Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 413

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 413 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 413); Gesetzblatt Teil II Nr. 36 Ausgabetag: 20. Juni 1972 413 Berechnung des Stipendiums entsprechend Abs. 1 nach den monatlichen Nettodienstbezügen im letzten Dienstjahr des aktiven Wehrdienstes. (3) Ehemalige Berufssoldaten, die nicht unmittelbar nach dem aktiven Wehrdienst das Studium aufnehmen und nicht unter Abs. 2 fallen, erhalten ein Stipendium in Höhe von 70 % ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aus dem Arbeitsrechtsverhältnis des letzten Kalenderjahres vor Aufnahme des Studiums, jedoch höchstens 900 M und mindestens 500 M. § 8 (1) Die Qualifikation als Facharbeiter „Berufskraftfahrer“ können Angehörige der Nationalen Volksarmee nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst in einer verkürzten Ausbildung erwerben, wenn sie die Fahrerlaubnis besitzenfim Kfz.-Dienst oder als Rad-SPW-Fahrer eingesetzt waren, regelmäßig an der festgelegten Spezialausbildung teilgenommen haben und zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst im Besitz des Klassifizierungsabzeichens sind. (2) Die Ausbildungsergebnisse sind mit je einer Note für die theoretische und praktische Ausbildung zu bewerten. Der Benotung sind die erreichten Ergebnisse bei der Klassifizierungsprüfung zugrunde zu legen. Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung der Entlassungsdienststelle der Nationalen Volksarmee (Anlage 3). (3) Die von der Entlassungsdienststelle der Nationalen Volksarmee ausgestellte Bescheinigung ist Voraussetzung für die Einstellung als Berufskraftfahrer. Die Bescheinigung verliert 1 Jahr nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit, sofern innerhalb dieses Zeitraumes kein Arbeitsrechtsverhältnis als Berufskraftfahrer aufgenommen wird und keine Anmeldung für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer an staatlichen Bildungseinrichtungen zur Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erfolgte. (4) Den ehemaligen Armeeangehörigen, die die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen, müssen Kenntnisse der Lehrfächer Betriebsökonomik Grundlagen der Elektronik Fachzeichnen und Werkstoffkunde vermittelt werden. (5) Hat der aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Angehörige der Nationalen Volksarmee bereits einen technischen Ausbildungsberuf erlernt, ist auf der Grundlage der Prüfungsordnung* die Ausbildung nur für solche berufsbedingten Lehrfächer erforderlich, für die noch kein Abschluß vorliegt. (6) Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer an einer' staatlichen Bildungseinrichtung zur Aus- und Weiterbildung der Werktätigen schließt die Facharbeiterprüfung ein. Die Facharbeiterprüfung erstredet sich auf a) eine schriftliche Hausarbeit und ihre Verteidigung, b) Abschlußprüfungen zu den in der Ausbildung vermittelten Lehrfächern. (7) Die während der Facharbeiterprüfung erreichten Einzelzensuren und die auf der Bescheinigung gemäß Anlage 3 bestätigten Ausbildungsergebnisse sind in das Facharbeiterzeugnis einzutragen. * Zur Zeit gilt § 11 der Prüfungsordnung vom 31. Juli 1970 (GBl. II Nr. 72 S. 511). (8) Die Festlegung der Gesamtzensur erfolgt auf der Grundlage der Prüfungsordnung. Im Lehrfach Betriebsökonomie erfolgt die Bewertung der berufstheoretischen und der berufspraktischen Ausbildung mit je einer Zensur. § 9 (1) Den Angehörigen der Volksmarine wird auf dem Gebiet der Seefahrt* anerkannt: a) die Seefahrtszeit und die erworbene Qualifikation; b) die Dienstzeit als Soldat auf Zeit (Soldaten- und Unteroffiziersdienstgrade) in Verwendungen der seemännischen und Maschinenlaufbahnen bei nachgewiesener ISmonatiger praktischer Seefahrtszeit als teilweise Berufsausbildung als Vollmatrose bzw. als Vollmatrose im Schiffsbetriebsdienst. Zur Ablegung der Facharbeiterprüfung als Vollmatrose der Handelsschiffahrt bzw. Hochseefischerei ist ein 6monatiger Einsatz als Decksmann erforderlich; c) die Dienstzeit als Soldat auf Zeit (Soldaten- und Unteroffiziersdienstgrade) in nachrichten- und funktechnischen Verwendungen als vollwertige Berufsausbildung in den entsprechenden Ausbildungsberufen ; d) die Dienstzeit als Soldat auf Zeit/Unteroffizier in den seemännischen und den Maschinenlaufbahnen sowie als Soldat auf Zeit (Soldaten- und Unteroffiziersdienstgrade) in der Verwendung Funk als Voraussetzung zum Erwerb entsprechender Befähigungszeugnisse für den nautischen und technischen Dienst auf Fahrzeugen in der Seefahrt (nachstehend Befähigungszeugnisse genannt); e) die Dienstzeit als Berufssoldat/Unteroffizier in den seemännischen und den Maschinenlaufbahnen als Voraussetzung zum Erwerb entsprechender Befähigungszeugnisse ; f) das Zeugnis der ehemaligen Offiziersschule und der Offiziershochschule der Volksmarine für den Erwerb der Befähigungszeugnisse. (2) Für den Erwerb der Befähigungszeugnisse sind die in den Anlagen 1 und 2 festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen. (3) Soweit die Voraussetzungen, die zum Erwerb von Befähigungszeugnissen entsprechend den. Anlagen 1 und 2 führen, während des aktiven Wehrdienstes erfüllt werden, sind darüber die entsprechenden Bescheinigungen auf Antrag des Bewerbers bis zur Entlassung aus dem Wehrdienst durch die Kommandeure der Verbände/Gleichgestellte oder nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst durch die Leiter der Wehrkreiskommandos auszustellen. § 10 (1) Für Berufssoldaten der Volksmarine, die beabsichtigen, nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst eine entsprechende Tätigkeit auszuüben, sind an der Ingenieurhochschule für Seefahrt Warnemünde Wustrow bei Bedarf Möglichkeiten zu schaffen, die in den Anlagen 1 und 2 genannten Zusatzprüfungen abzulegen. Dabei ist, unabhängig von der Studienform, entsprechend Abs. 5 zu verfahren. Für die Dauer des Direktstudiums an der Ingenieurhochschule für See- * Anordnung vom 21. Januar 1972 über die Besetzung der Fahrzeuge in der Seefahrt und den Sicherheitsdienst an Bord Seeschiffsbesetzungsordnung (Sonderdruck Nr. 727 -des Gesetzblattes);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 413 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 413) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 413 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 413)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der nhe führen gründlich zu prüfen und mit Entscheidungsvor lägen den Leitern der Hauptabteilungen selbstän digen Abteil Bezirksverwaltungen zur Bestätigung einzureichen.

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