Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 398

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 398 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 398); Gesetzblatt Teil II Nr. 35 Ausgabetag: 16. Juni 1972 Die Beratungsdienste haben zu sichern, daß die Bürger an Ort und Stelle sach- und fachkundig durch erfahrene Meister oder Bauhandwerker bei der Vorbereitung bzw. der Durchführung der Eigenleistung beraten werden. Im Rahmen einer breit angelegten Arbeit mit qualifizierten Kadern des Bauwesens, insbesondere mit den Angehörigen der technischen Intelligenz im Bauwesen, sind Patenschaften in den Wohngebieten zu organisieren mit dem Ziel der fachlichen Beratung bauwilliger Bürger. Diese Tätigkeit ist durch moralische und materielle Anerkennung zu fördern. Verantwortlich: Minister für Bauwesen Vorsitzende der Räte der Bezirke Vorsitzende der Räte der Kreise Termin: ab sofort und laufend Organisierte Hilfe durch Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe Die in den Betrieben der Industrie- und Landwirtschaft vorhandenen Reserven sind mit für die Verbesserung der Wohnbedingungen der Arbeiter einzusetzen. Insbesondere kommt es beim Neubau und der Erweiterung von Eigenheimen darauf an, durch die Hilfe von Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben sowie Verkehrsbetrieben solche Bau- und Transportleistungen durchzuführen, die von den Bürgern nicht in Eigenleistung erbracht werden können und für deren Durchführung die in der Bauwirtschaft vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Das gilt besonders für Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation sowie für den Einsatz der in den Betrieben vorhandenen Autokrane, Transportmittel und anderer geeigneter technischer Hilfsmittel. Die betriebliche Hilfe soll auch mit zur Senkung des finanziellen Aufwandes der Arbeiter für ihr Eigenheim führen. Zur wirksamen Hilfe für die Arbeiter durch Betriebe wird festgelegt: Die staatlichen Organe haben die Hilfe der Betriebe bei der Verbesserung der Wohnbedingungen ihrer Arbeiter, insbesondere beim Neu- und Erweiterungsbau von Eigenheimen, intensiv zu fördern. Sie haben dafür zu sorgen, daß Hilfeleistungen auf der Basis von Vereinbarungen zwischen den Betrieben und den Arbeitern geregelt werden. Verantwortlich: Vorsitzende der Räte der Bezirke und Kreise In allen Bezirken sind Beispiele zu schaffen, wie die betriebliche Hilfe beim Eigenheimbau zu organisieren ist und welche baulichen Lösungen anzuwenden sind, um sowohl die Vorzüge des individuellen Wohnens als auch Bauland und Erschließungseinrichtungen intensiv zu nutzen. Dazu sind Bebauungsformen wie z. B. das zweigeschossige Reihen- oder Gruppenhaus besonders geeignet. Diese Bebauungsform schafft auch gute Bedingungen für eine effektive betriebliche Hilfe. Verantwortlich: Vorsitzende der Räte der Bezirke und Kreise 1. Halbjahr 1973 6. Zur Planung und Kreditierung Durch die Staatliche Plankommission sind in Zusammenarbeit mit den Räten der Bezirke bis zum 30. Juni 1972 die im Volkswirtschaftsplan 1972 und in den staatlichen Aufgaben für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1973 vorgesehenen Investitionen für den Eigenheimbau aus den Investitionen der Räte der Bezirke für die Ratsbereiche ohne Eigenerwirtschaftung auszugliedern. Für 1972 sind sie zu den Fonds „Bauaufkommen für Baureparaturen und sonstige Baumaßnahmen“ umzusetzen. Für 1973 ist durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission eine Regelung zu treffen, wonach der Eigenheimbau in der Planung und Planabrechnung gesondert ausgewiesen wird. Die Räte der Bezirke und Kreise lenken die Initiative der Bürger, Betriebe und Genossenschaften auf die Übererfüllung der geplanten Eigenheime im Rahmen der in diesen Fonds verfügbaren Baukapazitäten und der möglichen Materialbereitstellung bei gleichzeitiger Sicherung der im Plan festgelegten Baureparaturen für den Wohnbereich. Die Räte der Bezirke unterbreiten mit den Planentwürfen zum Volkswirtschaftsplan 1973 Vorschläge für die Größenordnung des Eigenheimbaues im Jahre 1973. Verantwortlich: Vorsitzender der Staatlichen Plankommission Vorsitzende der Räte der Bezirke und Kreise Der Minister der Finanzen hat zu gewährleisten, daß für den Bau und die Erweiterung von Eigenheimen auf Initiative der Bevölkerung und über den Plan hinausgehend ebenfalls Kredite gemäß der Verordnung vom 24. November 1971 über die Förderung des Baues von Eigenheimen ausgereicht werden. Verantwortlich: Minister der Finanzen Termin: ab sofort 7. Zur Verbesserung der Versorgung mit Baumaterialien Die Materialversorgung für den Eigenheimbau ist wie folgt zu organisieren : Das Netz und die Leistungsfähigkeit der Kundenberatungsbüros der WH Baumaterialien sind zu erweitern, um eine umfassende Beratung mit den Bürgern über den effektiven Einsatz der Baumaterialien, einschließlich des Einsatzes von Fertigteilhäusern, zu gewährleisten. Es ist zu sichern, daß Bürger, die im Besitz einer Baugenehmigung sind, mit dem für sie zuständigen Kundenberatungsbüro einen Vertrag über die komplette Materialbereitstellung und Lieferung abschließen können. Zur Durchsetzung der komplexen Versorgung für den Eigenheimbau sind in den Baustoffversorgungsbetrieben die materiellen Voraussetzungen zu schaffen. Verantwortlich: Minister für Bauwesen Termin: 2. Halbjahr 1972 Zur komplexen Versorgung des Eigenheimbaues auf der Grundlage der durch die Baustoffversorgungsbetriebe abgeschlossenen Verträge mit dem Bürger haben die an der Versorgung beteiligten Termin:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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