Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 364

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 364 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 364); 364 Gesetzblatt Teil II Nr. -33 Ausgabetag: 6. Juni 1972 §3 (1) Soweit in dieser Verordnung für die Planung, Bilanzierung, vertragliche Regelung und Durchführung von Lieferungen und Leistungen an Besteller und für andere Aufgaben und Maßnahmen von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen, die sich auf die Deckung des Bedarfes der Besteller auswirken, keine speziellen Regelungen getroffen werden, gelten die dafür erla'ssenen Rechtsvorschriften. (2) Die Bestimmungen dieser Verordnung finden keine Anwendung, soweit auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder Vereinbarungen andere Regelungen für die Organisierung und Durchführung von Lieferungen und Leistungen an die Besteller verbindlich sind. (3) Die Bestimmungen dieser Verordnung finden auf die Lieferung von Elektroenergie, Gas und Wärme an Besteller keine Anwendung. Bei der Lieferung fester Brennstoffe an Besteller sind die §§ 31 bis 38 nicht anzuwenden. (4) Die Bestimmungen des III. Abschnittes über Lieferungen finden auf Verträge über die in den Abschnitten IV bis VI geregelten Leistungen entsprechend Anwendung, sofern der betreffende Abschnitt keine entgegenstehenden Bestimmungen enthält. §4 Befugnisse der Dienststellen der bewaffneten Organe beim Abschluß von Verträgen (1) Die Dienststellen der bewaffneten Organe sind berechtigt, auf der Grundlage der Pläne und Bilanzen entsprechend den militärischen Bestimmungen Verträge über Lieferungen und Leistungen abzuschließen. Sie werden durch den Kommandeur oder Leiter der Dienststelle vertreten. Zum Abschluß von Verträgen sind die Leiter der Fachdienste der Dienststellen im Rahmen ihrer Befugnisse berechtigt. Darüber hinaus können die Kommandeure und Leiter Vollmacht zum Abschluß Von Verträgen erteilen. (2) Rechte und Pflichten aus den von den Dienststellen abgeschlossenen Verträgen ergeben sich nur für die Dienststelle, die Vertragspartner ist. Die Vorgesetzten des Kommandeurs oder Leiters können mit verbindlicher Wirkung Erklärungen für die Dienststelle abgeben, die Vertragspartner ist, oder anweisen, daß eine andere Dienststelle in den Vertrag eintritt. Die eintretende Dienststelle übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu dem von dem Vorgesetzten bestimmten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Zugang ihrer schriftlichen Mitteilung über den Vertragseintritt beim Leistenden. (3) Das zuständige Ministerium nimmt die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wahr, wenn dies einer unterstellten Dienststelle nicht möglich ist. II. Abschnitt Grundsätzliche Regelungen zur Sicherung der Bedarfsdeckung Verantwortung der Minister und Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe §5 Die Minister und die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben in Wahrnehmung ihrer persönlichen Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung durchzusetzen, daß in ihrem Verantwortungsbereich die vollständige, qualitäts-, Sortiments- und termingerechte Deckung des Bedarfes der Besteller erfolgt. §6 (1) Zur Sicherstellung von Lieferungen und Leistungen an Besteller werden durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission im Aufträge des Vorsitzenden des Ministerrates spezielle Staatsaufgaben und Staatsauflagen erteilt, die für die Planausarbeitung und Plandurchführung in den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen, in den Bezirken und Kreisen und in den Bestellerbereichen verbindlich sind. Sie sind der Bilanzierung und vertraglichen Regelung der Liefer-und Leistungsbeziehungen zwischen den Bestellern und den Finalproduzenten sowie in den vorgelagerten Kooperationsstufen zugrunde zu legen. (2) Soweit keine speziellen Staatsaufgaben und Staatsauflagen erteilt werden, haben Planung und Bilanzierung sowie Abschluß und Gestaltung der Verträge in Übereinstimmung mit den durch die zentrale staatliche militärökonomische Planung festgelegten Proportionen und Kennziffern auf der Grundlage des durch die Besteller geplanten Bedarfes zu erfolgen. Dieser Bedarf ist entsprechend den Rechtsvorschriften bei den zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen zur Planung und Bilanzierung anzumelden und zu realisieren. §7 (1) Bei Abweichen der vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission bestätigten speziellen Staatsauflage von der speziellen Staatsaufgabe bzw. bei Änderung der speziellen Staatsauflage durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission sind die Pläne der betreffenden Verantwortungsbereiche, die Bilanzen und die Verträge unverzüglich zu verändern. (2) Forderungen auf Vertragsstrafe, Preissanktionen und Schadenersatz wegen Aufhebung von Verträgen entstehen in den Fällen des Abs. 1 nicht. Für den Ersatz notwendiger Aufwendungen und die Regelung bereits entstandener Forderungen auf Vertragsstrafe, Preissanktion und Schadenersatz finden die dafür geltenden Rechtsvorschriften Anwendung. §8 (1) Die Besteller und ihre übergeordneten Organe haben entsprechend der Bilanzierungsverordnung vom 20. Mai 1971 (GBl. II Nr. 50 S. 377) die verbraucherseitigen Informationen an die Planungs- und Bilanzorgane der Volkswirtschaft zur Sicherung der Bedarfsdeckung zu übergeben. (2) Soweit keine verbraucherseitigen Informationen für die Planung oder andere Abstimmungen vorgeschrieben sind, erfolgt die Bekanntgabe des Bedarfes der Besteller durch die Übergabe von Vertragsangeboten (Bestellungen, Aufträge) an die Leistenden zu den entsprechend den Rechtsvorschriften festgelegten oder mit den Leistenden vereinbarten Terminen. (3) Die erteilten Bilanzanteile bilden die Höchstgrenze für den Bezug von Lieferungen und Leistungen durch die Besteller. (4) Eine Begründung des Bedarfes der Besteller gegenüber den Bilanzorganen erfolgt nicht. §9 (1) Treten bei der Planung und Bilanzierung des Bedarfes der Besteller durch die Betriebe und Einrichtungen von ihnen nicht zu überwindende Schwierigkeiten auf, haben sie den Leiter des übergeordneten Organs und den Leiter des bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organs unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe des Bedarfes, unter Angabe der Gründe und mit Darlegung von Lösungsvorschlägen zur Bedarfsdeckung zu informieren. Der Besteller ist in gleicher Weise und innerhalb der gleichen Frist zu unterrichten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner nicht gelang, seine Pläne, Absichten und Maßnahmen zu realisieren. Diese Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Selbstzufriedenheit oder gar zu Fehleinschätzungen hinsichtlich des Standes und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit ist ein Eckpfeiler in der gesamten Arbeit mit . Bereits im ersten Kapitel der Arbeit wurde der Nachweis erbracht, daß eine wesentliche Seite zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Einrichtungen des Strafvollzugs und in den Untersuchungshaftanstalten, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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