Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 384

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 384 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 384); 384 Gesetzblatt Teil II Nr. 34 Ausgabetag: 9. Juni 1972 §2 Die Industrieminister haben zu gewährleisten, daß die ihnen zugeordneten neugebildeten volkseigenen Betriebe gleichfalls die verkürzte Nomenklatur der staatlichen Plankennziffern und volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern gemäß Anlage, Ziff. 10 und der ökonomischen Planinformation gemäß Anlage, Ziff. 11 anwenden. Sie haben zu sichern, daß in diesen Betrieben keine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes eintritt. §3 (1) Die Minister und anderen Leiter zentraler Staatsorgane sowie die Leiter der ihnen nachgeordneten Organe sind nicht berechtigt, den Umfang der Kennziffern für die Planung und Bilanzierung in den im § 1 genannten Bereichen zu erweitern. (2) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. Kreise und die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind berechtigt, a) gegenüber den ihnen unterstellten Betrieben weitere Reduzierungen an Kennziffern für die einzureichenden Planentwürfe und Planinformationen festzulegen. In diesen Fällen haben sie für die betreffenden Kennziffern eigene Berechnungen bzw. Einschätzungen vorzunehmen; b) gegenüber Kombinaten und ausgewählten Betrieben, jedoch nicht gegenüber neugebildeten volkseigenen Betrieben, weitere planmethodische Anforderungen an die Ausarbeitung des Planentwurfes im Rahmen der Anordnung vom 15. Februar 1972 über die Methodik zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1973 zu stellen. Solche Erweiterungen sind im Planentwurf an die Staatliche Plankommission bzw. das fachlich zuständige Ministerium nicht auszuweisen. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 25. Mai 1972 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Nr. 2 Spezielle Festlegungen für die Ausarbeitung der Planentwürfe zum Volkswirtschaftsplan 1973 Die Ausarbeitung der Planentwürfe zum Volkswirtschaftsplan 1973 erfolgt auf der Grundlage der Anordnung vom 15. Februar 1972 über die Methodik zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1973 (Sonderdruck Nr. 726 des Gesetzblattes)* entsprechend dem nachstehend festgelegten vereinfachten und im Umfang reduzierten Verfahren: 1. Es ist die Nomenklatur der staatlichen Plankennziffern und volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern gemäß Ziff. 10 dieser Anlage anzuwenden. * Im folgenden „Planmethodik 1973“ genannt. 2. Für die Betriebe gemäß § 1 Abs. 1 der Anordnung ist die komplexe ökonomische Planinformation (OP) gemäß Ziff. 11 dieser Anlage mit der Signiernummer 19 einzureichen. (Alle anderen volkseigenen Betriebe und Kombinate reichen die ökonomische Planinformation entsprechend den Festlegungen in der Planmethodik 1973 S. 27 bis 29 ein.) Für die Einreichung der ÖP an die Staatliche Plankommission und das Ministerium der Finanzen gelten die Festlegungen im Abschnitt II Ziff. 1.1. bis 2.2. der Planmethodik 1973 (S. 27 bis 34) ; sofern dort eine Einreichung getrennt nach den Signiernummern festgelegt ist, sind außerdem die aufbereiteten ÖP mit der Signiernummer 19 einzureichen. 3. Von allen neugebildeten volkseigenen Betrieben sind die Angaben für das Basisjahr nur für die materiellen und personellen Kennziffern zu berechnen. Bei den finanziellen Kennziffern dieser Betriebe, einschließlich der Kennziffern Lohnfonds, Prämienfonds und Kultur- und Sozialfonds, sind keine Basisdaten zu berechnen. 4. Von den volkseigenen Betrieben gemäß § 1 Abs. 1 der Anordnung sind für Wissenschaft und Technik grundsätzlich folgende Aufgaben zu planen: die technischen und organisatorischen Maßnahmen und Aufgaben zur Neu- und Weiterentwicklung der Erzeugnisse und Produktionstechnologien sowie deren Überleitung in die produktive Nutzung und die Maßnahmen zur Rationalisierung bestehender Arbeits- und Produktionsprozesse bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, die Aufgaben für die Neuerer (Betriebe, die staatliche Aufgaben für Wissenschaft und Technik erhalten haben, erarbeiten den Planentwurf Wissenschaft und Technik entsprechend Abschnitt IV Ziff. 1 der Planmethodik 1973 - S. 73.) 5. Für Investitionsvorhaben ist der Vordruck 0724 1 K zu verwenden. Die den Betrieben übergeordneten Organe reichen die Titellisten der Investitionen, bestehend aus einem Deckblatt (Vordruck 0725) den Vordrucken 0724 1 K für die einzelnen Investitionsvorhaben gemäß den in der Planmethodik 1973 festgelegten Wertgrenzen an die jeweils übergeordneten staatlichen Organe ein. Die Übersicht über die territoriale Verteilung der materiellen Investitionen ist nur auszuarbeiten, wenn Investitionen in Betriebsteilen außerhalb des Bezirkes, in dem der Stammbetrieb seinen Sitz hat, durchgeführt werden. Für die Betriebe des Bauwesens und deren übergeordneten Organe gelten die Festlegungen im Abschnitt IV Ziff. 2 der Planmethodik 1973 (S. 81). 6. Für die lieferseitige Bilanzinformation der bezirksgeleiteten Industrie und der Betriebe des Bauwesens gemäß § 1 Abs. 1 der Anordnung gilt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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