Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 380

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 380 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 380); 380 Gesetzblatt Teil II Nr. 34 Ausgabetag: 9. Juni 1972 (2) Die bei Uber- bzw. Unterbietung und bei Über-bzw. Untererfüllung des Nettogewinns in der Verordnung festgelegte Veränderung des Prämienfonds um 0,5% je Prozent Abweichung vom beauflagten Nettogewinn ist auch bei Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes anzuwenden. (3) In Ausnahmefällen können die Leiter der übergeordneten Organe entscheiden, daß als Berechnungsgrundlage für die Veränderung des Prämienfonds anstelle der prozentualen Abweichung vom beauflagten Nettogewinn bzw. Verlust die Abweichung in Markbeträgen zugrunde zu legen ist. Das gilt, wenn der geplante Gewinn bzw. Verlust (in Mark) eines Betriebes so gering ist, daß eine- geringfügige Abweichung in Mark zu hohen Prozentsätzen der Über- bzw. Unterbietung oder Über- bzw. Untererfüllung führen würde oder in einem Betrieb im Prozeß der Planausarbeitung bzw. Plandurchführung sich gegenüber der staatlichen Aufgabe ein Verlust in einen Gewinn oder ein Gewinn in einen Verlust umwandelt. In diesen Fällen kann festgelegt werden, daß die Erhöhung bzw. Verminderung des Prämienfonds bis zu 10% der Abweichung (in Mark) vom beauflagten Nettogewinn bzw. Verlust beträgt. (4) Die Erfüllung der staatlichen Auflagen Export nach Wirtschaftsgebieten ist auf der Grundlage des Formblattes S 113 nachzuweisen. (5) In die Berechnung der Höchstzuführung zum Prämienfonds je Arbeiter und Angestellten (VbE) ist die Anzahl der Lehrlinge (im Verhältnis 3 Lehrlinge = 1 VbE) einzubeziehen. (6) Können volkseigene Betriebe, deren übergeordnetes Organ keinen Gewinn- oder Reservefonds bildet, die Zuführung zum Prämienfonds in Höhe von 80% des geplanten Betrages nicht vornehmen, so kann die Zuführung aus anderen dem Gewinn- oder Reservefonds entsprechenden Fonds des übergeordneten Organs erfolgen, wie z. B. Fonds der örtlichen Volksvertretungen oder dem Verfügungsfonds der Minister. Bei Betrieben, die den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehen, erfolgt die Zuführung aus dem sich beim Wirtschaftsrat des Bezirkes insgesamt ergebenden Überplangewinn. Reicht dieser nicht aus, erfolgt die Zuführung zu Lasten der. Nettogewinnabführung an den Staat bzw. aus Fondsstützungen. Zu § 5 Abs. 2 der Verordnung: §4 (1) Im Betriebskollektivvertrag ist darzustellen, wie sich die Entwicklung des Prämienfonds in Abhängigkeit von der Erfüllung der Planaufgaben des Betriebes vollzieht. Weiterhin sind im Betriebskollektivvertrag zu vereinbaren der Verwendungszweck einschließlich der Überführung von Prämienmitteln in den Kultur-, Sozial-und Prämienfonds der Betriebsberufsschulen und Lehrlingsausbildungsstätten, die Grundsätze der Differenzierung des Anteils der Bereiche und Produktionsabschnitte am Prämienfonds des Betriebes entsprechend ihrem Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Effektivität, die Grundsätze zur Auswahl von Leistungskriterien für die Bereiche, Produktionsabschnitte und für die einzelnen Werktätigen, die Verantwortung für die Festlegung und Überarbeitung der Leistungskriterien entsprechend den wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Anforderungen an die Vervollkommnung der Produktion, die Prinzipien für die Prämiierung und die ideelle Anerkennung. (2) Für die auftragsgebundene Prämie sind die Bedingungen und Höhe mit der betrieblichen Gewerkschaftsleitung zu vereinbaren. Dabei sind die volkswirtschaftliche Bedeutung der wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Zielstellung und die Etappen des zeitlichen Ablaufs des Auftrages zu berücksichtigen. Die Zahlung dieser Prämie setzt die erfolgreiche Verteidigung und Realisierung der Ergebnisse sowie die leistungsgerechte Festlegung des Anteils des einzelnen Werktätigen an der Kollektivprämie voraus. Die auftragsgebundene Prämie kann an die Stelle der Jahresendprämie treten bzw. kombiniert mit ihr angewen-dst werden. Zu § 6 der Verordnung: §5 (1) Als begründete Ausnahmefälle für eine anteilige Zahlung von Jahresendprämie gelten: Berufung oder Wahl in hauptamtliche Funktionen staatlicher Organe oder gesellschaftlicher Organisationen, Aufnahme des Ehrendienstes in den bewaffneten Organen der DDR; Wiederaufnahme einer Tätigkeit nach Beendigung des Ehrendienstes, Aufnahme eines Direktstudiums an einer Hochoder Fachschule bzw. Aufnahme einer Tätigkeit nach Abschluß des Studiums, Arbeitsplatzwechsel auf Grund gesellschaftlicher Erfordernisse, Beendigung der Berufstätigkeit bei oder nach Errei- ■ chung des Rentenalters oder Eintritt der Invalidität, Gewährung von unbezahlter Freizeit im Anschluß an den Wochenurlaub für Mütter entsprechend § 131 Abs. 4 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen . Demokratischen Republik vom 12. April 1961 in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I Nr. 15 S. 127), Tod des Werktätigen. Der Direktor des Betriebes entscheidet in Übereinstimmung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung über die anteilige Gewährung der Jahresendprämie in weiteren gesellschaftlich gerechtfertigten Ausnahmefällen. (2) Die ausfallende Arbeitszeit bei Schwangerschaftsund Wochenurlaub, Freistellung von der Arbeit bei Krankheit der Kinder, Reservistenübungen der Nationalen Volksarmee sowie bei Lehrgängen oder Schulungen bis zu 12 Monaten darf nicht zu einer Minderung der Jahresendprämie dieser Beschäftigten führen. Bei der Festlegung der Höhe der Jahresendprämie ist für diese Zeit von der Durchschnittsleistung des jeweiligen Arbeitskollektivs, dem diese Werktätigen angehören, auszugehen. (3) Als Monatsverdienst bei der Berechnung und Festlegung der Höhe der Jahresendprämie gilt der durchschnittliche Monatsverdienst entsprechend der Verordnung vom 21. Dezember 1961 übeV die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II Nr. 83 S. 551; Ber. 1962 Nr. 2 S. 11) in der Fas-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der haben. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze sowie zur Absicherung der Schwerpunktrichtungen und -räume in der Tiefe des grenznahen Hinterlandes einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen. Ausgehend von der Veränderung der politisch-operativen Lage resultierenden Aufgaben und Brobleme - und zwar in ihrer ganzen Breite und Vielfalt, in ihrer Einheit und in ihren Wechselbeziehungen.

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