Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 356

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 356 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 356); 356 Gesetzblatt Teil II Nr. 30 Ausgabetag: 3. Juni 1972 §2 §2 Ziffern 5 und 6 erhalten folgende Fassung: Von der Meldepflicht sind befreit: 5. Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die mit einem gültigen Paß der Bundesrepublik Deutschland und einem Visum für den Tagesaufenthalt in die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik einreisen; 6. Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin, die mit einem Visum bis zu zwei Tagen in die Deutsche Demokratische Republik einreisen. Die Befreiung von der Meldepflicht gilt nicht für die nach § 15 der Meldeordnung erforderliche Eintragung in das Hausbuch und die nach §§ 17 bis 19 der Meldeordnung zu erfüllende Meldepflicht. Die Eintragung in das Hausbuch hat unabhängig von der Aufenthaltsdauer zu erfolgen.“ §3 Diese Anordnung tritt am 4. Juni 1972 in Kraft. Berlin, den 3. Juni 1972 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Dritte Durchführungsbestimmung* zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte im grenzüberschreitenden Verkehr in und durch die Deutsche Demokratische Republik vom 3. Juni 1972 Gemäß § 54 der Straßenverkehrs-Ordnung StVO vom 30. Januar 1964 (GBl. II Nr. 49 S. 357) in der Fassung der Verordnung vom 20. Mai 1971 zur Änderung der StVO (GBl. II Nr. 51 S. 409) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 (1) Transporte mit nicht in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängefahrzeugen bedürfen im grenzüberschreitenden Verkehr in und durch die Deutsche Demokratische Republik einer Ausnahmegenehmigung als Großraum- oder Schwerlasttransporte, wenn sie, einschließlich ihrer Ladung, die im § 21 StVO vorgeschriebenen Maße oder Gesamtmassen überschreiten. * 2. DB vom 1. August 1965 (GBl. II Nr. 86 S. 637) (2) Als Großraumtransporte gelten Transporte, bei denen eines oder mehrere der im § 21 Abs. 2 StVO genannten Maße (Breite von 2,50 m, Länge von 22,30 m, Höhe von 4,00 m) überschritten werden. (3) Als Schwerlasttransporte gelten Transporte, bei denen die im § 39 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulas-sungs-Ordnung StVZO vom 30. Januar 1964 (GBl. II Nr. 50 S. 373) in der Fassung der Verordnung vom 20. Mai 1971 zur Änderung der StVZO (GBl. II Nr. 51 S. 416) festgelegten zulässigen Gesamtmassen oder eine Gesamtmasse von 42 t überschritten wird. §2 (1) Die Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte werden von den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei erteilt. Die Vermittlung erfolgt durch den VEB Deutrans Internationale Spedition. (2) Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind mindestens 5 Werktage vor Durchführung der Transporte bei der Generaldirektion des VEB Deutrans Internationale Spedition einzureichen. (3) Bei Transporten, welche die zulässigen Gesamtmassen oder eine Gesamtmasse von 42 t oder die zulässige Höhe überschreiten, hat der VEB Deutrans Internationale Spedition die Zustimmung des für die Straßen Verwaltung zuständigen staatlichen Organs einzuholen. §3 (1) In der Ausnahmegenehmigung können zur Gewährleistung der Sicherhen und Flüssigkeit des Straßenverkehrs, zum Schutze der Straßenverkehrsanlagen sowie zur Sicherung der Trc nsporte Auflagen festgelegt und die Begleitung vorgeschrieben werden. (2) Die Deutsche Volkspolizei kann zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs für bestimmte Strecken und Zeiten die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten vorübergehend versagen bzw. untersagen. §4 Für die Zustimmung, Erteilung und Vermittlung der Ausnahmegenehmigungen sowie die Begleitung der Transporte werden Gebühren nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften bzw. Tarifen erhoben. §5 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 4. Juni 1972 in Kraft. Berlin, den 3. Juni 1972 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Herausgeber: Büro d'es Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Ersehe!nt nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil m 0,75 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von. 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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