Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 361

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 361 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 361); 361 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1972 1 Berlin, den 4. Juni 1972 ! Teil II Nr. 32 Tag 4. 6. 72 Inhalt Anordnung über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zah- Seite 361 Anordnung über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 4. Juni 1972 §1 Diese Anordnung gilt für Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Westberlin, die zum besuchsweisen Aufenthalt in die Deutsche Demokratische Republik einreisen. §2 (1) Personen gemäß §1 haben je Tag der Dauer des Aufenthaltes in der Deutschen Demokratischen Republik einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik zu den in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. (2) Personen gemäß § 1 haben beim Aufenthalt für einen Tag in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 5 Mark der Deutschen Demokratischen Republik zu den in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. (3) Der Mindestumtausch gemäß den Absätzen 1 und 2 ist in der Währung des Staates vorzunehmen, in dem der Einreisende seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat; für Bürger mit ständigem Wohnsitz in Westberlin in DM. Soweit die zugelassenen Banken der Deutschen Demokratischen Republik Zahlungsmittel der Währung eines Staates nicht kaufen, ist der Mindestumtausch in einer konvertierbaren Währung vorzunehmen. §3 Der für die Leipziger Messen in Höhe des Gegenwertes von 25 Mark der Deutschen Demokratischen Republik je Person und Tag der Dauer des Messeaufenthaltes festgelegte Mindestumtausch bleibt unverändert. §4 Ein Rücktausch des verbindlichen Mindestumtausch-Betrages findet nicht statt. §5 Vom verbindlichen Mindestumtausch gemäß § 2 sind Personen befreit, die zum Zeitpunkt ihres Besuches nachweisbar a) das Rentenalter erreicht oder b) das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Personen im Rentenalter gelten Frauen nach Vollendung des 60. und Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Den Altersrentnern gleichgestellt werden Invalidenvollrentner und Unfallvollrentner. §6 Diese Anordnung gilt nicht für Personen, die das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik im Transitverkehr durchreisen. §7 (1) Diese Anordnung tritt am 4. Juni 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 25. November 1964 über die Einführung eines verbindlichen Mindestumtausches für Besucher, die zum privaten Aufenthalt aus Westdeutschland, den anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin in die Deutsche Demokratische Republik einreisen (GBl. II Nr. 114 S. 903), Anordnung vom 11. Juni 1968 über die Änderung des verbindlichen Mindestumtausches für Besucher, die zum privaten Aufenthalt aus Westdeutschland, den anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin in die Deutsche Demokratische Republik einreisen (GBl. II Nr. 58 S. 332). Berlin, den 4. Juni 1972 Der Minister der Finanzen Böhm Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosv istraße47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 0,75 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

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