Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 435

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 435 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 435);  MO GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1972 Berlin, den 29. Juni 1972 Teil II Nr. 38 Tag Inhalt Seite 2. 6. 72 Verordnung über die Staatliche Bahnaufsicht Bahnaufsichtsverordnung 435 6.6.72 Verordnung über das Statut der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik 438 Verordnung Uber die Staatliche Bahnaufsicht Bahnaufsichtsverordnung vom 2. Juni 1972 Zur Festlegung der Aufgaben, Verantwortung, Arbeitsweise, Rechte und Pflichten der Staatlichen Bahnaufsicht wird folgendes verordnet: I. Stellung und Aufgaben §1 Stellung (1) Die Staatliche Bahnaufsicht ist das staatliche Auf-sichts- und Kontrollorgan zur Durchsetzung der staatlichen Interessen auf dem Gebiet der Personenbeförderung bzw. des Gütertransports auf a) Straßenbahnen b) U-Bahnen c) Kleinbahnen d) Pioniereisenbahnen e) Anschlußbahnen f) Bahnen von Dienststellen der Deutschen Reichsbahn. die den Charakter von Anschlußbahnen haben g) Bahnen, auf die Schienenfahrzeuge mittels Straßenrollfahrzeuge übergehen (nachstehend Bahnen genannt). (2) Der Minister für Verkehrswesen ist für die Staat liehe Bahnaufsicht verantwortlich. (3) Die Staatliche Bahnaufsicht erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften sowie der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte, die in Verwirklichung des demokratischen Zentralismus zur Durchsetzung einer einheitlichen Verkehrspolitik und der Entwicklung des Verkehrs in ihren Ter- . ritorien gefaßt werden. (4) Das Zusammenwirken der Staatlichen Bahnaufsicht mit staatlichen Organen und Einrichtungen, insbesondere mit den Transportausschüssen, den Organen der Staatlichen Bauaufsicht sowie der Technischen Überwachung der Deutschen Demokratischen Republik wird durch Rechtsvorschriften geregelt. (5) Der Minister für Verkehrswesen ist ermächtigt, für die Bahnen, die besonderen Bedingungen unterliegen, ergänzende Bestimmungen zu dieser Verordnung festzu legen. §2 Grundsätzliche Aufgaben Die Staatliche Bahnaufsicht hat durch Anleitung und Kontrolle darauf einzuwirken, daß die Bahnendentspre-chend der Entwicklung effektiver Transport- und Beförderungssysteme, den Erfordernissen der sozialistischen Volkswirtschaft und den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik rationalisiert, effektiv gestaltet, betrieben und instand gehalten werden. Die Staatliche Bahnaufsicht hat a) Grundsätze für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Bahnen zu erarbeiten und bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, insbesondere DDR- und Fachbereich-Standards, die auf die technische Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie auf den Bau und die Instandhaltung der Bahnanlagen und Fahrzeuge der Bahnen Einfluß haben, mitzuwirken; b) über die Gestaltung von Bahnanlagen bei Neubau oder Veränderung zu entscheiden und bei der Errichtung von Bauten in der Nähe der Bahnen mitzuwirken. Die Zustimmung der Staatlichen Bahnaufsicht zum Bau neuer Anschlußbahnen und zu wesentlichen Erweiterungen bestehender Anschlußbahnen ist erst zu geben, nachdem der Bezirkstransportausschuß auf der Grundlage des vom Investitionsauftraggeber vo'rgelegten ökonomischen Nachweises die volkswirtschaftliche Notwendigkeit bestätigt hat; c) bei Anschlußbahnen die Wagenübergabestelle festzulegen und in Übereinstimmung mit dem Transportausschuß zu entscheiden, welcher Anschließer die Betriebsführung zu übernehmen hat und welche Betriebshandlungen die Deutsche Reichsbahn hinter der Wagenübergabestelle durchführt; d) bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Rangiermitteln sowie bei der Bilanzierung der Gleisbaukapazität mitzuwirken und über die zweckmäßige Gestaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen sowie über die zu verwendenden Oberbauformen zu entscheiden; e) neue oder veränderte Bahnanlagen, Fahrzeuge und Rangiermittel bahntechnisch abzunchmen, die Einhaltung der für die Aufnahme des Bahnbetriebes;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit in der Untersuchungshaftan- stalt und nur Erarbeitung von Leitervorlagen. Ein weiterer entscheidender Schwerpunkt zur Verhinderung von Geiselnahmen ist die enge Zusammenarbeit des Leiters der Untersuchungshaftanstalt mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der GewahrsamsOrdnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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