Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 436 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 436); 436 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 29. Juni 1972 geforderten Bedingungen zu überprüfen und bei neuen Bahnen sowie bei Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnen und bei Rechtsträger- bzw. Eigentumswechsel die Betriebserlaubnis zu erteilen. Bei Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnen und bei Rechtsträger- bzw. Eigentumswechsel ist die Betriebserlaubnis erst zu geben, nachdem der Bezirkstransportausschuß die volkswirtschaftliche Notwendigkeit bestätigt hat; f) die sichere und effektive Durchführung des Bahnbetriebes, die Instandhaltung der Bahnanlagen, Fahrzeuge und Rangiermittel sowie die intensive Nutzung dieser Grundfonds zu kontrollieren. II. Verantwortung und Arbeitsweise §3 Organe der Staatlichen Bahnaufsicht (1) Die Aufgaben der Staatlichen Bahnaufsicht sind wahrzunehmen: a) von der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen und ihren Fachsektoren für Betriebs-, Bau- bzw. Maschinentechnik; b) von der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen. (2) Für die einheitliche Arbeitsweise der Organe der Staatlichen Bahnaufsicht gemäß Abs. 1 Buchstaben a und b ist der Leiter der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen verantwortlich. §4 Verantwortung der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen Die Staatliche Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen ist insbesondere verantwortlich für a) die Entwicklung von Grundsätzen für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Bahnen; b) die Genehmigung der Bau- und Betriebsart maschinentechnischer Anlagen und Fahrzeuge, von Regelanordnungen sowie Sonderkonstruktionen im Gleisbau, neuer Bauarten und Grundschaltungen von sicherungstechnischen Anlagen; c) die Anleitung und Kontrolle sowie für die Koordinierung der Tätigkeit der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen. §5 Verantwortung der Staatlichen Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen Die Staatliche Bahnaufsicht bei den Reichsbahndirektionen ist insbesondere verantwortlich für die a) bahnaufsichtliche Prüfung der Projektierungsunterlagen für die Gestaltung bzw. Rekonstruktion der Bahnen; b) Prüfung der Unterlagen zur Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen und Rangiermitteln ; c) bahntechnischen Abnahmen und die Erteilung der Genehmigung zur Inbetriebnahme der Anlagen und Fahrzeuge; d) Ausbildung, Prüfung und Bestätigung der Anschlußbahnleiter sowie die Prüfung der Triebfahrzeugpersonale ; e) Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Bahnen zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin im Bahnbetrieb sowie für die Anleitung der Leiter der Bahnen. §6 Arbeitsweise, Pflichten und Rechte (1) Die Staatliche Bahnaufsicht führt ihre Aufsichtsund Kontrollpflicht unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und sonstigen Einrichtungen für ihre Anlagen nach den Grundsätzen dieser Verordnung durch. (2) Die Staatliche Bahnaufsicht hat die Leiter der Bahnen bei der Entwicklung einer effektiven Personenbeförderung in den Städten und Ballungsgebieten und bei der Lösung der Aufgaben zur Formierung rationeller und geschlossener Transportketten in Verflechtung mit den innerbetrieblichen Transport-, Umschlag- und Lagerprozessen der Betriebe mit Anschlußbahnen zu unterstützen. Bei der Vorbereitung der sich hierbei ergebenden Grundsatzfragen hat die Staatliche Bahnaufsicht mit den beteiligten zentralen und örtlichen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen zusammenzuarbeiten. (3) Die Staatliche Bahnaufsicht kann zur Lösung ihrer Aufgaben Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn der im § 1 genannten Bahnen sowie aus wissenschaftlichen Einrichtungen des Verkehrswesens einbeziehen. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung ihrer zuständigen Leiter zur Lösung von Grundsatzfragen und anderen Aufgaben zeitweilig herangezogen werden. Die Leiter sind verpflichtet, die Staatliche Bahnaufsicht bei der Durchführung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. (4) Die Staatliche Bahnaufsicht hat zur Durchführung ihrer Aufgaben bei Wahrung des Geheimnisschutzes das Recht, a) von den Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und von wissenschaftlichen Einrichtungen Auskünfte einzuholen, Stellungnahmen, Gutachten und Berichte anzufordern sowie Einsicht in deren Unterlagen zu nehmen; die Bahnanlagen und Fahrzeuge der Bahnen zu betreten und deren Verkehrsmittel unentgeltlich zu benutzen; b) den Rechtsträgern oder Eigentümern der Bahnen Auflagen und Weisungen zur Einhaltung der für den Bau und Betrieb dieser Bahnen erlassenen Rechtsvorschriften, zur Wahrung des Gesundheitsund Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit sowie zur Einhaltung von Ordnung und Disziplin zu erteilen; c) Gefahrenstellen zu sperren und die Einstellung des Betriebes der Bahn ganz oder teilweise zu veranlassen, wenn die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet ist; d) in Abstimmung mit dem Bezirkstransportausschuß zu fordern, daß bei der technischen und technologischen Gestaltung neuer und zu rekonstruierender Anschlußbahnen die Bahnanlagen, die Fahrzeuge, die Rangiermittel, die Be- und Entiadeein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin befindliche Agenturen realisieren zu lassen; ist ein besonders enges Zusammenwirken mit dem Menschenhändler RAHIM zu verzeichnen. Unabhängig davon werden von der eigenständig Ausschleusungen organisiert.

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