätzen in Anschlußbahnen der Entwicklung eines effektiven Gütertransports entsprechen und die Bildung von wirtschaftlichen Ganz- oder Direktzügen in Anschlußbahnen ermöglichen; e) im Einverständnis mit dem Bezirkstransportausschuß unter Beachtung der Grundsätze der sozialistischen Rationalisierung der Transport-, Umschlag- und Lagerprozesse für volkswirtschaftlich unökonomische Anschlußbahnen mit geringem Transportvolumen die Betriebserlaubnis aufzuheben. Entscheidungen und Auflagen sind zu begründen und müssen gemäß § 11 eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. §7 Verantwortung der Rechtsträger oder Eigentümer der Bahnen (1) Der Bau, der Betrieb und die Instandhaltung der Bahnen müssen den Vorschriften dieser Verordnung und den gemäß § 10 dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen und Anordnungen sowie den Weisungen der Staatlichen Bahnaufsicht entsprechen. Soweit in diesen Rechtsvorschriften keine Festlegungen für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung enthalten sind, sind die dafür zutreffenden allgemeinen Rechtsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. (2) Für die Erfüllung der im Abs. 1 aufgeführten Forderungen tragen die Leiter der Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und sonstigen Einrichtungen die Verantwortung. Das gleiche gilt auch für leitende Mitarbeiter, wenn ihnen Verantwortung für die Bahnen übertragen wurde. III. Leitung §8 Unterstellung (1) Der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen untersteht dem Minister für Verkehrswesen und ist ihm für die Erfüllung der Aufgaben der Staatlichen Bahnaufsicht verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen ist gegenüber den Leitern der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen weisungsberechtigt. (3) ' Die Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen unterstehen dem Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen und den Präsidenten der Reichsbahndirektionen. Sie sind ihnen gegenüber für die Durchführung der Aufgaben der Staatlichen Bahnaufsicht verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Präsidenten der Reichsbahndirektionen haben die personellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Staatlichen Bahnaufsicht zu schaffen. Sie haben den Organen der Staatlichen Bahnaufsicht nur solche Aufträge zu erteilen, die nach dieser Verordnung zu den bahnaufsichtlichen Aufgaben gehören. (4) Die Präsidenten der Reichsbahndirektionen können die Aufhebung oder Abänderung von Entscheidungen der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen beim Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen beantragen. Der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen entscheidet über sicherheitstechnische Fragen endgültig. Über verkehrspolitische und verkehrstechnische Fragen entscheidet der Minister für Verkehrswesen. (5) Die Struktur und der Stellenplan der Staatlichen Bahnaufsicht werden vom Minister für Verkehrswesen festgelegt. (6) Die Begründung, Änderung oder Aufhebung der Arbeitsrechtsverhältnisse der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen, ihre Belobigung oder die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen sie ist durch den Präsidenten der Reichsbahndirektion in Übereinstimmung mit dem Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen durchzuführen. (7) Der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrewesen hat das Recht, Entscheidungen der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen aufzuheben. §9 Beirat . Beim Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen besteht ein Beirat aus Mitarbeitern der Staatlichen Bahnaufsicht, des Verkehrswesens, anderer staatlicher bzw. wirtschaftsleitender Organe sowie wissenschaftlicher Einrichtungen. Die Mitglieder des Beirates werden vom Minister für Verkehrswesen mit Zustimmung ihrer zuständigen Leiter berufen. Der Beirat berät Grundsatzfragen für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Bahnen. IV. Rechtsetzungsbefugnis, Rechtsmittel l und Ordnungsstrafbestimmungen §10 Rechtsetzungsbefugnis Durchführungsbestimmungen sowie Anordnungen im Rahmen der Aufgaben der Staatlichen Bahnaufsicht erläßt der Minister für. Verkehrswesen. §11 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen, gegen Auflagen und Weisungen gemäß § 6 Abs. 4 Buchst, b dieser Verordnung kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei der Stelle der Staatlichen Bahnaufsicht einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das für die Entscheidung zuständige Organ der Staatlichen Bahnaufsicht kann jedoch die Durchführung der ausgesprochenen Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig aussetzen. (4) Uber die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist vom Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht bei der Reiehsbahndirektion;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 437 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 437) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 437 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 437)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit nach dem Primat der Vorbeugung in dar politisch-operativen Arbeit im Sinnees darf nichts passieren durch die Aufdeckung und Aufklärung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz und Sicherheitsbeauftragten. Umfassende Nutzung der inoffiziellen Basis, besonders der Reisekader in das nichtsozialistische Ausland, zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten sollen und können durch die Prüfung von Verdachtshinweisen als Form der offiziellen staatlichen Untersuchungstätigkeit nicht ersetzt oder eingeschränkt werden.

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